#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 21. Juni
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21. Juni 2022, 10:51 Uhr
Inhalt des Artikels:
- 1922: Goldmann Verlag in Leipzig gegründet
- 1929: "Buna" patentiert
- 1972: Bundestag verabschiedet neues Tierschutzgesetz
- 1990: Deutsch-deutscher Staatsvertrag gebilligt
- 1996: Ladenschluss gelockert
- 2016: Ringheiligtum Pömmelte eröffnet
- 2017: Prozessauftakt um Erstickungstod von 71 Flüchtlingen beginnt
1922: Goldmann Verlag in Leipzig gegründet
Der Goldmann Verlag wird am 21. Juni 1922 in Leipzig gegründet. Namensgeber ist Wilhelm Goldmann, der zuvor in anderen Verlagen Erfahrungen sammeln konnte. Die ersten Erfolge kann der Verlag durch die Publikation von Kriminalromanen des Autoren Edgar Wallace feiern. 1928 erwirbt Goldmann die Rechte aller Kriminalromane von Edgar Wallace. Im Zuge dieser Erfolgsserie versucht Goldmann den Begriff "Krimi" schützen zu lassen. Während des Zweiten Weltkriegs produziert Goldmann Sonderausgaben für die Truppenbetreuung. Nach Kriegsende wird er deshalb von der sowjetischen Geheimpolizei verhaftet. Nach vier Jahren Haft und ohne Urteil wird er 1950 freigelassen und wagt einen Neubeginn seines Verlags in München. Auch entwickelt Goldmann preiswerte Broschurausgaben für den Bahnhofsbuchhandel, ein Vorläufer des heutigen Taschenbuchs.1977 wird der Goldmann Verlag von Bertelsmann übernommen, der mit diesem Schritt ins wachsende Taschenbuchgeschäft einsteigen kann.
1929: "Buna" patentiert
Die I.G. Farben erhält 1929 ein Patent auf künstlichen Kautschuk - genannt "Buna". Wenige Jahre später werden die "Buna-Werke" Schkopau (heute Dow Olefinverbund) errichtet und 1936 die ersten Autoreifen aus dem industriell produzierten Kautschuk vorgestellt. Der synthetische Kautschuk ist damals ein kriegswichtiger Ersatzstoff, mit dem sich Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus unabhängig von ausländischen Rohstoffimporten macht.
Zu DDR-Zeiten ist das Schkopauer Chemiewerk größter Produzent von Plaste und Elaste. Wichtiger Rohstoff ist Karbid. Veraltete Produktionsanlagen führen allerdings zu extremer Umweltverschmutzung.
1972: Bundestag verabschiedet neues Tierschutzgesetz
Am 21. Juni 1972 wird - unter Zustimmung aller Fraktionen - ein neues Tierschutzgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Grundlage für das Gesetz ist ein ethisch bezogener und wissenschaftlich fundierter Tierschutz. Damit hebt es sich deutlich von der Fassung aus dem Jahr 1933 ab, in welcher die jüdische Praxis des Schächtens gänzlich verboten war. Unter anderem bot das Reichstierschutzgesetz so Grundlage für antisemitische Propaganda. Der neue Entwurf von 1972 verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst grundsätzlich alle Tierarten – auch werden spezielle Praktiken wie Massentierhaltung und Tierversuche berücksichtigt. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", heißt es in Paragraph Eins. Das Gesetz tritt offiziell am 24. Juli 1972 in Kraft.
1990: Deutsch-deutscher Staatsvertrag gebilligt
Der Bundestag und die Volkskammer stimmen 1990 für den Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Zudem verabschieden beide Parlamente eine endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze. Der Staatsvertrag tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Das Bild zeigt die Unterzeichnung des Vertrages im Mai 1990.
1996: Ladenschluss gelockert
Am 21. Juni 1996 wird das Ladenschlussgesetz im Deutschen Bundestag geändert: Geschäften dürfen nun wochentags bis 20.00 Uhr öffnen. Das war zuvor nur am "langen Donnerstag" möglich. Das neue Ladenschlussgesetz tritt am 1. November 1996 in Kraft. Mit der Föderalismusreform 2006 werden weitere Regelungen gelockert: Einkaufen rund um die Uhr oder verkaufsoffene Sonntage halten Einzug.
2016: Ringheiligtum Pömmelte eröffnet
Das Ringheiligtum Pömmelte öffnet am 21. Juni 2016 in Sachsen-Anhalt. An diesem Ort wurden vor 4.000 Jahren Rituale abgehalten und Menschen geopfert. Forscher entdeckten die bronzezeitliche Anlage 1991. Die Kreisanlage, vergleichbar mit dem englischen Stonehenge, wurde mit Robinienstämmen rekonstruiert.
2017: Prozessauftakt um Erstickungstod von 71 Flüchtlingen beginnt
Am 21. Juni 2017 beginnt in der ungarischen Stadt Kecskemét der Prozess gegen elf mutmaßliche Schlepper. Die Angeklagten werden beschuldigt, für den Tod von 71 Geflüchteten verantwortlich zu sein. Die Opfer wurden im August 2015 tot in einem Kühllaster aufgefunden, der an einer Autobahn bei Parndorf im österreichischen Burgenland abgestellt war. Als Todesursache wird Erstickung angegeben. Ausbeulungen und Kratzer an den Innenseiten der Türen lassen vermuten, dass die Opfer versuchten die nur 13 m² große geschlossene Ladefläche zu verlassen. Die Menschen flohen aus dem Iran, dem Irak, Afghanistan und Syrien. Die meisten Todesopfer konnten in ihre Herkunftsländer überführt werden. 15 Menschen wurden in Österreich beerdigt.
Der Prozess findet in Ungarn statt, weil die Flüchtlinge nach Angaben von Gutachtern noch auf ungarischem Staatsgebiet starben. Am 14. Juni 2018 ergehen die erstinstanzlichen Urteile gegen die Angeklagten: Die vier Haupttäter werden zu Haftstrafen von jeweils 25 Jahren verurteilt, die sie teilweise unter verschärften Bedingungen verbüßen sollen. Gegen die übrigen Beschuldigten werden Gefängnisstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verhängt. Am 20. Juni 2019 erhöht das Tafelgericht in Szeged in zweiter Instanz die Strafen gegen die vier Haupttäter auf lebenslang wegen Mordes unter besonders grausamen Umständen.