Das Altpapier am 27. September 2019 Nicht vom Abwägen entbunden

27. September 2019, 14:01 Uhr

Wo fängt Vorverurteilung an, wo hört Verdachtsberichterstattung auf? Ein Kölner Gericht hat einen Beschluss zu den Bild-Berichten über Metzelder erlassen. Bei der praktischen Umsetzung in Frankreich zeigen sich die ersten Risse im EU-Leistungsschutzrecht. Und es gibt mediale good news aus Frankreich. Ein Altpapier von Nora Frerichmann.

Porträt der Altpapier-Autorin Nora Frerichmann
Bildrechte: MEDIEN360G

Das Landgericht Köln hat entschieden: Mit einer einstweiligen Verfügung untersagten die Richter der Bild-Zeitung die "identifizierende Berichterstattung" über den Ex-Nationalspieler Metzelder, wie sie Anfang September in der Zeitung (4. und 5.9.) und auf bild.de (3. und 5.9.) stattfand. (Erinnerungsstützen zur Rolle der Bild in dem Zusammenhang gibt's hier und hier im Altpapier und beim BildBlog.)

Durch die "konkrete Gestaltung der Berichterstattung" habe es eine "Vorverurteilung" gegeben, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Für eine derartige Verdachtsberichterstattung fehle ein "Mindestbestand an Beweistatsachen". In der Süddeutschen folgert Wolfgang Janisch, man könne den Beschluss des Gerichts auch "als Mahnung an die übrige Medienwelt lesen, von nun an allenfalls höchst vorsichtig über die Causa Metzelder zu berichten". Der SZ-Korrespondent wirft auch einen Blick auf die nun verbotenen Bild-Berichte:

"'Hier holen Fahnder Metzelder aus der Sportschule' hatte das Blatt damals getitelt, mit einem Foto von Metzelder, der von zwei Zivilbeamten begleitet wird. Oder abgeführt - diesen Eindruck konnte gewinnen, wer den Text nicht gelesen und damit nicht erfahren hat, dass der Sportler jedenfalls nicht verhaftet worden war. Hinzu kamen ein paar dramatisierende Details ('Die Ermittler legen schusssichere Westen an, sind bewaffnet'). Und schließlich die irreführende Formulierung 'schwerer Verdacht'. Natürlich war der Vorwurf gravierend. (…) Für die Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens genügt ein Anfangsverdacht, keine besonders hohe Hürde."

Versteck hinter der Staatsanwaltschaft

Und wie reagiert die Bild auf den Beschluss? Dort wurden alle Berichte über den Verdacht gegen den Fußballer aus dem Netz genommen. In der Berichterstattung von gestern schlüpfte das Blatt dann bereitwillig in die Opferrolle: "Gericht verbietet BILD Berichte über Metzelder", hieß es dort gestern. "Klang ein wenig nach Zensur. Sollte es womöglich auch", schreibt Janisch dazu.

Dass es dem Gericht formal nur um einzelne Berichte von Anfang September und eben um eine bestimmte Art der Berichterstattung ging, wird nicht erwähnt, wohl aber, dass bei einem Verstoß gegen die Verfügung eine Geldstrafe oder Ordnungshaft drohen. Und FAZ.net steigt voll darauf ein. Dort scheint man nicht in die Mitteilung des Gerichts geschaut zu haben, denn der Spin ist genau der der Bild-Zeitung, die auch als einzige Quelle zitiert wird.

Bild kündigte an, juristisch gegen den Beschluss vorzugehen. "Besonders bizarr" an der Sache sei, dass Bild nun die Berichterstattung verboten wurde, "obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!" Ähm ja, aber welches wichtige Informationskrümchen hier nun wieder fehlt, ist aber eben die Vorgeschichte. Die Bild war nämlich die ursprüngliche Quelle, durch die der Name am 3. September im Zusammenhang mit dem Verdacht überhaupt erst in die breite Öffentlichkeit gelangte.

Am 4. September hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Mitteilung veröffentlicht, in der Metzelders voller Name und der Verdacht gegen ihn benannt wurden. Das geschah aber eben erst, nachdem Bild einen Tag zuvor einen Bericht mit Bildern und Namen veröffentlichte, wie der Sportler von Ermittlern konfrontiert wurde. Ob die Namensnennung durch die Staatsanwaltschaft angemessen war, kann man natürlich auch infrage stellen. Sie hat sich damit, wie fast alle anderen Medien auch, von der Bild-Berichterstattung treiben lassen.

Dementsprechend ist die Staatsanwaltschaft gar kein sicheres Versteck, in dem Redaktionen ihre Verantwortung für die eigene Berichterstattung verbergen können. Denn Journalist:innen werden durch so eine Mitteilung inklusive Namensnennung von einer Behörde nicht vom eigenen Nachdenken entbunden. Eine entsprechende juristische Grundlage vom BGH dafür hat Moritz Tschermak beim Bildblog herausgesucht:

"Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. (…) Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist."

Und um es noch vertrackter zu machen, kann und muss man sich bei all dem natürlich auch noch die Frage stellen, ob die jetzige Berichterstattung inklusive des Namens nicht eventuell auch kontraproduktiv ist und im Sinne eines Streisand-Effekts nur noch mehr Aufmerksamkeit auf die ganze Sache lenkt.

"Dass ich Christoph Metzelders Namen hier dennoch nenne, halte ich für gerechtfertigt, da er die Ermittlungen mit seinem Rückzug aus der PR-Agentur BrinkertMetzelder, die er bis gestern [Anm. Altpapier: 5. September 2019] zusammen mit seinem Geschäftspartner Raphael Brinkert geführt hat, selbst öffentlich gemacht hat",

schrieb Altpapier-Kollege Ralf Heimann hier Anfang September. Den Namen bei einer Entscheidung zugunsten des unter Verdacht stehenden dann auf einmal nicht mehr zu nennen, halte ich an dieser Stelle nicht für sinnvoll.

Der BildBlog hingegen hat von vornherein anders entschieden und bleibt seiner Linie treu: Dort wird der Name bisher konsequent nicht genannt, jegliche Bilder sind verpixelt, genauso wie Namensnennungen in anderen Artikeln und Zitaten.

Leistungsschutzrecht

Schwenk nach Frankreich. Was dort gerade in Sachen Leistungsschutzrecht passiert, treibt auch die emotionale Betriebstemperatur der Zeitungsverleger hierzulande in die Höhe. Bei Netzpolitik.org fasst Alexander Fanta zusammen, welcher Funke das verursacht hat:

"Das EU-weite Leistungsschutzrecht droht schon vor dem Start zu scheitern. Das liegt vor allem an Google: Der Suchmaschinenkonzern kündigte an, künftig in Frankreich die Darstellung von Links auf Nachrichtenseiten deutlich einzuschränken, um Lizenzzahlungen an Presseverlage zu vermeiden. Frankreich setzte als erstes EU-Land die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht um."

Französische Betreiber von Online-Presseangeboten haben laut Uwe Mantel bei dwdl.de ein Schreiben erhalten, in dem Google ankündigt, die Anzeige von Nachrichten stark einzuschränken:

"Die Seiten seien als ‚europäische Presseveröffentlichung gekennzeichnet', heißt es darin. ‚Diese Kennzeichnung erfolgt als Reaktion auf ein neues Urheberrechtsgesetz, das diese Richtlinie in Frankreich in Recht umsetzt, und schränkt die Anzeige von Textausschnitten und Miniaturansichten in Frankreich ein.' Angezeigt werden standardmäßig nur noch Überschriften mit Links auf die Inhalte - keine Snippets, keine Zahlung, so die Haltung von Google."

Auf dem eigenen Blog erklärte Google in sanften PR-Worten, warum man nicht zahlen wolle:

"Publishers want to be found by users so they can then grow revenue through ads or by converting readers into loyal subscribers. And Google helps publishers and journalists by helping people find news content and sending them to news sites."

Mit seiner Ankündigung scheine "Google die Presse- und Meinungsfreiheit mittelfristig in der gesamten EU anzugreifen", heißt es in einer Pressemitteilung des BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger).

"'Im Rahmen der aktuellen Diskussion über die deutsche Kartellrechts-Novelle sollte klar adressiert werden, dass marktdominante Unternehmen wie Google ihre Macht nicht dazu nutzen dürfen, gewerbliche Schutzrechte Dritter zu umgehen.' Gemeinsam mit Pressehäusern in ganz Europa werde der BDZV auch konkrete Marktmissbrauchsbeschwerden prüfen."

Aber Moment, indem Google die Anzeige einschränkt, folgt es ja gerade den Regeln des Leistungsschutzrechts. Das Problem ist also eher, dass es nicht greift oder zumindest nicht so, wie die Verleger es sich wünschen würden. Die Welt hat dazu verschiedene Stimmen gesammelt. Neben eher blauäugigen Mahnungen in Richtung Google und dessen "demokratische Mitwirkungspflicht" wird auch der rechtspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im EU-Parlament, Tiemo Wölken, zitiert. Er ist skeptisch, dass Brüssel gegen Google viel ausrichten kann:

"'Dass das Leistungsschutzrecht kein wirksames Instrument ist, ist keine Überraschung', sagt er. ‚Was in Spanien und Deutschland bereits nicht funktioniert hat, funktioniert in Frankreich und europaweit auch nicht. Es ist ein weiterer Beweis, dass diese Urheberrechtsreform in der Praxis nicht umsetzbar ist, ohne dass die Informationsfreiheit beeinträchtigt wird.'"

Altpapierkorb (Bild-Livestreams, Roger McNamee zu Internetkonzernen, LeMonde bleibt unabhängig, TikTok-Dokumente beim Guardian)

+++ Nach einigem Hin und Her hat das Oberverwaltungsgericht Berlin die Livestreams der Bild nun doch als Rundfunk eingestuft. "Wenn eines Tages der neue Medienstaatsvertrag in Kraft tritt, wird die Diskussion vermutlich Geschichte sein, doch bis dahin gibt sie noch Stoff für Gerichtsverfahren her", schreibt Fatina Keilani beim Tagesspiegel. Ganz so lange scheint es bis dahin nicht mehr zu dauern, berichtete Deutschlandfunks "@mediasres" kürzlich.

+++ Facebook und soziale Verantwortung? Für den Aktivist und ehemalige Facebook-Investor Roger McNamee ein Oxymoron. Im Interview mit dem Standard sagt er: "Wenn man Facebook sozial verantwortungsvoll machen will, dann muss man das Geschäftsmodell ändern. Ob Facebook es ernst meint oder nur Public Relations betreibt, lässt sich ganz einfach an seinen Produkten überprüfen. Sie haben gerade eine neue Version von Portal vorgestellt – ein Videokonferenz-Tool, das unglaublich in die Privatsphäre eindringt. Und sie haben Libra, eine Kryptowährung, angekündigt, die den Euro, das Pfund, den Dollar untergraben wird. Sie scheinen davon auszugehen, dass sie ohnehin immer schneller sind als Regierungen mit regulatorischen Maßnahmen."

+++ Le Monde bleibt unabhängig, berichtet Jürg Altwegg bei der FAZ. Die Hauptaktionäre hätten sich geeinigt und ein Abkommen unterzeichnet, mit dem kein Aktionär die Mehrheit der Anteile gegen den Willen der Redaktion übernehmen könne. "Der Vertrag ist ein Sieg für die Pressefreiheit in einem Land, dessen private Medien von zehn Milliardären beherrscht werden", schreibt Altwegg.

+++ TikTok ist bei weitem nicht so unpolitisch, wie es sich gern gibt. Das zeigen vor allem die China Guidelines der Plattform, die der Guardian veröffentlicht hat: "The documents (…) lay out how ByteDance, the Beijing-headquartered technology company that owns TikTok, is advancing Chinese foreign policy aims abroad through the app. The revelations come amid rising suspicion that discussion of the Hong Kong protests on TikTok is being censored for political reasons."

+++ Bei den Medientagen in Wien wurde über jede Menge Medien-Buzzwords diskutiert: Glaubwürdigkeit, Ibiza, Zahlungsbereitschaft… Beim Standard gibt’s einen Überblick.

+++ Netflix hat seine neue deutsche Serie mal wieder gut promotet. Auf fast allen einschlägigen Medienseiten gibt’s Berichte über das in Frankfurt gedrehte "Skyline". Der Tagesspiegel z.B. bringt ein Interview mit dem Headautor Dennis Schanz. Bei der taz schlägt zwar der Klischee-Detektor an, aber gerade darin liege auch Authentizität, schreibt Erica Zingher und das Hamburger Abendblatt berichtet per dpa-Meldung.

Neues Altpapier gibt’s wieder am Montag.

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