#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 25. März
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25. März 2023, 05:00 Uhr
Inhalt des Artikels:
- 1954: DDR erhält Souveränität
- 1957: Römische Verträge unterzeichnet
- 1958: Atomwaffen-Debatte in der Bundesrepublik
- 1965: Bundesrepublik verabschiedet Verjährungsgesetz
- 1982: Volkskammer erlaubt Einsatz von Schusswaffen an DDR-Grenze
- 1982: Neues Wehrpflichtgesetz in der DDR
- 1990: Jugendweihe erstmals ohne Gelöbnis auf den Sozialismus
1954: DDR erhält Souveränität
Am 25. März 1954 erklärt die Sowjetunion die DDR zum souveränen Staat. Formal ist damit, fünf Jahre nach ihrer Staatsgründung, die absolute Abhängigkeit der DDR von den sowjetischen Besatzern beendet. Die DDR-Regierung darf fortan selbst über innen- und außenpolitische Angelegenheiten entscheiden. Ein Jahr später wird die DDR als Gründungsmitglied in den Warschauer Pakt aufgenommen. Die Sowjet-Führung stimmt zwar der Souveränitäterklärung zu, macht aber gleichzeitig klar, dass sie nicht mit einer baldigen deutschen Wiedervereinigung rechnet.
1957: Römische Verträge unterzeichnet
Am 25. März 1957 werden die Römischen Verträge unterzeichnet und damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Die Staaten Frankreich, BRD, Italien, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind Mitglieder der Gemeinschaft, deren Ziele unter anderem die finanzielle Stabilität und die Wahrung von Frieden und Freiheit sind. Damit wird auch ein gemeinsamer Markt angestrebt, der die Handelsbeziehungen fördert. Die EWG gilt als Vorläufer der 1992 mit dem Vertrag von Maastricht gegründeten Europäischen Union.
1958: Atomwaffen-Debatte in der Bundesrepublik
Am 25. März 1958 beschließt die Bundesregierung, die Bundeswehr im Rahmen der NATO mit Trägersystemen für Atomwaffen auszurüsten. Die aus CDU, CSU und Deutscher Partei zusammengesetzte Bundesregierung unter Konrad Adenauer entscheidet sich trotz massiven öffentlichen Protestes für diesen Schritt. Eine der größten Protestbewegungen, "Kampf dem Atomtod", unterstützt von der SPD, Gewerkschaften und Teilen der evangelischen Kirche, fordert im Nachgang eine Volksbefragung. Diese kommt aber nie zum Abschluss, denn im Juli 1958 erklärt das Bundesverfassungsgericht die Volksbefragungen für verfassungswidrig.
1965: Bundesrepublik verabschiedet Verjährungsgesetz
Am 26. März 1965 verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, das eine längere Strafverfolgung von NS-Verbrechen möglich macht. Mit der damals geltenden Verjährungsfrist von 20 Jahren wären Kriegsverbrechen wie Mord ab Mai 1965 verjährt gewesen. Die FDP spricht sich klar gegen eine verlängerte Verjährungsfrist aus, die SPD hingegen fordert, sie komplett aufzuheben. Auch auf internationaler Ebene kritisieren vor allem Israel, die USA und die Sowjetunion die deutsche Rechtslage. Die DDR-Regierung hatte bereits 1964 ein Gesetz beschlossen, das die Verjährung von nationalsozialistischen Verbrechen ausschloss.
Der Bundestag beschließt daraufhin, den Beginn der Verjährungsfrist auf 1950 zu verschieben, was eine strafrechtliche Verfolgung von NS-Morden bis 1969 ermöglicht. Danach verlängert der Bundestag die Verjährungsfrist für Mord auf 30 Jahre, zehn Jahre später hebt er sie schließlich ganz auf.
1982: Volkskammer erlaubt Einsatz von Schusswaffen an DDR-Grenze
Am 25. März 1982 beschließt die Volkskammer das "Gesetz über die Staatsgrenze". Darin ist der Gebrauch von Schusswaffen an der Grenze geregelt. Schüsse sollen dann abgefeuert werden, wenn eine Straftat (wie Republikflucht) verhindert werden kann. Mit dem Gesetz wird eine formale Grundlage für den Schießbefehl der Grenzer geschaffen. Jahrzehntelang hat sich die DDR-Führung geweigert, die Existenz des Schießbefehls zuzugeben. Erst im Frühjahr 1989 ordnete Staatschef Erich Honecker an, nicht länger auf flüchtende DDR-Bürger zu schießen.
28 Jahre lang werden die Menschen in Ost und West durch eine Mauer getrennt. Mindestens 140 Menschen verlieren von 1961 bis 1989 allein an der Berliner Mauer ihr Leben, als sie versuchen in den Westen zu kommen. Dazu kommen, laut einer Studie der Freien Universität Berlin von 2017, weitere 327 Tote an der innerdeutschen Grenze.
1982: Neues Wehrpflichtgesetz in der DDR
Am 25. März 1982 verabschiedet die Volkskammer der DDR ein neues Wehrpflichtgesetz. Die Vorbereitung auf den Wehrdienst soll damit ein noch stärkerer Teil in der Bildung und Erziehung werden. Das Gesetz schreibt längere Übungen für Reservisten vor, im Verteidigungsfall werden auch Frauen in die allgemeine Wehrpflicht einbezogen. Der 18-monatige Grundwehrdienst in der DDR ist seit 1962 für jeden Mann zwischen 18 und 26 Jahren verpflichtend. Die Wehrpflichtigen leisten ihren Wehrdienst bei der Nationalen Volksarmee oder bei den Grenztruppen der DDR.
1990: Jugendweihe erstmals ohne Gelöbnis auf den Sozialismus
Am 25. März 1990 werden erstmals in der DDR Jugendweihen ohne Sozialismus-Gelöbnis gefeiert. Die Jugendweihe markiert den Start ins Erwachsenenleben. Doch die Teilnahme verpflichtet auch, sich per Gelöbnis zum SED-Staat zu bekennen. Wer nicht mitmacht, muss mit Nachteilen in der schulischen und beruflichen Laufbahn rechnen. In den 1980er-Jahren nehmen rund 90 Prozent aller Achtklässler an der Jugendweihe teil.