Verboten im Westen: "Berlin – Ecke Schönhauser"
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29. April 2016, 14:46 Uhr
"Berlin Ecke Schönhauser" gilt als einer der wichtigsten DEFA-Filme der 1950er-Jahre: Regisseur Gerhard Klein und der Drehbuchautor Wolfgang Kohlhaase zeichnen in ihrem Film ein ungeschöntes Bild des Alltags in der DDR. Zu sehen sind zum einen orientierungslos herumlungernde Jugendliche. Zum anderen werden Erwachsene gezeigt, die sich alles andere als erwachsen verhalten: Sie prügeln, gehen fremd, schwärmen für den Westen. Keine der beiden Gruppen entspricht dem Bild, das die DDR gerne vom sozialistischen Menschen zeichnet. Das DDR-Kulturministerium meckerte, verbot den Film aber schlussendlich nicht.
Die Zensur schlägt dann im Westen zu
Die Zensurbehörde im Westen, der "Interministerieller Ausschuss für Ost-West-Filmfragen", ist im Herbst 1958 gegen die Aufführung des Films in Westdeutschland. Grund: Die Darstellung von Notaufnahmelagern für Flüchtlinge in West-Berlin, in denen ein Jugendlicher stirbt, in einem Klima von Unterdrückung und Gewalt. Der Film wird mehrfach beschnitten, erneut besichtigt, erneut diskutiert und bleibt verboten. Nach fünf Jahren, 1964, zeigte der "Sozialistische Deutsche Studentenbund" im Herbst in München den Film ohne Genehmigung. Daraufhin wurde eine Kopie des Films angefordert, um nach erneuter Sichtung eventuell gegen den Studentenbund vorzugehen. Wieder blieb die Freigabe aus. Als schließlich das Justizministerium das Verbot prüfen soll, geht das nicht mehr. Die Kopie des Films war schon in die DDR zurückgeschickt worden.