Das Altpapier am 21. August 2018 Die Polizei ist nie neutral

Gibt es bei Demonstrationen ein Recht am eigenen Bild? Spielt der sächsische Ministerpräsident Donald Trump, oder ist er vielmehr ganz er selbst? Darf Meşale Tolu ausreisen, weil die Türkei jetzt Freunde braucht? Ein Altpapier von René Martens.

So gespannt wie heute dürften hiesige Journalisten wohl selten auf eine Sendung von Frontal 21 gewesen sein: Um 21 Uhr läuft im ZDF der Beitrag, dessen Entstehung die Polizei in Dresden Ende der vergangenen Woche zumindest erschwert hatte, was ihr wiederum einen herzerwärmenden Soli-Tweet des Landesvaters einbrachte (siehe Altpapier von Montag)

Ein paar O-Töne Arndt Ginzels, also jenes freien ZDF-Journalisten, dem wir zu verdanken haben, dass der Vorfall frühzeitig an die Öffentlichkeit gelangt ist, hat am Montag Matthias Meisner für den Tagesspiegel eingeholt:

"Dass (Michael) Kretschmer einseitig Partei ergriff und eine Aufklärung der Angelegenheit gar nicht erst abwartete, wird ihm seitdem von vielen Seiten zum Vorwurf gemacht. Unter anderem auch von dem Journalisten Ginzel selbst. Der sagte am Montag dem Tagesspiegel, seine erste Reaktion auf den Tweet des Ministerpräsidenten sei gewesen: 'Jetzt spielt er irgendwie den Trump' (…) Es sei 'brandgefährlich, das Ansehen von Medien in dieser Weise zu beschädigen'".

Die Stunde der Medienrechtler

Aktuell geben mehrere Medienrechtsexperten den beteiligten Polizisten und dem Ministerpräsidenten mittelbare Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit und Recht am eigenen Bild. Nebenan bei MDR aktuell sagt Christoph Degenhart:

"Wer an einer Demonstration teilnimmt, will ja gerade in die Öffentlichkeit gehen und will sein Anliegen in die Öffentlichkeit bringen. Dann ist es widersprüchlich, wenn er gleichzeitig sagen würde, abgebildet werden möchte ich nicht."

Christoph Kehlbach und Michael Nordhardt aus der Rechtsredaktion der ARD zitieren bei tagesschau.de aus §23 KunstUrhG. Demnach dürfen

"'Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte' und 'Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben' (…) veröffentlicht werden, selbst wenn eine der abgebildeten Personen widerspricht. Wer an einer Demonstration teilnimmt, kann also nicht verhindern, dass Bilder von dieser Veranstaltung verbreitet werden."

Christian Solmecke sagt im Deutschlandfunk zur 45-minütigen Festsetzung der Journalisten:

"Ich gehe davon aus, dass sich die Polizisten im Nachgang noch für diese Festnahme verantworten müssen."

Ich gehe ja eher davon aus, dass die Polizisten befördert werden.

Dass der Dresdner Vorfall so viel Aufmerksamkeit erregt, ist erfreulich. Es lässt sich aber nicht sagen, dass dort im Kern etwas Neues passiert ist. Dass Nazis meinen, bei öffentlichen Veranstaltungen nicht gefilmt werden zu dürfen, und die Polizei darauf, vorsichtig formuliert, nicht adäquat reagiert – das kann man, zum Beispiel in einem Altpapier von Ende Juni nachlesen.

Der Umgang mit den ZDF-Mitarbeitern fügt sich ein in das Bild, das die Bundestagsfraktion der Linken gerade in einer Kleinen Anfrage zeichnete:

"Journalist/-innen kritisieren erst jüngst, dass sie sich bei extrem rechten Aufmärschen nicht auf die Polizei verlassen können und mitunter Schikanen ausgesetzt seien (…)"

Sehr aktuell ist vor allem Frage 8 (siehe oben):

"Inwiefern sind Presserecht und insbesondere Kunsturhebergesetz und Bundesdatenschutzgesetz expliziter Gegenstand von Aus- und Fortbildungsmodulen an der Bundespolizeiakademie?"

Valerie Höhne kommentiert für Spiegel Online das Verhalten des sächsischen Ministerpräsidenten:

"Einen überzeugenden Plan im Kampf gegen die Rechtspopulisten hat er bisher nicht. Sein Tweet schürt nur Ressentiments gegen Journalisten. Wenn er unterstellt, dass die Fernsehreporter unseriös gehandelt hätten, unterstützt er mittelbar diejenigen, die 'Lügenpresse' schreien. Womöglich glaubt Kretschmer, die AfD wieder schrumpfen zu können, indem er sich Rechtsaußen anbiedert. Allein steht Sachsens MP damit in der Union nicht."

Was Höhne wiederum folgendermaßen einordnet:

"So mancher Unionspolitiker scheint seine Botschaften so hinzubiegen, wie er glaubt, dass sie dem gemeinen AfD-Wähler schmecken. Mit dieser Strategie aber wird sich nichts gewinnen lassen – im Gegenteil. Die eher liberale Wählerklientel wird sich gut überlegen, ob sie ihre Stimme lieber einer anderen, bürgerlichen Partei geben soll. Und so mancher, der sich am rechten Rand der Union wähnt, wird darüber nachdenken, ob er nicht doch lieber das Original wählt."

Politikjournalist*innen versuchen ja gern, Politiker zumindest mittelbar "strategisch" zu beraten. Angesichts solcher Ambitionen kann das Maßgebliche auch mal aus dem Blick geraten. Auf Kretschmers aktuelle Äußerung bezogen: Was wäre denn, wenn dahinter gar keine Strategie steht, sondern er hier volle Kanne seine ureigene Haltung zum Thema zum Ausdruck bringt?

Robert Meyer (Neues Deutschland) kommentiert:

"Dass Kretschmer sich hinter die Polizei und nicht hinter die Pressefreiheit stellt, ist leider konsequent: In den Vorstellungen der Konservativen sind Beamte stets neutral auftretende Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols und faktisch unfehlbar."

Wobei man nicht vergessen sollte, dass auch Journalist*innen – und nicht nur konservative – die Polizei viel zu oft (siehe so manches Altpapier, zum Beispiel dieses) als neutrale Instanz sehen (etwas anders verhält es sich manchmal, wenn Journalist*innen betroffen sind). Eklatante Folgen hat das vor allem für die Berichterstattung über Fußball-Fans – man vergleiche dazu aktuell diese und diese Darstellung.

#FreeThemAll

Meşale Tolu darf die Türkei verlassen, aber, darauf verweist Axel Weidemann auf der FAZ-Medienseite unter Bezug auf eine per Mail verbreitete Erklärung des Solidaritätskreis "Freiheit für Meşale Tolu":

"'Diese Entwicklung bedeutet aber nicht, dass alles vorbei ist: Der Prozess geht am 16. Oktober weiter.' Darauf weisen auch die Unterstützer hin. Tolu drohten weiterhin 'bis zu zwanzig Jahre Haft. Von einem rechtsstaatlichen Verfahren kann weder für Meşale noch für alle anderen zu Unrecht inhaftierten Menschen die Rede sein.'"

Bei Facebook hat der Unterstützer*innenkreis eine ähnliche Erklärung verbreitet. In der wird betont, dass Tolus Mann Suat Çorlu, der im selben Verfahren angeklagt ist, vorerst in der Türkei bleiben muss. Dazu schreibt Mike Szymanski auf der Seite 2 der SZ:

"Der Fall Tolu dürfte noch lange nicht ausgestanden sein – nicht solange eine Familie getrennt ist (…)"

Maximilian Popp kommentiert bei Spiegel Online:

"Das Ende der Ausreisesperre ist eine gute Nachricht für Meşale Tolu, für ihre Verwandten, Freunde, Anwälte, die sich für sie eingesetzt, die vielen Menschen in Deutschland und in der Türkei, die mit ihr gebangt haben. Für den türkischen Rechtsstaat ist der Beschluss hingegen eine weitere Bankrotterklärung. Es ist ja nicht so, dass die Richter eine Fehlentscheidung erkannt und nun korrigiert hätten. Sie handeln ausschließlich nach politischen Anweisungen. Und die waren jetzt offenbar andere als vor einigen Monaten."

Im Folgenden fühlt man sich erinnert an die Berichterstattung nach der Freilassung Deniz Yücels:

"Vergangenen Mittwoch telefonierte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan mit Kanzlerin Angela Merkel, um sich der Unterstützung der Bundesregierung im Streit mit den USA zu vergewissern. Einen Tag später rief sein Schwiegersohn, Finanzminister Berat Albayrak, seinen deutschen Amtskollegen Olaf Scholz an. Albayrak sicherte Scholz in dem Gespräch nach Spiegel-Informationen Entgegenkommen zu, unter anderem sollte Meşale Tolu die Türkei verlassen dürfen. Die Entscheidung soll bereits Ende Juli getroffen worden sein. Meşale Tolu habe darum gebeten, dass sie nicht öffentlich wird, damit sie ungestört ausreisen kann, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

Zu den letzten beiden Sätzen im Widerspruch stehen könnte, was Frank Nordhausen zu Beginn seines FR-Textes schreibt:

"Meşale Tolu war wohl selbst überrascht, dass sie auf einmal die Türkei verlassen darf. Die 33-jährige Journalistin mit kurdischen Wurzeln und deutschem Pass erhielt am frühen Montagmorgen die Nachricht, dass ein türkisches Gericht die Ausreisesperre gegen sie aufgehoben habe."

Die politischen Einordnungen von Tolus Freilassung klingen anderswo ähnlich wie bei Spiegel Online. In der taz zum Beispiel:

"Man liegt (…) wohl nicht ganz falsch mit der Annahme, dass die plötzlichen Einsichten der unabhängigen türkischen Justiz etwas damit zu tun haben, dass der große Führer des Landes sich angesichts des Streits mit dem anderen großen Führer jenseits des Atlantiks genötigt sieht, in Europa wieder gut Wetter zu machen."

Und in der Welt:

"Der Fall Tolu zeigt wohl (…), dass sich die Interessenslage in der Türkei geändert hat. Hauptgrund: 'Die Türkei braucht Freunde – und unter Umständen bald sehr konkrete wirtschaftliche Hilfestellungen', sagt Kristian Brakel, Leiter der Heinrich-Böll-Stiftung in Istanbul, der die Menschenrechtsfälle aufmerksam beobachtet. 'Zum Beispiel, was die Kreditfreigaben großer internationaler Finanzorganisationen angeht.'"

Tolu selbst lenkt bei Twitter den Blick darauf, dass von einer Verbesserung hinsichtlich der Presse- und Meinungsfreiheit nicht die Rede sein kann:

"Es sind derzeit mehr als 150 Kolleg*innen inhaftiert, weil sie ihren Job getan haben."

Verhängnisvolle Software

Anlässlich eines SZ-Berichts von Montag (nicht undemagogische Überschrift, by the way) lässt Der Volksverpetzer unter medialen Aspekten noch einmal den BAMF-Skandal, der keiner war (siehe etwa dieses Altpapier), Revue passieren:

"Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke zugab, gab es von 43.000 abgeschlossenen Prüfverfahren nur 307 Fälle, in denen ein bereits gewährter Asylstatus wieder widerrufen wurde. Das sind damit nur 0,7% der Fälle. Eine sehr magere Bilanz für die große mediale Aufregung (…) von vor einigen Monaten."

Der Fall stehe "für ein großes mediales Versagen." Das bezieht sich auf die weniger ausgeprägte Berichterstattung folgenden Sachverhalts:

"Perfider wird es, wenn man beachtet, dass es durchaus große Fehlerquoten beim BAMF gibt. Jedoch in der Regel zu Ungunsten von Schutzsuchenden. 37.000 Asylbescheide wurden zu Unrecht abgelehnt. Gerichte haben 32.500 davon gekippt, der Rest wurde von den Ämtern revidiert. Wenn es zu Unrecht ausgestellte Bescheide gibt, dann vor allem zum Ungunsten von Asylbewerbern. Dabei soll nicht einmal böse Absicht unterstellt werden, immerhin hat das BAMF 2017 fast 100.000 Überstunden angehäuft, was ein Indikator für die Überarbeitung der Mitarbeiter darstellt und Fehler in großem Maße erklären könnte. In Anbetracht dessen war die Fehlerquote von 0,7% falsch positiv ausgestellten Anträgen großartig. Die Fehlerquote bei falschen Ablehnungen beträgt hingegen eher 44%."

In diesem Sinne ist zum Beispiel die Überschrift des aktuellen tagesschau.de-Beitrags in Sachen BAMF mindestens irreführend. Instruktiv sind im Zusammenhang mit dem Thema Fehlerquote auch Recherchen Anna Bisellis für motherboard.vice.com und (in einem kürzeren Text) für netzpolitik.org. Es geht um falsche Entscheidungen zu Lasten von Asylbewerbern, die auf einer Sprachanalyse-Software beruhen:

"'Das BAMF erkennt an, dass 20 Prozent der Analyseurteile falsch sind', sagt Bijan Moini. Er ist Anwalt und arbeitet bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit Klagen gegen Grundrechtsverletzungen vorgehen will. In der Praxis könne es trotzdem passieren, dass die Sprachanalysen den Fall allein entscheiden, sagt Moini: 'Die Entscheider suchen Arbeitserleichterung, sie stehen unter starkem Druck, viele Entscheidungen in kurzer Zeit zu Fällen. Softwareanalysen suggerieren den Entscheidern, dass das, was da ausgespuckt wird, auch richtig ist.' Letztlich würden die Fehlerquoten einfach ignoriert."

Altpapierkorb (Adorno, Götze, Hayali, Horkheimer, Witte)

+++ "Netflix hat die ultimative Kulturindustrie projektiert, dabei aber einen untilgbaren Rest von Chaos und Maschinengeistern mitgeschaffen." Warum man bei Netflix zunächst durchaus an den "düsteren Alptraum, den Horkheimer und Adorno zu Beginn der 1940er Jahre entworfen haben", denken kann, bei genauerem Hinsehen zum einem ganz anderen Schluss kommt – darum geht es in einem Medienkorrespondenz-Longread von Manfred Riepe.

+++ Streaming (II): Ich habe Dazns Dreieinhalb-Stunden-Dokuserie "Being Mario Götze – Eine deutsche Fußballgeschichte" für die Medienkorrespondenz besprochen, die die Rezension anlässlich des Pflichtspiel-Starts von Götzes BVB am Montagabend online gestellt hat.

+++ Streaming (III): "Schon 2016 hat das ZDF eine 'Kulturplattform' angekündigt, die Inhalte von ZDF, arte, 3sat oder den Digitalkanälen des Senders an einem Ort zugänglich machen will – und in die auch Inhalte von Museen oder anderen Kultureinrichtungen eingebunden werden sollen. Danach hörte man lange nichts Konkretes; beim ZDF heißt es auf Anfrage, es gebe derzeit 'keinen neuen Stand dazu.'" Unter anderem darum geht es in einem SZ-Artikel Karoline Meta Beisels zu (geplanten) "Alternativen zu US-Streamingdienstleistern wie Netflix und Amazon Prime".

+++ Seit vergangener Woche in unseren Timelines: #MeQueer (siehe etwa einen Überblick bei Buzzfeed). Carolina Schwarz kommentiert in der taz: "Wie sagt, man so schön: Three is a trend. Doch brauchen wir noch einen Hashtag, um über existierende Diskriminierung in Deutschland zu sprechen?" Ja, so Schwarz, denn: "Die Reaktionen einiger User*innen zeigen, dass ein Teil der Mehrheitsgesellschaft davon ausgeht, mit der Einführung der Ehe für alle die Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen abgeschafft zu haben. Doch so wenig wie EIN Hashtag unsere Gesellschaft verändern kann, tut es EIN Gesetz. Doch es ist ein erster oder weiterer Schritt auf dem langen Weg der Gleichstellung."

+++ In einem kürzlich im Altpapier ausführlich gewürdigten "Panorama"-Beitrag zur Nazi-Vergangenheit des langjährigen saarländischen Ministerpräsidenten Franz Josef Röder hatte Peter Wettmann-Jungblut, Landesarchivar in Saarbrücken, diesen unter anderem implizit in einer Reihe mit Oskar Schindler gestellt. Für eine durchsichtige Beschwerde über den "Panorama"-Beitrag gibt der Spiegel (€) Wettmann-Jungblut Raum. Zum Glück gibt’s den Beitrag ja noch in der Mediathek. Bei konkret konstatiert Stefan Ripplinger mit Blick auf das Spiegel-Gespräch, dass Wettmann-Jungblut "jedes bizarre Argument recht" sei und weist zudem darauf hin, dass der Interviewer Nils Minkmar ein "Studienfreund" des Interviewten sei.

+++ Dunja Hayali ist nach der Kritik an ihren Veranstaltungs-Moderationen für u.a. Daddelautomaten-Dealer (siehe zuletzt Altpapier von Montag, ganz unten im Korb) nun aber so was in sich gegangen. U.v.a. der Tagesspiegel zitiert aus einer sozial-medial verbreiteten Erklärung Hayalis.

+++ Gunther Wittes Grundidee war: "Jede 'Tatort'-Geschichte sollte wirklichkeitsnah sein und einen regionalen Charakter haben, und im Mittelpunkt musste ein Kommissar stehen (…) Eine Krimireihe mit mehreren Kommissaren gab es bis dahin aber nirgendwo auf der Welt, und das erklärt zumindest teilweise den zunächst massiven Widerstand der ARD-Verantwortlichen. Als Witte das Konzept erstmals auf der vierteljährlich stattfindenden Koordinationssitzung der Fernsehspielchefs vorstellte, gab es 'lange Gesichter', sagt er: Kaum jemand habe sich geäußert. Einige Monate später präsentierte Witte es erneut – nun herrschte plötzlich Begeisterung bei den Hierarchen." Unter diesen Umständen entstand die "Tatort"-Reihe 1969, und darüber habe ich 2016 für die taz Nord geschrieben (anlässlich eines der vielen Jubiläen, die rund um den "Tatort" begangen werden), und Wittes Tod ist nun ein trauriger Anlass, noch einmal hinzuweisen. Hans Hoff ruft ihm in der SZ von heute nach: "Gemeinsam mit Günter Rohrbach und dem früheren ZDF-Fernsehspielchef Hans Janke bildete Witte lange so etwas wie ein Triumvirat der cineastischen Weisheit im deutschen Fernsehen, weil sich alle drei nicht festkrallten an Vergangenem, sondern hellwach all die aktuellen und kommenden Entwicklungen verfolgten. So war Witte Stammgast beim Fernsehfilmfestival Baden Baden. Er beobachtete sehr genau, was dort geboten wurde und stand in den Pausen jedem gerne als streitbarer Diskutant zur Verfügung. Dabei wirkte er auf besondere Art alterslos, weil sein neugieriger Geist stets von innerer Wachsamkeit zeugte."

Neues Altpapier gibt es wieder am Mittwoch.