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MDR-Rundfunkrat | 05.12.2022 Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept KiKA Telemedien

07. Dezember 2022, 10:52 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 das Telemedienänderungskonzept KiKA Telemedien in der Fassung vom 21.08.2021 genehmigt.

Der MDR nimmt für KiKA als Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF die Federführung wahr. Der MDR-Rundfunkrat ist daher für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens, den sogenannten Drei-Stufen-Test verantwortlich. Die Gremien der ARD und der ZDF-Fernsehrat waren mitberatend tätig.

Der Rundfunkrat stellte einstimmig fest, dass die im Konzept beschriebene wesentliche Änderung der Verweildauern den Voraussetzungen des Medienstaatsvertrages entspricht und somit vom Auftrag des MDR umfasst ist.

Das genehmigte Verweildauerkonzept ermöglicht längere Verweildauern für Kinder-Inhalte. Beispielsweise können nun Märchen, aber auch Lehr- und Lerninhalte bis zu fünf Jahre zum Abruf zur Verfügung gestellt werden.

Dietrich Bauer
Dietrich Bauer Bildrechte: MDR/PUNCTUM Stefan Hoyer

Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Dietrich Bauer: "Der Rundfunkrat ist nach eingehender Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass eine Verlängerung der Verweildauern für die Inhalte des KiKA-Telemedienangebots einen positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leistet und diese auch einem veränderten Mediennutzungsverhalten in allen Zielgruppen des KiKA Rechnung trägt. Zu begrüßen ist, dass zukünftig bei Onlineinhalten für Kinder einheitliche Verweildauern innerhalb der ARD gelten. Damit wird nach Auffassung des Rundfunkrates die publizistische Wirksamkeit der Angebote verbessert und auch die Erwartung der Allgemeinheit erfüllt, die von ihr finanzierten Inhalte länger als bisher abrufen zu können."

Bei seiner Entscheidung hat der MDR-Rundfunkrat u.a. die Stellungnahmen Dritter, die Beschlussempfehlung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), eine Stellungnahme des ARD-Programmbeirates sowie eine unabhängige gutachterliche Expertise zu den Auswirkungen auf alle relevante Märkte berücksichtigt.

Nach Abschluss des Drei-Stufen-Tests durch den Rundfunkrat erfolgt nun noch die Prüfung durch die für den MDR zuständige Rechtsaufsicht. Erst danach wird das genehmigte Telemedienänderungskonzept veröffentlicht.

Die Entscheidung und die Begründung des MDR-Rundfunkrates sowie das marktliche Gutachten können auf der Webseite des MDR-Rundfunkrates abgerufen werden.

Allgemeine Informationen zur Durchführung der Drei-Stufen-Tests in Zuständigkeit des MDR-Rundfunkrates sind auf der Webseite des MDR-Rundfunkrates abrufbar: