MDR-Rundfunkrat | Leipzig, 30.06.2014 MDR-Rundfunkrat will seine Arbeit öffentlich noch besser darstellen
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Ableitungen aus Karlsruher Urteil für die Gremienarbeit erörtert
30. Juni 2014, 15:15 Uhr
Der MDR-Rundfunkrat hat in einer Klausurtagung im thüringischen Suhl die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Gremienarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erörtert. Dabei ordneten der Mainzer Medien-Professor Matthias Cornils und der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, das Urteil und seine Ableitungen für die MDR-Gremien ein. Über die Erfahrungen des WDR-Rundfunkrates mit einer größeren Öffnung der Gremienarbeit gegenüber der Öffentlichkeit berichtete die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi.
Der MDR-Rundfunkrat hat in einer Klausurtagung im thüringischen Suhl die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Gremienarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erörtert. Dabei ordneten der Mainzer Medien-Professor Matthias Cornils und der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, das Urteil und seine Ableitungen für die MDR-Gremien ein. Über die Erfahrungen des WDR-Rundfunkrates mit einer größeren Öffnung der Gremienarbeit gegenüber der Öffentlichkeit berichtete die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi.
Der Rundfunkrat wird sich nach der Sommerpause mit konkreten Ableitungen für die Arbeit des Gremiums in Sachen Transparenz und Konsequenzen aus dem so genannten ZDF-Urteil beschäftigen. Das teilte die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, Gabriele Schade, nach der Klausurtagung am 30. Juni 2014 mit. Ohne der Gesetzgebungskompetenz der Länder im MDR-Staatsvertragsgebiet vorzugreifen, könne der Rundfunkrat einige Schritte eigenständig festlegen. Über diese Punkte wie zum Beispiel eine verbesserte öffentliche Darstellung der Gremienarbeit werde der Rundfunkrat im Oktober entscheiden.
Einigkeit herrschte im MDR-Rundfunkrat, dass der vorhandene rechtliche Handlungsrahmen ausgenutzt werden soll, um die Arbeit des Aufsichtsgremiums gegenüber der Bevölkerung transparenter zu gestalten. Dazu soll vor allem die Internet-Präsenz des Rundfunkrats über das bereits erreichte Maß hinaus ausgebaut werden. Dies entspricht auch den von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD formulierten Standards der Transparenz der Gremienarbeit. Ob darunter auch die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Tagesordnungen und anderen sitzungsbezogenen Unterlagen fallen kann, soll zunächst einer intensiveren Prüfung des derzeit vorhandenen Rechtsrahmens unterzogen werden. Geprüft werden soll auch eine mögliche Öffnung der Gremiensitzungen für die Öffentlichkeit sowie die Zusammensetzung von Ausschüssen.