Infos in Leichter Sprache Wann Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen dürfen
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07. April 2022, 09:53 Uhr
Im Straf-Gesetz-Buch ist auf-geschrieben:
Wann ein Schwangerschafts-Abbruch erlaubt ist.
Eine Frau darf einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
• Wenn sie wegen der Geburt
vielleicht schlimme Gesundheits-Probleme bekommt.
• Wenn sie bei der Geburt sterben kann.
• Wenn ein Mann die Frau vergewaltigt hat.
Und wenn sie dabei schwanger geworden ist.
• Oder wenn die Frau sagt, dass sie kein Kind möchte.
Dann muss die Frau aber erst zu einer Schwangerschafts-Konflikt-Beratung gehen.
Schwangerschafts-Abbruch wegen Gesundheits-Problemen
Wenn eine Frau ein Baby bekommt:
Dann kann das manchmal sehr gefährlich sein.
Die Frau kann sehr krank werden.
Zum Beispiel:
• Sie kann wegen der Geburt
Gesundheits-Probleme bekommen.
• Sie kann bei der Geburt sogar sterben.
• Oder sie bekommt eine seelische Krankheit:
Wenn sie das Baby bekommen hat.
Deshalb dürfen Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
• Wenn die Schwangerschaft oder die Geburt
vielleicht gefährlich für die Gesundheit von der Frau ist.
• Und wenn es keine andere Möglichkeit gibt:
Dass die Frau gesund bleibt.
Das muss aber von einem Frauen-Arzt fest-gestellt werden.
Das bedeutet:
Ein Frauen-Arzt muss die Frau untersuchen.
Nach der Untersuchung muss er 3 Tage warten.
Danach darf er zu der Frau sagen:
Dass sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen kann.
Schwangerschafts-Abbruch nach einer Vergewaltigung
Wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt hat:
Dann kann die Frau davon vielleicht schwanger werden.
Aber vielleicht will sie das Baby nicht bekommen.
Zum Beispiel:
• Weil die Frau immer wieder an die Vergewaltigung denken muss:
Wenn sie das Baby ansieht.
• Oder weil sie gar kein Baby bekommen wollte.
Die Frau kann dann zu einem Frauen-Arzt gehen.
Er muss die Frau untersuchen.
Und er muss fest-stellen:
Dass die Frau vergewaltigt wurde.
Danach kann die Frau einen Schwangerschafts-Abbruch machen.
Dafür muss sie aber zu einem anderen Frauen-Arzt gehen.
• Denn die Untersuchung
• und der Schwangerschafts-Abbruch
dürfen nicht von demselben Frauen-Arzt gemacht werden.
Die Frau muss keine
Schwangerschafts-Konflikt-Beratung bekommen.
Sie darf den Schwangerschafts-Abbruch ohne diese Beratung machen.
Eine Frau kann selbst entscheiden:
Ob sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen will
Eine Frau kann auch einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
• Wenn sie nicht vergewaltigt worden ist.
• Und wenn sie keine Gesundheits-Probleme bekommen kann.
Der Schwangerschafts-Abbruch ist dann eigentlich gegen das Gesetz.
Aber die Frau bekommt dafür keine Strafe.
Die Frau muss vor dem Schwangerschafts-Abbruch
aber erst eine besondere Beratung machen.
In schwerer Sprache heißt diese Beratung:
Schwangerschafts-Konflikt-Beratung.
Das kurze Wort dafür ist: SKB.
Dort soll die Frau heraus-finden:
• Ob sie wirklich einen Schwangerschafts-Abbruch machen will.
• Oder ob sie das Baby vielleicht doch bekommen will.
Erst wenn die Frau bei der SKB war:
Dann darf sie den Schwangerschafts-Abbruch machen.
Das darf aber nicht dort gemacht werden:
Wo die Frau die SKB bekommen hat.
Das ist noch eine wichtige Regel
Die Frau darf den Schwangerschafts-Abbruch nur machen:
Wenn sie noch nicht länger als 12 Wochen schwanger ist.
Aber wenn die Schwangerschaft oder die Geburt
vielleicht gefährlich für die Frau ist:
Dann darf sie auch noch nach der 12. Woche
einen Schwangerschafts-Abbruch machen.