#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 3. März
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03. März 2023, 05:00 Uhr
Inhalt des Artikels:
- 1871: Erste Reichstagswahlen
- 1906: Gründung Naturkundemuseum Leipzig
- 1910: Erstes Syphilis-Medikament vorgestellt
- 1918: Frieden von Brest-Litowsk
- 1933: Erstes Konzentrationslager eingerichtet
- 1933: Verhaftung Ernst Thälmanns
- 1941: Errichtung des Krakauer Ghettos
- 1989: Wahlrecht für Ausländer in der DDR
- 1991: Volksbefragungen in Estland und Lettland zur Unabhängigkeit
- 1992: Bosnien und Herzegowina unabhängig
- 2021: AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft
1871: Erste Reichstagswahlen
Am 3. März 1871 wird zum ersten Mal der Deutsche Reichstag gewählt. Wahlberechtigt sind männliche Personen ab 25 Jahren - das entspricht weniger als 20% der Bevölkerung. Dieses Wahlrecht ist im internationalen Vergleich sehr weitgehend, in den meisten anderen Parlamenten gibt es ein Zensuswahlrecht. Ungefähr die Hälfte der Wahlberechtigten geben ihre Stimme ab. Die liberalen Kräfte von der Deutschen Fortschrittspartei, Deutschen Volkspartei, Liberalen Reichspartei und der Nationalliberalen Partei bilden die Mehrheit im Reichstag. Die neu gegründete Zentrumspartei wird aus dem Stand heraus zweitstärkste Fraktion. Der Reichstag darf Gesetze vorschlagen und Entwürfe können nur mit Zustimmung des Reichstags Gesetz werden.
1906: Gründung Naturkundemuseum Leipzig
Am 3. März 1906 gründen Mitglieder der "Naturwissenschaftlichen Vereinigung des Leipziger Lehrervereins" das Leipziger Naturkundemuseum. 1923 wird die Sammlung in die "Höhere Bürgerschule" am Goerdelerring verlegt, sieben Jahre später übernimmt die Stadt die Trägerschaft des Museums. In der Dauerausstellung auf 800 Quadratmetern sind Tierpräparate und archäologische Funde ausgestellt. Eine Besonderheit sind die Überreste des "Mammuts von Borna". Außerdem gibt es regelmäßig Sonderausstellungen. Im Oktober 2020 hat der Leipziger Stadtrat dem Umzug des Naturkundemuseums in das Gebäude des ehemaligen Bowlingtreffs auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz zugestimmt.
1910: Erstes Syphilis-Medikament vorgestellt
Am 3. März 1910 wird in Magdeburg das erste wirksame Medikament gegen die Geschlechtskrankheit Syphilis vorgestellt. Der Wissenschaftler Paul Ehrlich entwickelte "Salvarsan" gegen die "Lustseuche". In früheren Jahrhunderten war die Infektion ein Todesurteil.
1918: Frieden von Brest-Litowsk
Am 3. März 1918 wird der Friedensvertrag von Brest-Litowsk zwischen Sowjetrussland sowie Deutschland und Österreich-Ungarn unterzeichnet. Durch den Vertrag enden die Kämpfe des Ersten Weltkriegs in Osteuropa. Der Vertrag sieht vor, dass Russland ein Viertel seines europäischen Machtbereichs, gut ein Drittel seiner Bevölkerung und über die Hälfte seiner industriellen Anlagen verliert. Der nach dem Ende des Ersten Weltkrieges unterzeichnete Vertrag von Versailles macht den Vertrag von Brest-Litowsk in weiten Teilen hinfällig.
1933: Erstes Konzentrationslager eingerichtet
Vor 90 Jahren wird auf dem Flugplatz Nohra bei Weimar das erste Konzentrationslager Deutschlands eingerichtet. Hier werden ausschließlich Kommunisten aus Thüringen inhaftiert. Zunächst wird es noch als "Sammellager" bezeichnet, ab dem 8. März 1933 wird jedoch bereits der Begriff "Konzentrationslager" verwendet. Anfang März 1933 werden im gesamten Deutschen Reich sogenannte "wilde" Konzentrationslager eingerichtet. Nohra ist das erste aktenkundige Lager dieser Art.
1933: Verhaftung Ernst Thälmanns
Am 3. März 1933 werden Ernst Thälmann und seine engsten Mitarbeiter in Berlin verhaftet. Thälmann ist Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands. Seine Verhaftung findet nur wenige Wochen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten statt. Thälmann wird des Hochverrats angeklagt, der Prozess 1935 auf Anweisung Hitlers jedoch eingestellt und seine Untersuchungshaft in sogenannte "Schutzhaft" umgewandelt. Nach über elf Jahren Haft wird er im Konzentrationslager Buchenwald erschossen, vermutlich auf direkten Befehl Hitlers.
1941: Errichtung des Krakauer Ghettos
Am 3. März 1941 erfolgt der Befehl, das Krakauer Ghetto zu errichten. Mehr als 15.000 Juden werden bis 1943 in diesem Sammellager gefangen gehalten, ermordet oder in die umliegenden Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau oder Płaszów verschleppt.
1989: Wahlrecht für Ausländer in der DDR
Am 3. März 1989 wird das aktive und passive Wahlrecht auf die in der DDR lebenden Ausländer ausgeweitet. Ausländer dürfen nun wählen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereits mindestens sechs Monate in der DDR wohnen. Außerdem müssen sie über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, die zur Arbeit in der DDR berechtigt. Zu diesem Zeitpunkt leben über 166.000 Ausländer in der DDR, die über 18 Jahre alt sind. Die meisten stammen aus Vietnam und Polen. Die Wahlen in der DDR entsprechen nicht demokratischen Standards und sind von Wahlfälschungen geprägt. Damit können sie noch an den letzten Kommunalwahlen des Landes teilnehmen.
1991: Volksbefragungen in Estland und Lettland zur Unabhängigkeit
Am 3. März 1991 stimmt die Bevölkerung Estlands und Lettlands für ihre staatliche Souveränität. Durch die einseitige Unabhängigkeitserklärung tragen die beiden Länder zum Zerfall der Sowjetunion bei. Die UdSSR hört Ende 1991 auf, zu existieren. Staatspräsident Michail Gorbatschow legt am 25. Dezember 1991 sein Amt nieder.
1992: Bosnien und Herzegowina unabhängig
Am 3. März 1992 ruft Alija Izetbegović in Sarajevo die Unabhängigkeit Bosnien und Herzegowinas aus. Das Land gehört zu diesem Zeitpunkt mit den Teilrepubliken Serbien und Montenegro zu Jugoslawien. Jugoslawien zerfällt in den Balkankriegen von 1991 bis 2001 sukzessive. Die Unabhängigkeit wurde in einem Referendum mit einer Zustimmung von 99,4% entschieden. Die Wahlbeteiligung betrug 63%, die serbische Bevölkerung hatte das Referendum weitgehend boykottiert.
2021: AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft
Am 3. März 2021 erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall. So können Parteimitglieder mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet und V-Leute eingesetzt werden. Die AfD klagt vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Einstufung. Das Gericht untersagt dem Verfassungsschutz, die gesamte AfD als Verdachtsfall zu beobachten, bis das Gericht über einen Eilantrag der Partei zum Fall entscheidet. Außerdem wird festgelegt, dass der Verfassungsschutz bis zum Ende des Verfahrens keine öffentlichen Einschätzungen zur AfD abgeben darf. Wegen der hohen Komplexität des Verfahrens und um die Chancengleichheit der Parteien vor der Bundestagswahl 2021 nicht einzuschränken, verhandelt das Verwaltungsgericht den Fall im März 2022 erneut. Dieses bestätigt die Einschätzung als rechtsextremer Verdachtsfall.