Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, bekommt Hausbesuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes. Dieser teilt der Pflegekasse das Ergebnis des Gutachtens als Empfehlung mit. Anhand dieser wiederrum entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Wer mit diesem ermittelten Pflegerad nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen, und das lohnt sich: Der Medizinische Dienst musste im Jahr 2022 rund ein Drittel der beanstandeten Pflegegrade nachträglich korrigieren. Wie man erfolgsversprechend Widerspruch einlegt, besprechen wir mit Claudia Langenberg vom VdK Thüringen. Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit mehr als 2,2 Millionen Mitgliedern.