Föderalismus Was ist eigentlich der Königsteiner Schlüssel?
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20. Februar 2019, 20:41 Uhr
Der "Königsteiner Schlüssel" regelt, welchen Anteil ein Bundesland bei bundesweiten, gemeinsamen Finanzierungen zu tragen hat. Zuständig für Erstellung des Schlüssels ist die von Bund und Ländern eingerichtete Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK). Seine Entstehung verdankt der Schlüssel dem Königsteiner Staatsabkommen von 1949. Zwei Monate vor Staatsgründung kamen die Länderregierungen in Königstein im Taunus zusammen und vereinbarten das 'Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen'.
Ursprung: Verteilung von Forschungsmitteln
In erster Linie soll der Schlüssel die Länderanteile bei Zuschüssen für die Forschung regeln. So etwa für die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) oder die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) [§ 4 Abs. 1 AV-DFG, § 4 Abs. 2 AV-MPG]. Der Schlüssel setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen.
Heute: Anwendung auch in anderen Feldern
Heute wir der Schlüssel nicht nur bei der Forschungsfinanzierung angewendet, sondern auch bei anderen Aufgaben. So zum Beispiel bei der Verteilung von Asylsuchenden auf die Unterkünfte der Länder. Die so festgelegte Aufnahmequote ist gesetzlich verpflichtend. Ein Bundesland muss also alle Flüchtlinge aufnehmen, die ihm nach dem "Königsteiner Schlüssel" zugewiesen werden.