MDR-Verwaltungsrat stellt Wirtschaftsplan fest
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09. November 2020, 17:40 Uhr
Der MDR-Verwaltungsrat hat den Wirtschaftsplan 2021 am Montag, 9. November 2020, in Leipzig festgestellt. Damit kann der Wirtschaftsplan nun dem Rundfunkrat in seiner am 7.12.2020 geplanten Sitzung in Leipzig zur Genehmigung vorgelegt werden.
"Ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ab Januar 2021 bedeutet für den MDR eine Absenkung des Haushalts im zweistelligen Millionenbereich bis 2024", sagte der MDR-Verwaltungsratsvorsitzende Joachim Dirschka mit Blick auf die derzeit noch laufende Befassung in der Politik.
Der festgestellte Entwurf zum MDR-Wirtschaftsplan 2021 basiere auf dieser von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (KEF) als bedarfsgerecht eingestuften Finanzierung, so Dirschka. Der Plan beinhalte eine konsequente Ausrichtung an den Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Mittelverwendung. Gleichzeitig würden für die weitere Erfüllung des Programm- und Telemedienauftrags des MDR entsprechende Priorisierungen vorgenommen.
Mit Blick auf die neue Beitragsperiode ab 2021 unterstrich Joachim Dirschka, der MDR trage in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Verantwortung für die Ausgestaltung eines am Gemeinwohl orientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. "Eine bedarfsgerechte Finanzierung, ein zweckorientierter und wirtschaftlicher Einsatz der anvertrauten Mittel und eine effektive Gremienkontrolle sind für den MDR wichtige Grundlagen, um den Wertbeitrag für die Gesellschaft im gesetzlich vorgeschriebenen Maß erfüllen zu können", sagte Dirschka.
Der MDR-Verwaltungsrat hat sieben Mitglieder: Birgit Diezel, Joachim Dirschka, Prof. Dr. Jutta Emes, Dr. Karl Gerhold, Christian Schramm, Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch und Dr. Jürgen Weißbach. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung der Geschäftsführung der Intendantin, der Vorschlag für die Wahl des Intendanten und dessen Abberufung sowie die Feststellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die Interessen des MDR zu fördern. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.