Im April 2018 waren die Thüringer schon einmal zu einer Kommunalwahl aufgerufen. Damals wählten sie Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister für ihre sechsjährige Amtszeit. 2019 sind nun die Stadträte, Gemeinderäte, Ortsteilräte und Kreistage an der Reihe. Dass sowohl (Ober)Bürgermeister als auch Räte getrennt voneinander gewählt werden, geht auf die frühen Neunzigerjahre zurück. Nach der Wiedervereinigung orientierte sich das Land Thüringen bei der Ausarbeitung seiner ursprünglichen Kommunalordnung an dem süddeutschen Ratsmodell, das auch in Bayern und Baden-Württemberg praktiziert wird.
Ein Merkmal dieses Modells ist die Direktwahl der Bürgermeister. Vor 1994 wählten ihn in Thüringen noch die Räte, so wie im Bund der Bundestag den Kanzler oder in der Landespolitik der Landtag den Ministerpräsidenten wählt. Nicht zuletzt durch diese Direktwahl haben Thüringer Bürgermeister und Landräte eine starke Stellung: Sie sind Vorsitzende des Rats, Chef der Verwaltung und Repräsentanten und Rechtsvertreter der Kommune. Teilweise haben sie auch Widerspruchsrecht gegen Ratsbeschlüsse. Allerdings sind sie nicht allmächtig.
Die Räte stellen ein ordentliches Gegenwicht dar: Schon bei den meisten Personalentscheidungen von Ernennung über Beförderung bis Entlassung müssen sich Bürgermeister und Landräte die Zustimmung ihrer parlamentarischen Gremien holen. Erst recht gilt das beim auch im Kommunalen gültigen "Königsrecht des Parlaments", dem Haushalt. Ihn beschließen Kreistage, Stadträte oder Gemeinderäte.