Zu Leistungen der Nachbarschaftshilfe zählen beispielsweise stundenweise Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfeleistungen, die Begleitung zum Arzt oder bei Spaziergängen oder auch Unterstützungsleistungen beim Vorlesen und Ausfüllen von Formularen. Grundpflege und medizinische Aufgaben gehören nicht dazu. Wer kann Nachbarschaftshilfe unter welchen Bedingungen leisten? Ist die Aufwandsentschädigung steuerpflichtig? Welcher Versicherungsschutz ist für Nachbarschaftshelfer erforderlich? Fragen an Marion Claus vom Pflegenetzwerk Weimarer Land.