Besondere Privilegien So funktioniert der Presseausweis
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31. März 2020, 22:33 Uhr
Medienschaffende genießen bestimmte Privilegien, auch im Umgang mit der Polizei. Wichtigstes Instrument, um die journalistische Tätigkeit zu belegen ist der Presseausweis. Aber wie kommt man eigentlich an so ein Dokument? MEDIEN360G beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie wird man in Deutschland Journalistin oder Journalist?
Rein formal lässt sich diese Frage so schnell wie erstaunlich beantworten: In dem man sich so nennt. Denn der Begriff oder die Berufsbezeichnung „Journalistin/Journalist“ ist anders als in anderen Ländern nicht geschützt. Jede und jeder darf sich prinzipiell so bezeichnen. Ganz egal, ob sie oder er wirklich hauptberuflich für Medien arbeitet.
Warum ist das so?
Das lässt sich mit den schrecklichen Erfahrungen in der Nazi-Zeit erklären. Ab 1933 mussten Journalistinnen und Journalisten einer so genannten „Pressekammer“ beitreten. Vereinfacht gesagt galt: Wer hier kein Mitglied war, durfte nicht für Medien arbeiten. Als die Nazis an die Macht gewählt wurden, nutzten sie diese zentrale Kontrollstelle für ihre Zwecke. Wer nicht in ihrem Sinne schrieb oder sendete, flog aus der Reichspressekammer raus. Wer Glück hatte, bekam nur Berufsverbot. Viele andere, vor allem kritische Medienschaffende, wurden von den Nazis verfolgt und teilweise auch ermordet. So gelang die „Gleichschaltung“ der Medien im Dritten Reich.
Weil so etwas nie wieder passieren soll, wurde in der Bundesrepublik Deutschland ab 1949 der Beruf der Journalistinnen und Journalisten nicht an die Zugehörigkeit an eine Kammer wie zum Beispiel bei Anwältinnen und Anwälten oder Architektinnen und Architekten geknüpft.
Wie erkennen die Polizei oder andere Behörden, wer journalistisch arbeitet?
Dafür gibt es den Presseausweis. Mit ihm weisen Medienvertreter nach, dass sie im beruflichen Auftrag unterwegs sind und ihnen daher bestimmte Sonderrechte zustehen. Dazu gehört, dass Behörden und Ämter ihnen Informationen geben müssen (Auskunftsrecht) und sie nicht verpflichtet sind, ihre Quellen gegenüber staatlichen Stellen oder Gerichten offen zu legen (Zeugnisverweigerungsrecht).
Wer gibt denn die Presseausweise aus?
Alle Dinge, die inhaltlich mit Medien und der Presse zu tun haben, sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Auf staatlicher Seite ist deswegen die Innenminister-Konferenz der Länder zuständig. Sie hat mit dem Deutschen Presserat eine Vereinbarung über den so genannten „bundeseinheitlichen Presseausweis“ geschlossen. Der Presserat ist ein Selbstkontrollgremium, in dem sowohl Journalistengewerkschaften wie die Verbände der Verlage sitzen.
In der Vereinbarung von 2016 ist klar geregelt, wer so einen Ausweis bekommt und wer ihn ausstellen darf. Als Grundregel gilt: Einen Presseausweis bekommt nur, wer hauptberuflich als Journalistin oder Journalist arbeitet. Und damit - siehe oben - der Staat hierbei keine Rolle spielt, wird der Presseausweis von den Gewerkschaften und den Verbänden der Verlage ausgestellt.
Und wer ist das?
Aktuell dürfen sechs Medienverbände den Presseausweis ausstellen. Das sind die Gewerkschaften bzw. Verbände Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und der Fotografenverband FREELENS auf Seite der Journalistinnen und Journalisten; so auf Verlagsseite der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Wenn sich alle Journalistin oder Journalist nennen können, welchen Sinn macht dann ein bundeseinheitlicher Presseausweis?
So werde Sicherheit für alle Beteiligten geschaffen, meint der Presserat. „Ohne den bundeseinheitlichen Presseausweis wäre die Arbeit von fest angestellten und freien Journalisten deutlich erschwert“, sagt Geschäftsführer Roman Portack. Ohne Ausweis würde aber auch die Arbeit mit Journalisten komplizierter: „Behörden oder Veranstalter müssten bei jeder einzelnen Akkreditierung, bei jeder einzelnen Auskunft erst prüfen, ob sie es wirklich mit einem hauptberuflichen Journalisten zu tun haben. Gerade wenn es schnell gehen muss, zum Beispiel am Rande einer Demonstration, können die Beamten nicht erst umständlich prüfen, wer hier wirklich journalistisch arbeitet.“
Wie stellen die Verbände sicher, dass nicht Menschen Presseausweise bekommen, die dazu gar nicht berechtigt sind?
Hierzu gibt es klare Kriterien in der Vereinbarung. Dort heißt es, die „Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalistinnen/Journalisten ausgegeben, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben“. Außerdem müssen sie damit den Hauptanteil ihres Lebensunterhalts verdienen. Wer also nur gelegentlich oder als Hobby journalistisch unterwegs ist, hat keinen Anspruch auf einen Presseausweis.
Gibt es auch Missbrauch von Presseausweisen?
Ja, das lässt sich leider nicht ausschließen. 2014 rief zum Beispiel die rechtsextreme Partei „Die Rechte“ dazu auf, dass sich ihre Mitglieder und Sympathisanten mit Presseausweisen ausstatten sollten. Damals gab es allerdings keinen bundeseinheitlichen Presseausweis. Der wurde erst Anfang 2018 wieder eingeführt. Zwischen 2008 und 2018 gab es ihn nicht, weil die Verbände untereinander im Streit lagen, wer alles ausgabeberechtigt sein sollte.
Auch heute berichtet die Polizei davon, dass sich zum Beispiel bei Demonstrationen Menschen mit dem Presseausweis als Medienschaffende ausweisen, sich dann aber eher wie Aktivisten verhalten. „ Es gab in der Vergangenheit vereinzelt offenbar auch Fälle, in denen sich Aktivisten unterschiedlicher politischer Seiten per Presseausweis versucht haben zu legitimieren, um jeweils an die anderen Demonstrationsteilnehmer heranzukommen“, sagt Pascal Ziehm vom Kommunikationsteam der Landespolizei Sachsen. Für die Beamten vor Ort sei es dabei sehr schwer zu prüfen, ob da jemand zu Recht als Presse auftritt oder der Presseausweis missbraucht wird. „Ob es zum Missbrauch von Presseausweisen kommt, können wir zumindest in der Einsatzsituation nur schwerlich nachprüfen“, sagt Ziehm. „Wenn den Kollegen entsprechende Dokumente vorgezeigt werden, müssen die Kollegen zunächst einmal davon ausgehen, dass derjenige, der diese vorlegt, über eine entsprechende Legitimation verfügt.“
Ein ganz anderer Fall von Missbrauch liegt vor, wenn sich Menschen Presseausweise von anderen Organisationen oder Verbänden besorgen, um an so genannte „Presserabatte“ zu kommen. Viele Firmen bieten für Medienschaffende ihre Produkte und Dienstleistungen günstiger an - von Autoherstellern bis zu Reiseunternehmen.
Gibt es denn noch andere Ausweise neben dem bundeseinheitlichen Presseausweis?
Ja, viele andere Medien-Verbände wie die Bundesvereinigung der Fachjournalisten (bdfj) geben auch weiterhin eigene Presseausweise heraus. Diese haben aber nicht den gleichen Rang wie der bundeseinheitliche Presseausweis. Der bdfj wendet sich zum Beispiel ausdrücklich an Menschen, die im „Zweitberuf“ und eben nicht hauptberuflich journalistisch tätig sind. Richtig schwarze Schafe in der Branche, die zum Beispiel einen „Internationalen Presseausweis“ gegen Bezahlung online im Internet anbieten, sind nur auf das Geld aus und haben mit professionellem Journalismus nichts zu tun.