Ausschuss hat entschieden 22 Parteien zur Landtagswahl zugelassen
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23. April 2021, 14:37 Uhr
Zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni sind 22 Parteien zugelassen worden. Das hat der Wahlausschuss am Freitag entschieden.
Zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni sind 22 Parteien zugelassen. Das hat der Landeswahlausschuss am Freitag entschieden.
Landeswahlleiterin: Erkleckliche Anzahl
Landeswahlleiterin Christa Dieckmann sprach bei MDR SACHSEN-ANHALT von einer erklecklichen Anzahl. Es werde sicher eine rege Wahlbeteiligung geben.
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Übersicht der zugelassenen Parteien
Die 22 Parteien in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern und in der Schreibweise der Landeswahlleiterin:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2. Alternative für Deutschland (AfD)
3. DIE LINKE (DIE LINKE)
4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
6. Freie Demokratische Partei (FDP)
7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
10. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
11. Liberal-Konservative Reformer (LKR)
12. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)
13. Gartenpartei (Gartenpartei)
14. Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM)
15. Aktion Partei für Tierschutz - TIERSCHUTZ hier! (TIERSCHUTZ hier!)
16. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
19. Klimaliste Sachsen-Anhalt (Klimaliste ST)
21. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
22. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
23. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
24. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
25. WiR2020 (WiR2020)
Hinweis zur Reihenfolge und Nummerierung Die Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt teilt mit: "Die Wahlvorschlagsnummern der teilnahmeberechtigten Parteien, die keine Landeswahlvorschläge eingereicht haben, bleiben unbesetzt. Die Reihenfolge der zugelassenen Landeswahlvorschläge richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die jeweilige Partei bei der letzten Landtagswahl erreicht hat. Neu kandidierende Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge ihres Namens an; dies betrifft die Wahlvorschlagsnummern 15 bis 25."
MDR/Mario Köhne, dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 23. April 2021 | 16:00 Uhr
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