Auch der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater Thomas Neumann weiß noch nicht so richtig, wo die FDP mit ihren aktuellen Vorschlägen hin will. Thomas Neumann verweist darauf, dass es quasi zwei "Renten mit 63" gibt beziehungsweise gab. Der Unterschied zwischen beiden ist, ob man abschlagsfrei oder mit Abzügen frühzeitig in den Ruhestand geht.
Abschlagsfrei und frühzeitig – wie geht das?
Nach mindestens 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente - mit dieser Möglichkeit zielte die Politik einst auf die Dachdecker und andere körperlichen Schwerarbeiter. Die Regelung hätte man besser auch so nennen sollen "abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren", kurz: Rente45 statt "Rente mit 63". Anfangs gingen tatsächlich die vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente, wenn sie ihre 45 Jahre voll hatten. Weil aber das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, verschiebt sich auch dieses "frühzeitige" Eintrittsalter ständig nach hinten. Wichtig: Die bekommt man nicht, sobald die 45 Jahre nachgewiesen sind. Man bekommt sie, wenn zum gesetzlich definierten Rentenbeginn die 45 Jahre nachgewiesen werden können.
Aktuell startet deshalb die ehemalige "Rente mit 63" erst im Alter von 64 Jahren und 4 Monaten für den Jahrgang 1960. Wenn der Geburtsjahrgang 1964 an der Reihe ist, dann ist die stufenweise Anpassung abgeschlossen und alle folgenden Jahrgänge können - sofern die 45 Beitragsjahre erreicht wurden - abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Alle anderen gehen dann erst "normal" mit 67 - so lange nicht FDP oder wer auch immer etwas Neues einführt.