Land-Tags-Wahl in Sachsen-Anhalt Wahl-Lexikon in Leichter Sprache

23. Februar 2016, 16:19 Uhr

In Leichter Sprache werden hier die wichtigsten Begrifflichkeiten zur Land-Tags-Wahl in Sachsen-Anhalt erklärt. Von A wie Abgeordnete bis Z wie Zweit-Stimme.


Abgeordnete

Abgeordnete sind gewählte Mitglieder eines Parlaments. Das Parlament von Sachsen-Anhalt wird nach der Land-Tags-Wahl am 13. März 2016 mindestens 87 Abgeordnete haben.

Brief-Wahl

Eine Zeichnung: Ein Mann grübelt. Eine Blase mit einem Fragezeichen ist über seinem Kopf.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

Wenn man am Tag der Wahl nicht persönlich im Wahl-Lokal wählen kann, kann man trotzdem an der Wahl teilnehmen: mit einer Brief-Wahl. Die Brief-Wahl muss man beim Wahl-Amt bestellen. Dann bekommt man per Post einen Stimm-Zettel und schickt ihn in einem verschlossenen Umschlag wieder zurück. So kann die Stimme für die Wahl gezählt werden.

Erst-Stimme

Mit der Erststimme wählt der Wähler einen der Kandidaten in seinem Wahl-Kreis.

Fraktion

Im Land-Tag von Sachsen-Anhalt können sich Abgeordnete einer Partei zu einer Fraktion zusammenschließen. Dazu müssen sie bei der Wahl mindestens fünf Prozent der Gesamt-Stimmen bekommen haben.

Gesetz

Ein Gesetz ist eine Vorschrift vom Staat. Es gilt allgemein und muss von jedem befolgt werden. Bundes-Gesetze müssen in ganz Deutschland befolgt werden. Sie werden gemeinsam von Bundes-Tag und Bundes-Rat beschlossen. Landes-Gesetze gelten nur in einem Bundes-Land. Sie werden vom jeweiligen Land-Tag beschlossen.

Koalition

Eine Koalition ist ein Bündnis von Fraktionen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Fraktionen verbünden sich, um gemeinsam die Regierung zu bilden. Das nennt man Regierungs-Koalition. Große Koalition nennt man das Bündnis von zwei starken Fraktionen im Parlament. Oder ein Bündnis, bei dem im Parlament nur noch eine kleine Opposition übrig bleibt.

Landes-Regierung

Die Landes-Regierung von Sachsen-Anhalt wird durch den Minister-Präsidenten angeführt. Der Minister-Präsident wird vom Land-Tag gewählt und ernennt die Minister. Die Landes-Regierung besteht außerdem aus Ministern und Ministerinnen für bestimmte Themen wie Wirtschaft oder Bildung.

Land-Tag

Der Land-Tag ist das Parlament in den Ländern. Der Land-Tag von Sachsen-Anhalt wird seit dem Jahr 2006 alle fünf Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens 87 Abgeordneten. Am 13. März 2016 wird der 7. Landtag von Sachsen-Anhalt seit 1990 gewählt.

Mehrheit

In der Demokratie entscheidet bei Abstimmungen die Mehrheit. Man unterscheidet zwischen relativer Mehrheit (die meisten Stimmen) und absoluter Mehrheit (mehr als die Hälfte der Stimmen).

Opposition

Manche Fraktionen im Parlament gehören nicht zur Regierungs-Koalition. Man nennt sie Opposition. Die Opposition hat andere Ziele und Meinungen als die Regierung. Daher stimmen die Abgeordneten der Opposition (in der Regel) anders ab, als die der Regierung. Wenn die Mehrheit der Bürger mit der Opposition zufriedener ist, als mit der Regierungs-Koalition, können die Parteien der Opposition bei der nächsten Wahl an die Regierung kommen.

Parlament

Ein Parlament vertritt die Bürger von Europa, von einem Staat, einem Land, einer Gemeinde oder einer Stadt. Das Parlament für ganz Deutschland heißt Bundes-Tag. In den Bundes-Ländern heißen die Parlamente Land-Tage.

Parteien

In Parteien schließen sich Bürger zusammen, die gemeinsame politische Interessen haben. Parteien wollen bei Wahlen politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist ein Bundes-Land in der Bundes-Republik Deutschland. Sachsen-Anhalt hat aktuell 2,24 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen. Die Landes-Hauptstadt ist Magdeburg.

Stimm-Zettel

Auf dem Stimm-Zettel in Sachsen-Anhalt stehen die Kandidaten in den Wahl-Kreisen (linke Spalte) und die Parteien (rechte Spalte). Mit jeweils einem Kreuz neben einem Kandidaten und neben einer Partei treffen die Wähler ihre Wahl-Entscheidung. Wenn man mehr als eine Partei und einen Kandidaten markiert, ist der Stimmzettel ungültig.

Wahlen

In einem demokratischen Staat wie Deutschland wählt sich das Volk seine Vertreter selbst. Mit regelmäßig wieder-kommenden Wahlen drückt das Volk sein Recht auf Selbst-Bestimmung aus. Aus verschiedenen Angeboten werden die Parteien und Personen ausgesucht, von denen eine Mehrheit im Volk meint, dass sie bis zur nächsten Wahl das Land regieren sollen.

Wahl-Kreise

Sachsen-Anhalt ist in 43 Wahl-Kreise unterteilt. Die Größe der Wahl-Kreise wird durch die Anzahl ihrer Einwohner bestimmt.

Wahl-Programm

Wahl-Programme sind Texte von Parteien, die nach Themen geordnet sind. Vor einer Wahl beschreiben sie die aktuellen politischen Ziele und Meinungen der Parteien. Man kann sie im Internet lesen oder es wird in Zeitungen über sie geschrieben. Manchmal findet man sie in seinem Brief-Kasten oder es wird im Fernsehen darüber berichtet.

Zweit-Stimme

Mit der Zweit-Stimme wählt man eine Partei. Die Parteien bestimmen vor der Wahl mit einer Liste, welche Mitglieder die größte Chance haben sollen, in den Land-Tag zu kommen.


Quelle: nach "pocket politik. Demokratie in Deutschland", Bonn 2011, Bundeszentrale für politische Bildung, aktualisiert und erweitert von Gereon Schloßmacher, bearbeitet von Laura Lubinski