Erich Honecker vor Gericht
Hauptinhalt
26. November 2021, 13:15 Uhr
Es war der spektakulärste Prozess der Nachwendegeschichte: das Verfahren gegen Erich Honecker wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze. Am 30. November 1990 wurde der Haftbefehl gegen den früheren DDR-Staatschef erlassen.
Damit es überhaupt zu einem Prozess gegen den ehemaligen Staatsratsvorsitzenden kommen konnte, war eine fehlerhafte Diagnose russischer Ärzte vonnöten. Denn Honecker und seine Frau Margot hatten sich dem Zugriff der deutschen Justiz durch eine Flucht nach Moskau entzogen und lebten in der chilenischen Botschaft in der russischen Hauptstadt.
Fehlerhaftes medizinisches Gutachten
Die Bundesregierung bestand auf Honeckers Auslieferung. Ein fragwürdiges medizinisches Gutachten russischer Ärzte lieferte dann den Anlass für die Auslieferung Honeckers. Sie stellten bei einer Untersuchung Honeckers, bei dem im Februar 1992 Metastasen in der Leber festgestellt wurden, auf einmal keine Auffälligkeiten mehr fest. Erich Honecker galt somit als gesund und wurde nach Deutschland abgeschoben. Im Haftkrankenhaus Berlin-Moabit entdeckten Ärzte allerdings schon bald die Fehldiagnose ihrer russischen Kollegen: Honecker litt tatsächlich an einem fünf Zentimeter großen Tumor mit erheblicher Aggressivität. Sie vermuteten, der Patient habe noch eine Lebenserwartung von einem halben bis eineinhalb Jahren. Honeckers Anwalt Friedrich Wolff beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten. Vergeblich.
Zwölffache Anstiftung zum Totschlag
Am 12. November 1992 wurde der völkerrechtlich umstrittene Prozess eröffnet. Die Stimmung war gegen Honecker. Viele "Ostdeutsche erhoffen sich von dem Verfahren eine Abrechnung mit ihren verhassten Staatsführern", schrieb der "Spiegel". Aber laut Einigungsvertrag galten auch für Honecker die Gesetze der untergegangenen DDR. Deshalb argumentierte die Staatsanwaltschaft, Honecker habe "gemeinschaftlich" mit den Todesschützen an der Grenze gehandelt. Zwölffache Anstiftung zum Totschlag wurde Honecker vorgeworfen, wegen des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze. Vor allem in seiner Funktion als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates der DDR sei der Angeklagte für den Ausbau der Sperrvorrichtungen einschließlich der Installation von Selbstschussanlagen und Belobigungen von Todesschützen verantwortlich gewesen.
Ein Honecker-Double im Gerichtssaal?
Während des Prozesses versuchte Honecker, seine körperliche Schwäche zu überspielen: "Wenn sich Linsen auf ihn richten, wenn Blitzlichter zucken, strafft sich Honeckers Gestalt: Haltung zeigen, nicht Mitleid wecken", notiert Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des Magazins "Spiegel". Honecker selbst notiert in seinem Tagebuch über den Prozess: "Eine Komödie." Die Begleiterscheinungen bestätigten den Ex-Staatschef in dieser Meinung. Hanns-Ekkehard Plöger, der Vertreter der Nebenklage, fütterte die Boulevardmedien mit bizarren Theorien über den Angeklagten. Mal behauptete er, im Gerichtssaal sitze gar nicht der ehemalige Staatsratsvorsitzende, sondern ein Double des sowjetischen Geheimdienstes KGB. Dann äußerte er Zweifel an Honeckers Krebserkrankung und stellte die These auf, dieser sei vielmehr von "einem Fuchsbandwurm" befallen.
Ohne Mauer hätte ein 3. Weltkrieg gedroht
Erich Honecker zeigt sich unbelehrbar. Ohne den Mauerbau hätte ein Dritter Weltkrieg gedroht, argumentierte er. Und die Entscheidung über den Bau der Mauer sei nicht in Ostberlin, sondern in Moskau gefällt worden. Nun würden die Toten an der innerdeutschen Grenze missbraucht, um von den "Opfern der sozialen Marktwirtschaft" abzulenken, sagte Honecker.
Am letzten Verhandlungstag kurz vor Weihnachten 1992 blamierte sich der Vorsitzende Richter Hansgeorg Bräutigam. Er übergab Honeckers Verteidiger einen Berliner Stadtplan mit der Bitte, diesen vom Angeklagten signieren zu lassen. Kurz darauf wurde Bräutigam wegen Befangenheit abgelöst. Wenige Tage später beendete das Berliner Landesverfassungsgericht den Prozess: Am 12. Januar 1993 gab es Honeckers Verfassungsbeschwerde statt und setzte den Todkranken auf freien Fuß. Am nächsten Tag verließ Erich Honecker das Haftkrankenhaus Berlin-Moabit nach 169 Tagen und flog zu seiner Frau Margot nach Chile. Er übertraf die Überlebensprognose der Berliner Ärzte um wenige Monate. Am 29. Mai 1994 starb Erich Honecker in Santiago de Chile.
Umstrittenes Verfahren
Ob es richtig war, den Prozess gegen den todkranken Honecker zu führen, ist auch heute noch umstritten. Für Friedrich Wolff, seinen damaligen Verteidiger, war es schlicht Siegerjustiz: "Kein faires Verfahren. BRD richtet über DDR, den Feind von gestern.“ Auch Christoph Schaefgen, der damals die Anklage gegen Honecker vertrat, ist nicht zufrieden: "Es ist uns nicht gelungen, den Teil der Bevölkerung, der unmittelbar unter dem Regime gelitten hat, mit der Rechtsprechung zufrieden zu stellen."
Über dieses Thema berichtete der MDR im TV auch in "Honeckers letzte Reise" 26.05.2019 | 20.15 Uhr