Das Altpapier am 28. Juli 2020 Vergessen zu werden bleibt schwierig
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29. Juli 2020, 07:38 Uhr
Die "absolute Erinnerung" lebt, die Pressefreiheit wurde doch nicht zu Grabe getragen: großes Medienecho aufs neueste Karlsruher Urteil. Blockiert Google bereits, und wenn eher zu viel oder zu wenig? Das deutsche NetzDG hat einen großen Fan – Präsident Erdogan. Die "erste ostdeutsche Verfassungsrichterin" kümmert sich bald um die "Tagesschau"-App. Außerdem: Warum sendet das ZDF keine "Derrick"-Folgen mehr (und wo es sie sehr wohl zeigt). Ein Altpapier von Christian Bartels.
Inhalt des Artikels:
- Sie prüfen und prüfen und stellen nicht fest (Medien-/Digitalrecht)
- "Absolute Erinnerung"? "Kaum etwas gebracht"?? BGH-Medienecho
- Zehn Jahre "'Tagesschau'-App"-Rechtsstreit (Neues vom BVerfG)
- Das NetzDG wirkt. Auch gegen "Internetverbrechen"?
- Jetzt aber ein buntes Thema: "Derrick"
- Altpapierkorb (Jürgen-Hörner-Nachruf, Attila Hildmann, Eva Herman, Oprahs Zeitschrift, Donald Trumps neuer "Lieblingssender", Genderstern & Binnen-I)
Sie prüfen und prüfen und stellen nicht fest (Medien-/Digitalrecht)
Die Was-mit-Medien-Gesetzgebung und Gesetzesdurchsetzung ist in Deutschland und Europa eher schwerfällig als schlagkräftig. Das muss kein Nachteil sein (wie weiter unten ein Beispiel zeigt). Es dauert bloß vieles ewig, auch in drängenden Fragen. Einerseits müssen Gesetze den Weg durch die Instanzen gehen, andererseits stellen sich im Föderalismus der EU, der sich in EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland in komplexen eigenen Föderalismen spiegelt, Zuständigkeiten nur sehr allmählich heraus. Aktuelle Beispiele machen das plastisch.
Die FAZ-Medienseite meldet heute mit aktuellem Bezug (Altpapier gestern) unter den Zeilen "Pressefreiheit/ EU prüft Ungarn schon ziemlich lange", dass die EU-Kommission zwei Beschwerden über Einschränkungen der Medienfreiheit in Ungarn überprüfe. "Die Prüfung der ersten", die sich auf den ungarischen Rundfunk bezieht, "läuft allerdings schon seit vier Jahren ohne Ergebnis" (55 Cent bei Blendle, es ist aber nur eine knappe Meldung). Dabei gilt die EU-Kommission und geriert sich auch als vergleichsweise einflussreiche Institution, und Ungarns Rundfunk ist gewiss überschaubarer als, sagen wir, der deutsche ...
Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO gilt seit Mai 2018 uneingeschränkt und enthält u.v.a. die Vorschrift, Nutzern von Internetangeboten auf Anfrage alle über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu übermitteln, de jure "unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung". Hält sich z.B. Zoom daran? Also die boomende Videokonferenz-Software, die so relativ gut funktioniert, dass der Datenkraken-Charakter des (selbstredend kalifornischen) Anbieters in den Hintergrund trat? Nö, berichtet netzpolitik.org über Erfahrungen eines Hamburgers, der sich erst an Zoom Video Communications, Inc. und, als die Frist abgelaufen war, wie im deutschen Föderalismus vorgesehen, an den hamburgischen Datenschutzbeauftragten wandte:
"Da Zoom in der EU Niederlassungen in Frankreich und den Niederlanden unterhält, ließ sich bis heute nicht feststellen, welche Datenschutzbehörde in Europa für das Unternehmen letztlich zuständig ist",
lautet der aktuelle Datenschutz-bürokratische Zwischenstand.
"Absolute Erinnerung"? "Kaum etwas gebracht"?? BGH-Medienecho
In dieser Gemengelage ist es viel wert, wenn Karlsruhe, wo die beiden höchsten deutschen Gerichte sitzen, Urteile fällt. Entsprechend viel Medienecho gibt's zur gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in zwei Fällen, die das EU-weit geltende, in der DSGVO enthaltene "Recht auf Vergessenwerden" betreffen. Hier (Tsp. mit Agenturen) gäb's noch mal die Zusammenfassung der Urteile. Am gründlichsten über die konkreten Fälle informiert Christian Rath in der taz (unter der etwas seltsamen Überschrift "Google darf wahre Berichte zeigen"). Und welche durchaus guten Fragen der BGH in einem Fall an den EuGH in Luxemburg weiterreichte (z.B., "ob bei der Suche nach Namen natürlicher Personen Fotos dieser Personen vom Suchmaschinenanbieter angezeigt werden dürfen, auch wenn der Kontext der Bilder nicht aus dem Suchergebnis hervorgeht"), steht in der netzpolitik.org-Meldung.
Eine ausführliche Analyse aus medienjuristischem Blickwinkel bietet bereits Deutschlandfunks "@mediasres" per Interview mit Tobias Gostomzyk. Der Dortmunder Medienrechts-Professor sieht in seiner Interpretation nicht zwei Waagschalen, sondern vier (aber nicht auf jeder Seite zwei):
"Hier hat der Bundesgerichtshof jetzt relativ weitgehend gesagt: Es gibt keine Vermutung zugunsten der Rechtsverletzung des Betroffenen, sondern es ist im Einzelfall abzuwägen zwischen den verschiedenen Interessen, und dann ist auf der einen Seite die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung und auf der anderen Seite werden gleich drei Rechtspositionen genannt, die da anzuführen sind, nämlich die der Suchmaschine, die des öffentlichen Interesses und die desjenigen, der die Informationen veröffentlicht hat, in diesem Fall die Regionalzeitung",
(Und die gute Brigitte-Baetz-Frage "Haben Sie den Eindruck, dass Google eher zu wenig oder zu viel sogar jetzt schon blockiert?" beantwortet Gostomzyk dann auch noch).
Schon weil also in einer der Waagschalen die Interessen der Zeitungen lagen, denen die Gefahr gedroht hatte, unbeanstandete, bloß alte Berichte aus ihren Archiven löschen zu müssen, liegen auch allerhand Zeitungs-Kommentare zum Urteil vor. Jannis Brühl zeigt sich in der SZ kraftvoll erleichtert über das eine Urteil ("Das Internet hat der Demokratie die absolute Erinnerung beschert", und das sei schon gut so), allerdings skeptisch ob der im anderen Fall nach Luxemburg gereichten Fragen ("Google als Wahrheitsministerium? Es muss ja nicht jede Dystopie wahr werden"). Constantin van Lijnden umschreibt im FAZ-Politikressort den schmalen "Grat zwischen legitimer Imagepflege und digitaler Geschichtsklitterung". Und für die Medienseite griff dann auch Michael Hanfeld in die Tasten und ließ zunächst der Erleichterung freien Lauf:
"Hätte der BGH anders entschieden, trüge er die Pressefreiheit zu Grabe und könnte jeder, dem aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt, was mit seinem Namen von Google in Verbindung gebracht wird, den Informationsfluss abstellen"
"Nicht ganz klar erscheint indes ...", geht es dann gleich weiter. Hanfeld sieht Unklarheiten, die das eigentlich für differenziertes Abwägen nicht unbedingt bekannte Portal t3n.de auf den Punkt bringt: "Die Beurteilung 'es kommt auf den Einzelfall an' hat streng genommen den Betroffenen kaum etwas Ableitbares gebracht", schreibt dort Tobias Weidemann. Der Hanfeld-Kommentar ist mal nicht der meinungsfreudigste – erstaunlich. Oder doch nicht, weil Zeitungen mit umfangreicher Berichterstattung und tiefen Archiven andere Interessen abwägen müssen als Onlineportale, die in Nischen unterwegs sind.
Zehn Jahre "'Tagesschau'-App"-Rechtsstreit (Neues vom BVerfG)
Jedenfalls macht die Berichterstattung Karlsruhes hohe Bedeutung schön deutlich. Beim anderen Karlsruher Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, gab es gerade Personalien. Andreas Voßkuhle (der übrigens 2012 Anlass eines Medien-Aufregers war, der sich noch halbwegs ... im Altpapier nachvollziehen lässt) ist, wegen der Begrenzung der Bundesverfassungsrichter-Amtszeit auf zwölf Jahre, nicht mehr Präsident. Und eine neue Richterin ist dabei, die als "erste ostdeutsche Verfassungsrichterin" schon ein bisschen Medien-Aufmerksamkeit abbekam. Die gebürtige Staßfurterin Ines Härtel verdient unter noch einem Aspekt Aufmerksamkeit, schreibt Volker Nünning bei medienkorrespondenz.de, wegen ihrer Zuständigkeiten:
"Dabei handelt es sich, wie aus der Geschäftsverteilung für den Ersten Senat hervorgeht, um das 'Recht der freien Meinungsäußerung, Informations-, Rundfunk- und Pressefreiheit'. Hinzu kommen noch das 'Allgemeine Persönlichkeitsrecht‘, bestimmte Bereiche beim Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht ..."
Heißt: Beim Bundesverfassungsgericht wurde die "Richterposition für Rundfunkrecht nachbesetzt", wie die Überschrift lautet. Zu den packenden Fällen, die Härtel von Vorgänger Johannes Masing übernahm, zählt der medienjuristische Dauerbrenner "'Tagesschau'-App". Also die vom NDR namens der ARD im Jahr 2018 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts aus dem Jahre 2016 zur Frage, ob die "Ausgabe der 'Tagesschau'-App vom 15. Juni 2011" "presseähnlich" war, und damit rundfunkrechtlich unzulässig. Wer weiß, wenn Härtel sich ranhält, wird vielleicht wird schon im Juni 2021 ein höchstrichterliches Urteil vorliegen, das dann höchstens noch in Luxemburg angefochten werden könnte ...
Das NetzDG wirkt. Auch gegen "Internetverbrechen"?
Wer schnell und schlagkräftig in der Was-mit-Medien-Gesetzgebung und -durchsetzung ist: das türkische Erdogan-Regime. Gerade wird scharfe Kritik am "Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Internetverbrechen" laut, den in dieser Woche das Parlament beschließen dürfte. "Kritiker sehen das Vorhaben als Angriff auf eine der letzten Bastionen der Meinungsfreiheit" schreibt der Tagesspiegel, wobei der unmittelbar folgende Satz noch spannender ist: "Die Regierung rechtfertigt den Plan mit dem Argument, in Deutschland gebe es ganz ähnliche Regeln."
"Nun passiert auch in der Türkei genau das, wovor wir von Anfang an gewarnt haben: Autoritäre Regime erlassen Gesetze zur Kontrolle von Social-Media-Plattformen und berufen sich dabei unter anderem auf das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz",
zitieren die Reporter ohne Grenzen, die noch ausführlicher und mit weiterführenden Links berichten, ihren Geschäftsführer Christian Mihr. Zwar lässt sich der Vergleich mit dem NetzDG in vielen Details nicht aufrechterhalten, etwa weil der Ansatz, Plattformen "per Drosselung der Zugriffsgeschwindigkeit unbenutzbar" zu machen, in Deutschland nicht besteht. Andererseits: Das Erdogan-Regime bezieht sich aufs geltende NetzDG und noch gar nicht aufs "Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes", an dem die deutsche Groko arbeitet. Als es darum ging, zitierten wir im Altpapier kürzlich die taz-Interviewfrage "Frau Lambrecht, Sie wollen soziale Netzwerke verpflichten, rechtswidrige Hass-Postings dem Bundeskriminalamt zu melden. Wo in der Welt gibt es so etwas?". Jetzt gilt erst recht die Antwort: Was in deutschen Gesetzen steht, gibt es bald darauf auch in anderen Staaten, in denen völlig andere Dinge als "rechtswidrig" gelten.
Jetzt aber ein buntes Thema: "Derrick"
Früher, als es gelegentlich noch Sommerlöcher gab, in denen Medien händeringend solche Aufreger-Themen suchten, die die sog. sozialen jetzt laufend liefern, zählte zu den Medienmedien-Dauerbrennern die Klage über viele Wiederholungen im Fernsehen. In diesem Sommer sind sogar Wiederholungen ein topaktuell brisantes Thema. Schließlich hat die Corona-Pandemie nicht nur im Frühjahr monatelang alles Mögliche, darunter Dreharbeiten zu neuen Fernsehfilmen und -serien, gestoppt. Abstandsregeln, die unbedingt eingehalten werden müssen, erschweren weiterhin das Drehen, und ob weitere Wellen ... Jedenfalls, Sender müssen mit neuen Sendungen wirklich haushalten. Und Thilo Wydra äußert im Tagesspiegel einen Wiederholungs-Wunsch, der zumindest breiteste Sendestrecken ausfüllen könnte:
"So wie 'Columbo‘ TV-Wiederholungen, die wir uns wünschen würden: heute regelmäßig etwa auf ZDFneo zu sehen ist, die frühen Folgen von 'Inspector Barnaby' wiederholt werden, so wie gelegentlich 'Der Kommissar' mit Erik Ode auf 3sat zu sehen ist – so gehört 'Derrick' zurück auf den Bildschirm, und sei es spätabends auf ZDFneo oder 3sat."
Und weil so ein Wunsch allein nicht wirklich knallt, auch wenn Wydra zurecht auch "filmhistorisch wie soziokulturell" argumentiert, ergänzte er ihn mit einem Spin von höchsten Diskussionswert. Sozusagen: Hat das ZDF aus einer Art antifaschistischer Attitüde heraus alle "Derrick"-Folgen in einen "Giftschrank" gesteckt? Schließlich gab es in den frühen 10er Jahren ja diese Entwicklung:
"Am 26. April 2013 berichtete die 'F.A.Z.' über einen Fund, der langfristige Folgen haben sollte: Der Solinger Soziologe Jörg Becker sei bei Recherchen über die Demoskopin Elisabeth Noelle-Neumann auf Unterlagen gestoßen, die besagten, dass der am 13. Dezember 2008 verstorbene Schauspieler Horst Tappert Mitglied in der Waffen-SS gewesen sei. ... ...Der Recherche-Fund löste einen Domino-Effekt aus: 'Bild' titelt am 30. April 2013 auf Seite eins mit der Schlagzeile 'Die SS-Akte Derrick' ... Die fiktionale Figur des Stephan Derrick und ihr Darsteller Horst Tappert, sie werden als eins erklärt. Das ZDF, Tapperts Haussender, bekundet daraufhin, man sei 'überrascht und befremdet'. 'Wiederholungen von ,Derrick‘-Folgen sind nicht geplant', heißt es seinerzeit aus Mainz weiter ..."
Na ja. Es ist wohl eher einfach so, dass das ZDF bei der serien- und reihenweisen Produktion von mittelmäßigen und schlechteren Fernsehkrimis (unter denen sich sicher auch einzelnen verbergen) seit Ewigkeiten an der Weltspitze rangiert und einfach zu wenige lineare Programme ausstrahlen darf, selbst um alle jüngeren Folgen linear ausstrahlen zu können. Außerdem, und das macht das Thema spannender: Bei Youtube gibt es "Derrick" im Überfluss.
Ja, sogar lud die kommerzielle Tochter ZDF Enterprises schon früh zu den einst und noch immer international populären "Derrick"-Folgen "nicht sichtbare Referenz-Files in das Content-Management-System" von Youtube, um als Urheberrechtseigentümer an Werbeschaltungen auf Googles Videoportal teilzuhaben, also die Folgen zu "monetarisieren", wie mir 2017 gesagt wurde, als ich diesen "Jahrbuch Fernsehen"-Artikel schrieb. Die Fernsehkrimiflut der vergangenen fünf Jahre rotiert bei ZDF-Neo, 3sat und Co rauf und runter, und die filmhistorisch wie soziokulturell interessanten Stücke sind ausschließlich bei kalifornischen Anbietern zu sehen, die davon auch am meisten profitieren – das ist keines der größten, aber eines der beständigen Probleme des öffentlich-rechtlichen deutschen Fernsehens.
Altpapierkorb (Jürgen-Hörner-Nachruf, Attila Hildmann, Eva Herman, Oprahs Zeitschrift, Donald Trumps neuer "Lieblingssender", Genderstern & Binnen-I)
+++ "Programmfarben, Line-Ups und Audience Flow waren die Sprache, in der Jürgen Hörner zuhause war. Er war ein Fernseharbeiter einer linearen Fernsehwelt, in der die Kunst der Programmplanung eine ganz eigene Disziplin ist", ruft Thomas Lückerath bei dwdl.de dem mit nur 55 Jahren verstorbenen ProSieben-Veteranen nach.
+++ Bei uebermedien.de ärgert sich Stefan Niggemeier sehr über den "lauschigen 'Waldspaziergang'" des Spiegel mit Attila Hildmann (und die Diskussion unterm Artikel ist auch interessant).
+++ Den Weg Eva Hermans, seitdem sie nicht mehr "Tagesschau"-Sprecherin ist, bis in die Gegenwart, in der sie u.a. einen Telegram-Kanal mit "mehr als 138.487 Abonnenten (Stand Sonntagvormittag)" betreibt, schildert der Tagesspiegel ebenfalls eines Spiegel-Artikels wegen.
+++ Worüber sich Michael Hanfeld in der FAZ freute: über den statt eines Gerichtsurteils getroffenen Vergleich zwischen dem Schüler Nicholas Sandmann und der auf 250 Millionen Dollar Schadensersatz verklagten Washington Post, die eine "übliche Netz-Entrüstungslawine" zu schnell in ihr redaktionelles Angebot übernommen hatte.
+++ Kein guter Vorbote für Barbara, Guido und wie deutsche Celebrity-Hefte alle heißen: Die Hearst Corporation möchte ihr Oprah Magazine "trotz Millionenauflage" nicht mehr drucken, meldet die SZ.
+++ "Dreiste Desinformation funktioniert" und Faktchecker helfen nichts, lautet Konrad Eges Fazit in seinem kleinen epd medien-Porträt von Donald Trumps aktuellem "Lieblingssender" One America News Network.
+++ Und: "Ob (dynamischer) Unterstrich, Genderstern, Binnen-I, Doppelpunkt, Beidnennung oder generisches Femininum – nichts davon wird sich in der Sprachgemeinschaft durchsetzen, denn nicht die Schaffung, sondern die Vermeidung unnötiger Komplexität ist eine der Haupttriebfedern für Sprachwandel", schrieb Ewa Trutkowski, Sprachwissenschafterin von der Humboldt-Universität zu Berlin (!), in der NZZ.
Neues Altpapier gibt's wieder am Mittwoch.
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