#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 1. Januar
Hauptinhalt
01. Januar 2023, 05:00 Uhr
1896: Jenaer Fußballregeln erlassen
Am 1. Januar 1896 gibt der Fußballverein FV Jena ein Regelheft heraus, das die ersten allgemein gültigen Regeln für den Fußball im Deutschen Kaiserreich festlegt. Eine wichtige Regel beinhaltet die Voraussetzung, dass Spielfelder frei von Bäumen und Sträuchern sein müssen. Die Spielfelder des Fußballklubs FV Jena befinden sich nämlich im Überschwemmungsgebiet der Jenaer Oberaue und sind deshalb größtenteils bewachsen.
Die Jenaer Regeln sind noch heute im Regelwerk der FIFA nachzulesen. Der erste Fußballklub der Welt wurde mehr als 30 Jahre zuvor in England gegründet. 1874 gründet sich in Braunschweig der erste reine Fußballverein in Deutschland.
1900: BGB tritt in Kraft
Am 1. Januar 1900 tritt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Es soll Ordnung in die chaotischen juristischen Zustände des neuen Kaiserreichs bringen. Seine 2.385 Paragrafen vereinheitlichten das gesamte deutsche Privatrecht. Sie regeln Verträge, Eigentumsverhältnisse, Familienangelegenheiten und das Erbrecht.
Das Gesetzbuch bleibt im Kern selbst während der NS-Diktatur und in der DDR bestehen. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es im bundesdeutschen BGB dennoch einige Änderungen: So gibt es nun Paragrafen, die die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau sicherstellen, Verbraucherrechte stärken oder uneheliche Kinder im Erbrecht mitberücksichtigen. Laut "Spiegel" ist das BGB das "erfolgreichste deutschsprachige Buch der Neuzeit".
1958: DDR-Außenhandel wird zum Staatsmonopol
Am 1. Januar 1958 wird der DDR-Außenhandel per Gesetz zum Staatsmonopol erklärt. Die gesamte Außenwirtschaft wird demnach unter staatlicher Kontrolle geplant und durchgeführt. Um Devisen zu sparen, werden die Außenhändler dabei äußerst kreativ: Wer in die DDR exportiert, muss auch Waren aus der DDR beziehen. So werden 1977 für 10.000 importierte VW Golf im Gegenzug Werkzeugmaschinen für die Autoproduktion nach Wolfsburg geliefert.
Engster Wirtschaftspartner der DDR ist die Sowjetunion: 1981 wickelt sie rund 38 Prozent ihres Außenhandels mit der UdSSR ab. Dabei spielt vor allem das importierte Erdöl eine wichtige Rolle: Die DDR verarbeitet es zu Kraftstoff und verkauft diesen an die BRD. Mit solchen Geschäften gleichen die Außenhändler auch die schlechten Bilanzen der Planwirtschaft aus.
Mit dem Fall der Ölpreise versiegt diese Einnahmequelle. Um den Verlust zu kompensieren, werden hochwertige DDR-Produkte wie die Waschmaschine "WA 66" fast ausschließlich für den Export produziert, um sie im Westen für einen Bruchteil der Kosten zu verkaufen. Doch der Anstieg der Weltmarktpreise stürzt den Außenhandel ab den 80er-Jahren in eine Krise.
1968: Einführung der Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik
Am 1. Januar 1968 herrscht in vielen bundesdeutschen Geschäften Verwirrung. Waren und Dienstleistungen sollen von jetzt an mit zehn Prozent Mehrwertsteuer belegt werden. Es sei denn, es handelt sich um sogenannte Waren des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Bücher oder Fahrkarten. In diesem Fall zahlen Käuferinnen und Käufer fünf Prozent Mehrwertsteuer. Ärztliche Leistungen werden nicht besteuert. Noch im selben Jahr wird die MWSt um einen Prozentpunkt angehoben. Bis 2007 steigt der reguläre Steuersatz auf 19 Prozent, der ermäßigte beträgt seit 1983 sieben Prozent.
Die Mehrwertsteuer ist im Verkaufspreis enthalten und wird vom Käufer gezahlt. Der Verkäufer muss sie ans Finanzamt abführen. Zuvor galt die Umsatzsteuer mit einem wesentlich geringeren Prozentsatz, der sich jedoch in der Verkaufskette mehrfach addieren konnte. Die Mehrwertsteuer ist nach der Einkommenssteuer die wichtigste Einnahmequelle aus Steuern für öffentliche Haushalte.
Ein wiederkehrender Streitpunkt ist bis heute die Frage, auf welche Produkte der ermäßigte oder der reguläre Steuersatz gilt. So wurden Tampons und andere Periodenprodukte erst nach langer öffentlicher Diskussion im Januar 2020 in Deutschland als Waren des täglichen Bedarfs eingestuft.
1992: Sendestart des MDR
Am 1. Januar 1992 nimmt der MDR als Landesrundfunkanstalt den Betrieb auf und löst damit unmittelbar den Deutschen Fernsehfunk der früheren DDR in seinem Sendegebiet ab. Das Programm startet mit der Revue "Prosit Deutschland". Außerdem sendet der MDR sieben Hörfunkprogramme, darunter die Kanäle MDR Info, MDR Kultur, die drei regionalen Programme von MDR 1 und das aus der DDR übernommene Jugendradio DT64.
Am 31. Mai 1991 hatten die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Mitteldeutschen Rundfunk als Landesrundfunkanstalt gegründet. Der MDR hat heute bundesweit mehr als sechs Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer.
1993: Europäischer Binnenmarkt tritt in Kraft
Am 1. Januar 1993 tritt der Europäische Binnenmarkt in Kraft. Gegründet wurde er von den damaligen zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Sie beschlossen einen freien Verkehr von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen, um so die Wirtschaftsmacht Europa zu stärken.
Unternehmen können ihre Waren nun problemlos in anderen EU-Staaten anbieten, Warengrenzkontrollen sind abgeschafft. Zudem entfallen alle Beschränkungen im Zahlungsverkehr und Mengenbegrenzungen bei der Ein- und Ausfuhr von Währungen. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können überall in der EU frei reisen, leben, lernen und arbeiten.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 18. Oktober 2022 | 17:45 Uhr