Das Altpapier am 6. August 2021 Rundfunkpolitik ist kein Ponyhof
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06. August 2021, 13:38 Uhr
Das Urteil zum Rundfunkbeitrag sorgt für hitzige Diskussionen. Warum der Streit so wichtig ist – wenn dabei die Hintergründe berücksichtigt werden. Außerdem geht‘s um die Frage, ob die Rundfunkpolitik wirklich ein "Demokratieproblem" hat und warum der Rundfunkbeitrag zwar vom Programmauftrag abhängt, die Festlegung aber politisch so streng abgekoppelt ist. Ein Altpapier von Nora Frerichmann.
Bitte weiter streiten – aber auf Faktenbasis
Gestern war einer dieser Tage, an denen Rundfunkpolitik auch abseits der Medienseiten ausnahmsweise sexy ist. Nach der Einordnung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Blockade des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt im Altpapier von gestern geht‘s heute, wie angekündigt, weiter mit den Reaktionen. Und davon gibt es einige, die im Spektrum von sachlich über polternd und polemisch changieren.
Denn über eine solch wichtige Entscheidung zum gern für Polarisierung genutzten Thema Rundfunkbeitrag lässt es sich unheimlich gut schreien, raunen und Fakten verdrehen. Kurz nochmal zur Erinnerung: Der Rundfunkbeitrag wird als Konsequenz aus der Entscheidung des Karlsruher Gerichts nun erst mal um 86 Cent im Monat auf 18,36 Euro erhöht. Die Blockade des Procederes aus Sachsen-Anhalt war damit verfassungswidrig.
Die Richterinnen und Richter hatten ja die Funktion der Öffentlich-Rechtlichen für die Demokratie betont und erklärt, dass die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wächst, wenn es um die Aufgabe geht, "durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden." Dazu direkt ein Einwurf vorweg:
„Ob die Sender immer und überall und in jedem einzelnen Beitrag diesem hohen, vom Grundgesetz veredelten Anspruch gerecht werden, darüber kann man sicher streiten. Darüber muss man auch streiten, denn natürlich sind die Öffentlich-Rechtlichen nicht gegen Kritik immunisiert, selbst wenn sie manchmal den Anschein zu vermitteln scheinen. Und natürlich muss man auch deshalb darüber streiten, damit die Debatte über Vorzüge und Defizite der Anstalten nicht allein den rechten Demokratieverächtern überlassen bleibt“,
kommentiert Heinrich Wefing bei Zeit Online. Und das würde ich absolut unterschreiben. Später mehr dazu. Zuerst werfen wir aber einen Blick auf die Reaktionen aus Rundfunk und Politik. Die Öffis (zu denen ja auch unser Altpapier-Host, der MDR, gehört) begrüßen die Entscheidung auf ihre Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß mit bestimmtem, aber nicht zu überschwänglichem, verbalem Korkenknallen (siehe Spiegel). Bei „MDR aktuell“ gibt‘s auch eine Einschätzung von Intendantin Karola Wille.
Wo genau liegt das „Demokratieproblem“?
Aber was sagen die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt zu all dem? Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat es mit seiner Rede von einem „Demokratieproblem“ in seiner PK in die meisten Überschriften geschafft, zum Beispiel bei FAZ, Spiegel, Tagesschau und Bild.
Haseloff sagte, er respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bedauere aber, dass die Richterinnen und Richter kein neues Verfahren für die Festlegung der Beitragshöhe vorgegeben hätten. Denn so sei weiter unklar, was passiert, wenn ein Landtag den von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestimmten Finanzbedarf für die Rundfunkanstalten nicht akzeptieren will. Die Abgeordneten seien nur ihrem Gewissen verpflichtet, könnten in diesem Punkt aber nicht frei danach entscheiden, kritisierte Haseloff und:
„Das ist ein Demokratieproblem, was wir hier haben“.
Und ja, ich kann verstehen, warum es ohne Hintergrundwissen auf den ersten Blick so scheinen mag, dass hier eine freie Entscheidung von Abgeordneten eingeschränkt wird. Stefan Winterbauer erklärt aber in einem Meedia-Kommentar, warum er nicht dieser Auffassung ist, dass die Erhöhung des Beitrags und der Weg dorthin ein Problem für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Land sind, im Gegenteil:
„Erstens hatte Haseloff selbst die 'freie Entscheidung' der Abgeordneten verhindert, indem er die Abstimmung über die Beitragserhöhung abgeblasen hatte. Er hatte ja (mit Recht) gefürchtet, seine freien CDU-Kollegen würden dann gemeinsam mit der AfD stimmen. Zweitens ist der Zwang zur Zustimmung beim Rundfunkstaatsvertrag systemimmanent.“
Damit bezieht er sich auf die strenge medienpolitische Trennung der Bereiche Finanzierung und Auftrag. Denn das ist bewusst so geregelt, um „Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern“ zu können. So hat es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung nun nochmal betont. Diese Regelung soll also verhindern, dass die Politik Kürzungen androhen kann, um das Programm nach ihrem Gusto zu beeinflussen. (Dass man durchaus an anderer Stelle fehlende Staatsferne kritisieren kann, haben wir im Altpapier schon mehrfach diskutiert.)
Die Parlamente der Länder sind an einer anderen wichtigen Stelle in der Position, an Stellschrauben zu drehen, damit der Beitrag stabil bleibt oder sogar sinkt: beim erwähnten Programmauftrag. Um dessen Neugestaltung hat sich aber ein zähes Hickhack entsponnen, das seit Jahren nicht so richtig zu Ergebnissen führt. Aber die gestrige Entscheidung könnte auch hier für Bewegung sorgen. So erklärt Medienstaatssekretärin Heike Raab im FAZ-Interview mit Helmut Hartung (€, Blendle):
„Ich hoffe, dass wir einen neuen Schub erhalten und noch offene Punkte schnell klären können. Die bisherige Diskussion war natürlich vom ausstehenden Urteil des Verfassungsgerichts mit beeinflusst, denn es ist schwierig, an solch einem Staatsvertrag zu arbeiten, wenn nicht klar ist, wie die Festsetzung des Beitrags künftig vorgenommen werden kann.“
Aber zurück zum nun ins öffentliche Bewusstsein gelangten Konflikt, dass die Landesparlamente in puncto Rundfunkbeitrag die KEF-Empfehlung kaum ablehnen können (mit tragfähigen Begründung könnten sie das ja). Da die Bundesländer sich nicht auf ein Indexmodell festlegen konnten, mit dem der Beitrag an eine speziell berechnete Inflationsrate gebunden gewesen wäre, hängt der Konflikt aktuell eher mit dem Föderalismus zusammen.
Denn in der deutschen Medienpolitik sind ja nun mal die Länder zuständig, bundesweit geltende Regeln zu schaffen. Das Verfahren für die Festsetzung des Beitrags gemäß dem politisch definierten Auftrag sieht vor, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erst mal auf Grundlage der KEF-Empfehlung einen Beschluss für die Beitragshöhe fassen. Die Landesparlamente stimmen dann nur noch über diesen Beschluss ab, haben aber keinen eigenen Gestaltungsspielraum. Das ist eine grundsätzliche Zwickmühle, in der eine föderale Demokratie steckt, wenn es um bundeseinheitliche Regeln geht. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch nochmal betont:
„die staatliche Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG obliegt den Ländern als föderaler Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger ist. Die föderale Verantwortungsgemeinschaft beruht auf der Besonderheit, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Rundfunkfinanzierung besitzen, aber in dem gegenwärtigen System der Organisation und Finanzierung des Rundfunks nur eine länderübergreifende Regelung den Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verwirklichen kann.“
tl;dr: Wefing formuliert es im bereits erwähnten Kommentar bei Zeit Online so:
„Sie [die Landesparlamente] können nicht mit dem Hebel der Beitragsfestsetzung operieren, das hat Karlsruhe jetzt noch einmal völlig klargemacht. Aber machtlos sind sie deshalb keineswegs.“
Wilde Wutbürgerei
Einige Redaktionen schlachten das Narrativ des „Demokratieproblems“ dennoch gerne bis zum Anschlag aus und verzichten auf die wichtigen Hintergrundinfos zur Festlegung des Rundfunkbeitrags. Beim Wühlen durch diverse Medienseiten stechen dabei vor allem die Texte von Georg Altrogge bei Bild und Ulf Poschardt Welt (€) hervor.
Stefan Niggemeier hat diese Polemik und die Faktenverdreherei für Übermedien seziert. Dabei erinnert er daran, dass es natürlich nicht überrascht, wenn einigen Verlagsmedien das Urteil nicht gefällt. Denn vor allem im Netz stehen sie ja selbst in Konkurrenz zu ARD, ZDF und Deutschlandradio und deshalb ist ihr Geschäftsfeld auch von der Entscheidung betroffen.
„Aber die Art, wie die Axel-Springer-Medien dieses Urteil kritisieren, ist nicht legitim. Es ist eine maßlose, faktenverdrehende Wutbürgerei, die so wild um sich schlägt, dass es wirkt, als würde man die Zerstörung einiger zentraler Instanzen der Bundesrepublik nicht nur in Kauf nehmen, sondern sogar anstreben“,
kritisiert Niggemeier. Altrogge etwa schreibt von gefährdeten Grundfesten der Demokratie und simplifiziert den komplexen Prozess auf Ponyhof-Niveau (wobei das irgendwie auch eine Beleidigung für die Organisationsprozesse auf einem gut geführten Ponyhof ist):
„Den frei gewählten Abgeordneten der Landesparlamente ist nämlich nur noch erlaubt, Ja zu sagen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen mehr Geld verlangen.“
Daneben schafft er es auch, die Formulierungen wie „Armutszeugnis einer Justiz“, „höchstrichterlichen Kniefall vor den öffentlich-rechtlichen Sendern“ und, klaro, „Staatsfunk“ in den Text zu ballern. Niggemeier erklärt derweil nochmal geduldig:
„Das umständlich wirkende Verfahren soll die Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten, damit er kein Staatsfunk ist. Altrogge schafft den doppelten Argumentations-Rittberger, wenn er einerseits dieses Verfahren kritisiert, das für Staatsferne sorgen soll – weil er offenbar der Meinung ist, dass Landtage ruhig gegen eine Beitragserhöhung stimmen können, wenn ihnen das Programm nicht gefällt. Und er andererseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als 'Staatsfunk' bezeichnet und diffamiert.“
Poschardt hingegen übt sich in seinem Welt-Kommentar (€) eher im gemütlich unkonkreten Raunen über schwindende Freiheit und schauerliche Entwicklungen und ideologische Schieflagen bei den Öffentlich-Rechtlichen und „wie sich in der Gewaltenteilung Dinge neu sortieren“.
„Es ist nur eine weitere bedeutungsschwangere Andeutung in dem großen Raunen von einem freiheitlichen Rechtsstaat, der langsam aufhöre zu existieren. In dem die Justiz vielleicht nicht mehr ganz unabhängig ist. In dem es keine Instanzen gibt, auf die man sich als anständiger Bürger und als freie Presse noch verlassen kann. Sowohl Poschardt als auch sein 'Bild'-Kollege Julian Reichelt [Anm. Altpapier: siehe Bildblog] verbreiten gerade mehr oder weniger verbrämt eine Erzählung, die man sonst von 'Querdenkern' und AfD-Leuten hört.“
schließt Niggemeier.
Die Öffis könnten ihren Auftrag besser erfüllen
Kommen wir zum Schluss nochmal auf die zu Beginn angekündigte Diskussion über die Frage zurück, ob und wie die Öffentlich-Rechtlichen ihre Funktion für die Meinungsbildung, unabhängigen Journalismus und damit letztendlich für die Demokratie wahrnehmen. Heribert Prantl von der Süddeutschen sieht in dem Urteil auch eine Erinnerung an diesen Programmauftrag. Es sei nicht nur ein „Mehr-Geld-Urteil“, kommentiert er im Deutschlandfunk, sondern ein Urteil
„gegen die Verflachung der Programme, ein Urteil gegen die fortlaufende Kürzung von Kultur- und Politmagazinen, ein Urteil gegen die Marginalisierung von Auslandsberichterstattung. Es ist ein Urteil gegen die Verschiebung des kulturellen und politischen Anspruchs in die Nachtprogramme oder in den Papierkorb.“
Damit spielt er auf die viel kritisierten Reformpapiere an, die auch innerhalb der öffentlich-rechtlichen Häuser für Protest sorgen: etwa bei der Literatur- und Kulturberichterstattung, beim Weltspiegel oder den Politikmagazinen.
Es gibt viele weitere Punkte, an denen man die Öffis kritisieren kann: Stichwort Quotenfixierung, Krimiflut, Simplifizierung und Polarisierung durch jede Menge Talkshows, um nur einige zu nennen. Diskutiert werden kann und muss auch über den Grundsatz und die Gestaltung der Beitragsfinanzierung, über behäbige Strukturen der Anstalten, über die Besetzung von Gremien, Gehälter und so vieles mehr. Das macht es umso bitterer, dass einige Redaktionen und teilweise auch Politiker sich stattdessen lieber auf unsachliche, faktenverdrehende und mit Demokratiefeinden liebäugelnden Argumentationen zurückziehen.
Altpapierkorb (RTL übernimmt Gruner + Jahr, Private fördern weniger Werbung bei ÖR)
+++ Jetzt ist es offiziell: RTL fusioniert, wie gestern schon ventiliert, mit Gruner + Jahr. Was das bedeutet, steht z.B. bei der Süddeutschen. Außerdem hat die RTL Group Umsatzzahlen und Prognosen veröffentlicht (dwdl.de).
+++ Der Privatsenderverband Vaunet fordert mit Blick auf das Urteil zum Rundfunkbeitrag, zügig weitere Reformen umzusetzen und mit den Grundstein für Sparmaßnahmen zu legen. Außerdem würden die Privaten gern weniger Werbung im öffentlich-rechtlichen Programm sehen.
+++ Traurige Nachrichten aus der Branche: Der langjährige Chef von Gruner + Jahr ist mit 80 Jahren gestorben (Tagesspiegel via dpa). Und der für seinen schwarzen Humor beliebte Cartoonist Martin Perscheid wurde nur 55 Jahre alt (Zeit Online).
Neues Altpapier gibt‘s wieder am Montag.
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