Ein Campingplatz an einem Gewässer. 8 min
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Liesa Eisner vom Ferienzentrum Oberhof erklärt, welche Voraussetzungen es für geförderten Urlaub in Thüringen gibt und wie dieser Urlaub gebucht werden kann. Hören Sie hier das komplette Interview.

MDR THÜRINGEN - Das Radio Mi 29.05.2024 12:00Uhr 08:28 min

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Service | 29.05.2024 Ferien für alle: Thüringen fördert Familienurlaube

29. Mai 2024, 09:35 Uhr

Urlaub ist teuer. Damit sich das auch Familien leisten können, in denen das Geld nicht so locker sitzt, springt das Land bei. Seit Frühjahr 2024 fördert Thüringen Familienurlaube in gemeinnützigen Häusern, zum Beispiel im Awo Sano Ferienzentrum Oberhof, der Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld oder in der Evangelischen Familienerholungs-und Begegnungsstätte Burg Bodenstein.

In welchen Einrichtungen wird der Urlaub gefördert?

Gefördert werden Aufenthalte in insgesamt neun Familienferienstätten und Familienbildungseinrichtungen in Thüringen. Diese bieten ein vielfältiges Programm. Einige der Einrichtungen eignen sich zudem speziell für Aufenthalte von Menschen mit Behinderung.

Wie kann man die Förderung bekommen?

Thüringen unterstützt Familien mit geringem Einkommen mit Übernachtungs- und Verpflegungszuschüssen. Alle Urlaubsangebote enthalten Vollverpflegung und Programme für und mit den Familien. Die Anmeldung erfolgt direkt über die jeweiligen Einrichtungen. Familien müssen bei der Anmeldung die erforderlichen Nachweise (Kindergeldbezug, Pflegebedürftigkeit des Familienmitglieds) beifügen. Die Einrichtung prüft dann die Anmeldung.

Welche Zuschüsse gibt es?

Die Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen erhalten einen Zuschuss zu den Kosten für Übernachtung und Verpflegung gemäß der Tagessätze in den Einrichtungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 bis 40 Euro pro Übernachtung und Verpflegung für Familienbildung sowie zwischen 20 bis 30 Euro für Familienerholung.

Eine Familie in einem Ruderboot auf einem See
Bis zu zwölf Urlaubstage kann man sich fördern lassen. Bildrechte: imago images/Martin Wagner

Wie lang darf der Urlaub sein?

Die Aufenthalte haben eine Dauer von zwei bis maximal zwölf Kalendertagen. Jede Familie darf die Förderung maximal einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Quelle: MDR (ifl)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Vormittag mit Haase und Waage | 29. Mai 2024 | 11:10 Uhr