Politische Willkür 50 Jahre Radikalenerlass: Berufsverbot für "Extremisten"
Hauptinhalt
28. Januar 2022, 16:44 Uhr
In der Bundesrepublik herrscht Anfang der 1970er-Jahre Angst vor einer Unterwanderung des Staates durch die Kommunisten. Besonders die DKP steht unter scharfer Beobachtung des Verfassungsschutzes. Am 28. Januar 1972 verabschieden Bund und Länder den Extremistenbeschluss, der später nur noch "Radikalenerlass" genannt wird. Rechte, vor allem aber linke "Extremisten", dürfen fortan nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten. Erst ab 1985 wird der "Radikalenerlass" sukzessive aufgehoben.
"Radikalenerlass" - Kurz erklärt
Mit dem 1972 von Bundeskanzler Willy Brandt und den Ländern beschlossenen Erlass sollte der Eintritt von angeblich linken Aktivisten in den öffentlichen Dienst verhindert werden. Bund und Länder hatten Angst vor einer Unterwanderung durch Kommunisten. Etwa 3,5 Millionen Menschen wurden einer Überprüfung unterzogen. Das führte zu 11.000 Berufsverbots- und Disziplinarverfahren. Das Berufsverbot nahm vielen Menschen die Lebensperspektive.
Ein Kursheft und ein Stundenplan sind Rolf Günther als einziges von seiner früheren Karriere als Lehrer geblieben. Sein Lebenstraum zerbricht am 2. Februar 1976. Erst seit wenigen Monaten hat er seinen Studienabschluss als Deutschlehrer in der Tasche. Am Gymnasium "Große Schule" in Wolfenbüttel will er nun seine erste Arbeitsstelle als Gemeinschaftskundelehrer antreten. "Es war genau um 8.40 Uhr, ich weiß das so exakt, weil ich in diesem Augenblick auf die Uhr geschaut habe, kommt der Schuldirektor ins Klassenzimmer und sagt: 'Herr Günther, Sie können nicht mehr unterrichten, ich hab gerade einen Anruf aus Braunschweig bekommen.'"
Radikalenerlass und Berufsverbot: Beobachtung durch den Verfassungsschutz
An fachlichen Gründen liegt es nicht, dass der junge Lehrer nicht mehr unterrichten darf und später sogar entlassen wird. Als Referendar hat er an der "Großen Schule" bereits eine Klasse unterrichtet und ist beliebt bei seinen Kollegen. Aber dem Bundesamt für Verfassungsschutz gilt er als nicht verfassungstreu. Gegen ihn wird daher ein Berufsverbot verhängt. Jahrelang wurde Rolf Günther vom Verfassungsschutz beobachtet, weil er Kommunist ist. Seine vermeintlich "verfassungsfeindlichen Aktivitäten", die zum Berufsverbot führten, macht der Verfassungsschutz vor allem an drei Vorkommnissen fest: "Man hat mir zur Hochzeit eine Glückwunschadresse in die Zeitung gesetzt: 'Wir gratulieren dem Genossen Rolf Günther, DKP Hochschulgruppe.' Dann, dass ich mal für den 'AStA' kandidiert habe und im 'Komitee gegen Berufsverbote' aktiv war", erinnert sich Rolf Günther. "Die Verfassungsschutzämter hatten ihre V-Leute überall und waren wunderbar informiert." Der Schülerrat sammelt sofort Unterschriften gegen das ausgesprochene Berufsverbot. Doch es nützt nichts. Rolf Günther muss die Schule verlassen.
Was ist "ASta"?
"ASta" ist Abkürzung für "Allgemeiner Studierendenausschuss". Der Ausschuss ist das ausführende Organ der Studierenden und wird vom Parlament der Studierenden gewählt und kontrolliert.
BRD: Angst vor kommunistischer Unterwanderung
In der Bundesrepublik herrscht Anfang der 1970er-Jahre Angst vor Kommunisten und einer Unterwanderung des Staates durch linksextreme Kräfte. Besonders die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die von der Ost-Berliner SED unterstützt wird und sich für eine sozialistische Bundesrepublik engagiert, steht unter ständiger Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Am 28. Januar 1972 sprechen sich Bund und Länder für die Einführung des sogenannten Extremistenbeschlusses aus, der später nur noch "Radikalenerlass" genannt wird. Fortan dürfen Bundesbürger, die sich tatsächlich oder vermeintlich an den rechten und vor allem linken Rändern der Gesellschaft bewegen, keine Anstellung mehr im Öffentlichen Dienst finden. Konkret heißt das: Bewirbt sich ein Bundesbürger um eine Stelle im Öffentlichen Dienst, muss automatisch eine sogenannte Regelanfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt werden, ob der Bewerber tatsächlich verfassungstreu ist. Erst dann darf er eingestellt werden.
Gegen diese politische Willkür hagelt es Proteste: Der "Radikalenerlass", den viele Linke und Liberale in der Bundesrepublik als eine Art moderner Hexenjagd geißeln, spaltet die Gesellschaft. Der linke Liedermacher Franz-Josef Degenhardt singt damals unter dem Beifall Tausender Zuhörer: "Sie pfeifen auf die Existenz von Freiheit, Recht und alledem (...) Trotz Grundgesetz schnürt man uns mit Berufsverbot die Gurgel zu, trotz alledem."
Juso-Chef Gerhard Schröder versucht zu helfen
Rolf Günther kommt nach einigen Jahren schließlich ein junger Anwalt zu Hilfe, der für eine Abschaffung der Berufsverbotspraxis auch politisch kämpft: der Juso-Vorsitzende Gerhard Schröder. "Wir sind der Auffassung, dass die Mitgliedschaft in einer legalen Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten ist, kein Disziplinierungsgrund bei Einstellung oder während des Dienstes sein kann", erläutert der spätere Bundeskanzler 1979 im niedersächsischen Landtag. "Gerhard Schröder hat an einigen Punkten ganz entschieden eingegriffen", erinnert sich Rolf Günther. "Zum Beispiel hat er eine Petition im Landtag eingebracht, in deren Folge ich endlich, nach vier langen Jahren des Wartens, meinen Verwaltungsgerichtsprozess bekam." Alle Hoffnungen setzt Rolf Günther in diesen Prozess. Doch er verliert ihn 1980. Trotz akuten Lehrermangels in der Bundesrepublik darf Rolf Günther nicht in den Schuldienst zurückkehren. Das gegen ihn verhängte Berufsverbot bleibt bestehen.
Kooperation mit dem Verfassungsschutz?
Die Unmöglichkeit, seinen Beruf ausüben zu dürfen, ist nicht nur für Rolf Günther selbst eine Zumutung, sondern auch eine Zerreißprobe für die junge Familie. Seine Frau rät ihm, seine politischen Überzeugungen aufzugeben: "Sie sagte zu mir: 'Sei kooperativ'", erinnert sich Rolf Günther. "Und kooperativ zu sein, heißt: Gestehe deine Schuld und distanziere dich von deiner Vergangenheit. Das hat es auch oft gegeben, das haben viele gemacht. Ich habe auch gesehen, wie Freunde daran kaputt gegangen sind, dass nach der Kooperation der Verfassungsschutz klingelte: 'Helfen Sie uns mal, schließlich wollen Sie doch auch was von uns.'" Die Familie Günther jedenfalls hält dem permanenten Druck nicht stand, die Ehe zerbricht.
Die Stasi interessiert sich für Bonner Politiker
Zur Angst vor Kommunisten und Terroristen im eigenen Land gesellt sich damals in der Bundesrepublik die Furcht vor Spionen aus dem Osten. Ganz unbegründet ist diese Furcht tatsächlich nicht. Ins kollektive Gedächtnis hat sich beispielsweise der Spionage-Fall Günter Guillaume eingebrannt. Im April 1974 wird Günter Guillaume, einer der engsten Mitarbeiter von Bundeskanzler Willy Brandt, als Stasi-Spitzel enttarnt. Brandt muss aufgrund der Affäre sogar von seinem Amt zurücktreten. "Es ist selbstverständlich, dass der ostdeutsche Nachrichtendienst sich dafür interessierte, wer in der Bundesrepublik Rang und Namen hatte", erläutert der Spionage-Experte Helmut Müller-Enbergs. "Es wurde registriert, welche Auffassung sie haben. Und ich meine damit nicht die Auffassung, die man in der Zeitung nachlesen kann, sondern die Auffassung, die man hinter verschlossenen Türen äußerte."
Waren Willy Brandt und Franz-Josef Strauß Stasi-Agenten?
2003, dreizehn Jahre nach der Deutschen Einheit, tauchen plötzlich geheimnisumwitterte Stasi-Unterlagen auf, die westliche Geheimdienste nach dem Ende der DDR sofort in ihren Besitz bringen wollten: die sogenannten Rosenholz-Dateien. In ihnen sollen Politiker aus den höchsten Kreisen der Bonner Republik aufgeführt sein, die für die Staatssicherheit der DDR gearbeitet haben. Und tatsächlich: Als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) mit Akte sind beispielsweise Willy Brandt, Herbert Wehner und Franz-Josef Strauß verzeichnet. War die Bundesrepublik also doch von linken Kräften unterwandert? Helmut Müller-Enbergs hat diesbezüglich seine Zweifel: "In den Rosenholz-Dateien stehen viele berühmte Namen. Aber die meisten von ihnen waren Objekte, nicht Akteure der Stasi. Wenn etwas unterwandert ist, müsste ja die BRD vielleicht unter Helmut Kohl eine sozialistisch befürwortende Schlagseite bekommen haben bei so viel Unterwanderung. Diesen Fall kann man aber beim besten Willen nicht feststellen. Auch nicht bei Willy Brandt oder Konrad Adenauer. Das heißt: Unterwanderung ist ein Mythos, eine Märchenerzählung, die ins politische Programm passt."
"Radikalenerlass" wird ab 1985 sukzessive abgeschafft
Ab 1985 wird der "Radikalenerlass" in den Bundesländern sukzessive abgeschafft, zuletzt 1991 im Freistaat Bayern, als Deutschland schon lange wieder vereinigt ist. Insgesamt wurden bundesweit dreieinhalb Millionen Personen überprüft. Schätzungen zufolge soll es bundesweit zu rund 11.000 Verfahren gekommen sein. 1.250 Lehrer und Hochschullehrer, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wurden, mussten ihre Hoffnung auf eine Anstellung im Öffentlichen Dienst begraben. 260 bereits verbeamtete Lehrer bekamen nachträglich wegen ihrer Gesinnung die Kündigung zugestellt.
Rolf Günther arbeitet in der Zeit seines Berufsverbotes in verschiedenen Berufen, er gibt Englisch-Unterricht in einem Gefängnis, Rhetorik-Kurse für Senioren, fährt LKW und unterrichtet schließlich an einer Privatschule, ehe er – 16 Jahre nach der unterbrochenen Schulstunde – wieder eine Anstellung an einer öffentlichen Schule findet. "Aber viele Schicksalsgenossen", sagt er, "haben diese Zeit des Berufsverbotes nicht überlebt."