Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Er soll daran erinnern, dass man sich immer wieder auf sein Leben besinnen und neu orientieren sollte. Obwohl der Festtag im kirchlichen Leben der Protestanten tief verankert ist, verlor er im Jahre 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung seinen gesetzlichen Schutz. Nur in Sachsen ist der Buß- und Bettag noch ein gesetzlicher Feiertag.
Buße und Sühne gehören in allen Konfessionen zum gelebten Alltag, allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. In besonderen Notfällen oder bei drohenden Katastrophen hielt man schon im Mittelalter so genannte Sühnetage ab. Dies konnte auch mehrmals im Jahr der Fall sein. Die evangelische Kirche übernahm diese Tradition. Im Jahre 1852 wurde der Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag als einheitlicher Termin festgelegt.
Buße und Sühne gehören in allen Konfessionen zum gelebten Alltag, allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. In besonderen Notfällen oder bei drohenden Katastrophen hielt man schon im Mittelalter so genannte Sühnetage ab. Dies konnte auch mehrmals im Jahr der Fall sein. Die evangelische Kirche übernahm diese Tradition. Im Jahre 1852 wurde der Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag als einheitlicher Termin festgelegt.
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