Urteil zu Erdogan-Gedicht Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel abgewiesen

16. April 2019, 15:20 Uhr

Der Satiriker Jan Böhmermann ist im Streit um sein "Schmähgedicht" über den türkischen Staatschef Erdogan gegen Kanzlerin Angela Merkel gescheitert. Es ging um Merkels Aussage, das Gedicht sei "bewusst ehrverletztend".

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren.

Das Gericht erklärte, die Klage sei unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Anwälte des Kanzleramts hatten allerdings schon vor dem Prozess beim Gericht eine Erklärung abgegeben, wonach die umstrittene Äußerung nicht wiederholt werde. Es habe auch niemand in die Kunstfreiheit eingegriffen, betonten sie in der Verhandlung.

Kurz nach dem Urteil äußerte sich Böhmermann bei Twitter. Dort schrieb er, Humor bleibe in Deutschland ein allgemein und juristisch unsicheres, hochgefährliches Geschäft für engagierte Draufgängerinnen und zwielichtige Idealisten.

In der zweistündigen mündlichen Verhandlung hatte Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen zuvor betont, sein Mandant werde bis heute persönlich bedroht. Geulen sprach von einer "kriminellen Truppe mit Unterstützung eines Staates". Die Äußerung der Kanzlerin sei weiter im Internet abrufbar, sie müsse gelöscht werden. Weder Merkel noch Böhmermann waren selbst im Gericht, sie ließen sich vertreten.

Juristische Rehabilitation gefordert

Der 38-jährige Fernsehmoderator wollte Merkel verbieten lassen, ihre Kritik an seinem umstrittenen Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu wiederholen. Die Kanzlerin hatte vor rund drei Jahren gesagt, die Verse seien "bewusst verletzend". Wenig später hatte sie diese Äußerung aber als Fehler bezeichnet.

Gedicht sorgte für diplomatischen Eklat

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Die türkische Regierung hatte rechtliche Schritte verlangt.  

Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Diese Ermittlungen wurden jedoch nach wenigen Monaten eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde Böhmermann aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen.

Dieses Thema im Programm: 16. April 2019 | 14:30 Uhr