Teasergrafik Altpapier vom 17. Juli 2020: Porträt Autor Ralf Heimann
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Das Altpapier am 17. Juli 2020 Viele Formen von Ohnmacht

17. Juli 2020, 11:59 Uhr

In der Türkei hat ein Handpuppen-Gericht Deniz Yücel verurteilt. Philipp Welte fantasiert sich seine Welt zurecht. So richtig ist das alles nicht zu verstehen. Immerhin gibt es noch Max Schrems. Der bekämpft Ohnmacht mit Pragmatismus. Ein Altpapier von Ralf Heimann.

Kette von Staatskriminalität

Deniz Yücel ist in der Türkei in Abwesenheit zu zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen Haft verurteilt worden. Das klingt, als würde sich hinter dem Urteil so etwas wie eine juristische Ein- oder Abschätzung verbergen. Tatsächlich war es sehr wahrscheinlich einfach staatliche Willkür, die zu diesem Strafmaß geführt hat. So sehen es jedenfalls ziemlich alle Kommentatoren in Deutschland, einschließlich Deniz Yücel selbst, der in einem Beitrag für die Welt ("Ich bereue nichts") schreibt, das Gericht habe vor einer sehr schweren Aufgabe gestanden:

"Entweder hätten die Richter mich freigesprochen und damit ein Urteil gefällt, das bedeutet hätte, dass Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan mich zu Unrecht immer wieder als 'Agentterrorist' bezeichnet und sich durch diese öffentliche Vorverurteilung und Verleumdung strafbar gemacht hat. Oder die Richter hätten mich verurteilt, sich also über das Verfassungsgericht hinweggesetzt und sich selbst strafbar gemacht. So oder so musste sich der türkische Staat heute blamieren."

Der Freispruch des Verfassungsgerichts vor einem Jahr spielte in dem Urteil offenbar keine Rolle. Das alles macht einen inhaltlichen Kommentar schwer, denn es lässt sich sich nicht über die Begründung diskutieren. Die scheint sich in dem Satz zusammenzufassen zu lassen: Erdogan wollte es so. Der türkische Staatschef inszeniert eine Art demokratisches Kasperle-Theater. Zu sehen sind Handpuppen in Richterroben, in denen Erdogans Hände stecken. Auch das kennen wir alles. Yücel nennt das, was passiert ist: "Eine lange Kette von  Staatskriminalität." Er schreibt:

"Ich wurde gefangen genommen, weil ich meine Arbeit als Journalist gemacht habe. Daran bereue ich nichts. Und früher oder später wird ein Gericht das auch feststellen."

Vorerst lässt sich daran allerdings nichts ändern. Es bleibt ein Gefühl von Ohnmacht. Deutlich wird das zum Beispiel in dem, was Deniz Yücel AFP-Reporter Hasan Goekkay gesagt hat:

"Dass mich die Sache so aufwühlen würde, hat mich ziemlich überrascht. Das hätte ich nicht nach der langen Zeit gedacht. Denn ich bin ja hier in Freiheit. (...) Ich denke, es liegt daran, dass durch dieses Urteil diese lange Kette von Unrecht nicht geendet ist, sondern sich nun weiter fortsetzt."

Das Gefühl, dieses Schauspiel nach einem Jahr unschuldig im Gefängnis auch aus der Ferne weiter ertragen zu müssen, lässt sich schwer nachfühlen. Doch in abgeschwächter Form haben wir es mit dem Gefühl "Die können doch nicht einfach…" in den Medien ständig zu tun. Wenn wir in die USA schauen, im Grunde täglich. In den vergangenen Tagen hat Donald Trump auf seinem offiziellen Account Werbung für Bohnen gemacht, hier ein Überblick aus Agenturmaterial bei n-tv.

Bei Trumps Vorgänger Barack Obama wäre es der schlimmste Skandal seiner achtjährigen Amtszeit gewesen. Im Falle von Trump erscheint es wie eine unwesentliche Kleinigkeit, die aber dennoch kaum zu fassen ist. Der erste Impuls beim Blick auf die Bilder ist: Der kann doch nicht… Der zweite ist die Erkenntnis: Aber natürlich, er kann. Die Grenzen sehen nur wir. Faktisch sind sie nicht vorhanden, Donald Trump übertritt sie möglicherweise nicht einmal, weil er sie gar nicht sieht.

Die Frage, wie Medien sich in diesen Fällen am geschicktesten verhalten, ist weiterhin ungeklärt. Die meisten Redaktionen gehen einfach vor wie üblich. In diesem Fall reproduzieren sie die Bohnen-Kampagne, erklären sie zwar und ordnen sie ein, tragen aber gleichzeitig zu ihrer Verbreitung bei, und es entsteht ein Effekt, der von einem Cartoon sehr schön beschrieben wird, auf den ich vor ein paar Tagen gestoßen bin. Ich kann ihn hier leider nicht verlinken, aber er lässt sich schnell beschreiben.

Zu sehen sind Donald Trump und Joe Biden. Beide stehen vor ihren Wahlplakaten. Auf dem von Joe Biden steht: "If you vote for Donald Trump you vote for White Supremacy." Auf dem von Donald Trump steht dasselbe.

So ist es möglicherweise auch mit dem Yücel-Urteil. Wenn die von diplomatischen Zwängen beschränkten Kommentierung von Außenminister Heiko Maas verbreitet wird, ist das vielleicht auch im Interesse der Gegenseite, denn sie macht deutlich: Sie wehren sich nicht. Erdogan kann machen, was er will. Maas sagte laut Tagesschau: "Das heutige Urteil gegen Deniz Yücel sendet das absolut falsche Signal, und die Ankündigung weiterer Ermittlungsverfahren ist für mich weiter überhaupt nicht nachvollziehbar."

Das ist für einen deutschen Außenminister eine recht drastische Formulierung, aber sie klingt doch verhältnismäßig zahm. Trotzdem ist sie klug, denn der beschriebene Effekt lässt sich ohnehin nicht vermeiden. Wer sachlich bleibt, macht sich nicht angreifbar.

Diese Variante wählen auch Medien, wenn sie sich gegen immer drastischere Formulierungen entscheiden. Gegen diese Vorgehensweise spricht, dass Medien sich so eben auch als Propaganda-Vehikel benutzen lassen. Wenn Donald Trumps falsche Aussagen sich später in nachrichtlichen Texten oder sogar Überschriften wiederfinden, trägt diese Sachlichkeit auch dazu bei, das Fundament dieser Form von Berichterstattung zu zerstören. Die Aussagen werden beliebig.

Weisen Medien darauf hin, dass Aussagen von Donald Trump nichts wert sind, weil er ohnehin ständig die Unwahrheit sagt, und Wahrheit nach seinem Verständnis nur das ist, was seinen Interessen nützt, bestätigen sie damit den immer wieder gegen sie erhobenen Vorwurf, dass sie keineswegs neutral sind, sondern auch nur eine Partei, die eigene Interessen verfolgt. Für welchen Weg Redaktionen sich entscheiden, hängt unter anderem davon ab, wie groß das Vertrauen ist, auch weiterhin auf einem gemeinsamen Boden zu stehen. Ein Hinweise dafür, dass dieses Fundament auch bei Qualitätsmedien Risse bekommen hat, könnte die Auseinandersetzung bei der New York Times sein, um die es gestern im Altpapier ging.

Die zwei Welten des Philipp Welte

Liest man Interviews mit Philipp Welte, dem Präsidenten des Zeitschriftenverleger-Verbands, klingt es manchmal so, als hätte er großes Interesse an verlässlichen Informationen und ehrlichem Journalismus. Erinnert man sich dann daran, dass er auch Burda-Verlagschef ist, bekommt man daran erhebliche Zweifel. In einem am Donnerstag erschienenen Horizont-Interview mit Jürgen Scharrer sagt Welte etwa:

"Wenn es ernst wird, greifen die Menschen intuitiv zu journalistischen Qualitätsmedien, während das Misstrauen gegenüber sozialen Medien weiter wächst."

Gleichzeitig vertreibt Welte weiter unseriöse Heftchen, die mit den allerbilligsten Tricks Auflage machen und so auch das Misstrauen in journalistische Qualitätsmedien befördern. Das führt ebenfalls zu einer Form von Ohnmacht und der Frage: Wie kann man jemanden wie Welte so etwas behaupten lassen, ohne ihn mit der Wirklichkeit zu konfrontieren?

Der gleiche Welte, der Plädoyers für Qualitätsjournalismus hält, verantwortet zum Beispiel die "Freizeit Revue", um die es ebenfalls am Donnerstag in der Badischen Zeitung ging, weil der Verlag sich in der gleichen Sache nun schon zum zweiten Mal vor Gericht blamiert hat.

Das Heftchen hatte, so wertete es das Gericht, auf der Titelseite ein Interview mit Helene Fischers Freund Thomas Seitel angekündigt. In Wirklichkeit hatte aber niemand mit Seitel gesprochen. Es folgte eine Gegendarstellung, ebenfalls auf der Titelseite, doch die enthielt die etwas trotzig klingende Anmerkung: "Wir haben kein Interview mit Thomas Seitel angekündigt." Weil die Gegendarstellung nur "tatsächliche Angaben" enthalten darf, muss Burda sie jetzt noch einmal veröffentlichen. In seiner letzten Antwort im Horizont-Interview sagt Welte:

"In der Krise ist uns allen deutlich bewusster geworden, welche große Relevanz wir für die Menschen in Deutschland haben und welche Verantwortung wir dadurch tragen."

Wenn das allen deutlich geworden ist, ist das ja gar nicht so schlecht. Jetzt müsste man es bei Burda dann eben nur noch irgendwie umsetzen. 

Max Schrems – der zweite Coup

Der Österreicher Max Schrems hat einen guten Weg gefunden, etwas gegen seine eigene Ohnmacht zu unternehmen. Schrems konnte sich bislang aber anders als Deniz Yücel immer darauf verlassen, dass die Gerichte ihre Arbeit so erledigen, wie es vorgesehen ist. Vor fünf Jahren erreichte er, dass der Europäische Gerichtshof das sogenannte "Safe Harbour"-Abkommen kippte. Es regelte, dass sensible Daten unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb von Europa verbreitet werden durften. Was das Gericht forderte, wurde dann aber auch wieder so richtig nicht umgesetzt. Die Behörden stellten sich quer. Und nun kam die Rechnung.

Alan Dahi, Programmdirektor und leitenden Jurist der von Schrems gegründeten Nichtregierungsorganisation "Non of Your Business" (NOYB) erklärt im Interview mit dem Deutschlandfunk:

"Das Hauptproblem war für uns, dass die irische Behörde hier einfach nicht einschreiten wollte, obwohl wir schon vor einigen Jahren Bescheid wussten, Bescheid bekamen, dass die USA kein angemessenes Schutzniveau ermöglichen, einfach weil die Geheimdienste dort praktisch unbegrenzt Zugriff auf die Daten von gewissen Unternehmen wie Facebook haben."

Die Rechnung war: Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche auch das sogenannte "Privacy Shield" zerschlagen – das Nachfolge-Abkommen, das teilweise die gleichen Absätze enthielt wieder Vorgänger, nur versehen mit anderen Überschriften.

Das Abkommen besagte, dass Unternehmen wie Facebook auch Daten in die USA weiterleiten dürfen, wenn die Daten dort in gleicher Weise geschützt sind wie in der EU. Das ist aber, wie wir seit Edward Snowden wissen, nicht der Fall. Auch Geheimdienste haben Zugriff auf diese Daten. Mirjam Hauck beschreibt den Konflikt in ihrem Kommentar für die SZ:

"Der EU lässt sich eigentlich nicht vorwerfen, dass sie sich gar nicht um den Datenschutz ihrer Bürger kümmert. Seit zwei Jahren gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie regelt unter anderem, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann in ein Drittland übermittelt werden dürfen, wenn das betreffende Land für die Daten ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet. So verbietet die DSGVO, was Privacy Shield erlaubt."

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs macht den Datenverkehr zwischen Europa und den USA allerdings nicht unmöglich, denn das Gericht hat gleichzeitig entschieden, dass der Datenaustausch weiterhin möglich sein soll, wenn Unternehmen sogenannte Standardvertragsklauseln verwenden. Barbara Wimmer schreibt für Futurezone:

"Auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln (SSC) können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin in die USA und andere Staaten übertragen werden, sofern diese Unternehmen nicht unter US-Überwachungsgesetze wie FISA fallen."

Die Bedeutung des Urteils hat Max Schrems, nachzulesen ebenfalls bei Futurezone, selbst erklärt:

"Dies ist ein totaler Schlag für die irische Datenschutzbehörde DPC und Facebook. Es sieht so aus, als müsse sich in den USA bei den Überwachungsgesetzen etwas grundlegend ändern, wenn sie weiterhin mit Europa Geschäfte machen möchten."

Das klingt allerdings nur dann hoffnungsvoll, wenn wir für einen Moment all das vergessen, was wir nach  Edward Snowdens Enthüllungen gehört und gelesen haben. Schrems sagt auch: "Die Debatte wird sicher auch nach diesem Urteil weitergehen." Das ist sicher richtig. Einen guten Überblicküber Inhalt, Bedeutung und Folgen des Urteils gibt Lisa Hegemann für Zeit Online.


Altpapierkorb (Guardian, Youtube, WDR-Doku)

+++ Der Guardian streicht 180 Stellen, ungefähr 70 davon in der der Redaktion. Ein Hauptgrund dafür ist offenbar, wie Alexander Mühlbauer für die SZ berichtet, die Situation in den vergangenen Monaten: "In einem Schreiben an die Mitarbeiter erklärten Chefredakteurin Katharine Viner und Geschäftsführerin Annette Thomas, dass das Medienhaus wegen der Corona-Pandemie mit 'unhaltbaren Verlusten' zu rechnen habe, wenn es nicht 'entschiedene Maßnahmen' ergreife, um die Kosten zu senken."

+++ Sind Plattformen wie Youtube, Facebook oder Twitter so etwas wie Verlage, die für ihre Inhalte selbst verantwortlich sind? Inzwischen wissen wir: Es sind Intermediäre. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt, wie die dpa berichtet (hier beim Tagesspiegel), die Frage geklärt, wie es mit der Haftung bei Urheberrechtsverstößen aussieht: Online-Plattformen müssen nicht für die Urheberrechtsverstöße ihrer Mitglieder haften.

+++ Nachdem es gestern im Altpapier um den Fall von des SZ-Redakteurs Javier Cáceres ging, der nach einer Begegnung mit der Polizei mehrere Knochen gebrochen hatte, was für die Polizei aber folgenlos blieb, hier der Hinweis auf eine WDR-Doku von Christina Zühlke und Jan Keuchel aus der Reihe Story. Titel: "Polizeigewalt und Rassismus– Wer kontrolliert die Polizei?" Unter anderem geht es um jemanden, der bei einem Polizeieinsatz geschlagen wird und das Bewusstsein verliert, später aber selbst verurteilt wird – wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Neues Altpapier gibt es am Montag.

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