BVG-Urteil 2019 Entschädigung für DDR-Flüchtlinge
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24. Juli 2019, 23:51 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 24. Juli 2019 entschieden: Wer nach einer Flucht aus der DDR psychische Schäden davongetragen hat, darf grundsätzlich entschädigt werden.
Zwischen Mauerbau und Mauerfall gelingen mehr als 5.000 DDR-Bürgern die Flucht nach Westberlin. Wer raus will aus der DDR, dem bleibt nur der eine Weg. Erich Honecker prophezeit noch am 19. Januar 1989, dass die Mauer "in 50 und auch in 100 Jahren noch bestehen" wird.
Für zwei Brüder aus Berlin ist das keine Option. Sie wollen in den Westen. Im Dezember 1988 gelingt ihnen die Flucht über die Grenzanlage bei Teltow-Sigridshorst am südwestlichen Stadtrand von Berlin. Doch sie müssen "mehrere Stunden in geduckter Haltung im Schlamm im Sperrgebiet" warten.
Das Erlebnis ist so traumatisch, dass der eine Bruder bis heute mit den psychischen Folgen zu kämpfen hat. Dem 56 Jahre alte Mann wurde durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig dass Recht auf Entschädigung zugesprochen. Die DDR-Grenzsicherungsanlagen seien rechtsstaatswidrig gewesen. Flüchtlinge aus der DDR können für gesundheitliche Folgeschäden durch die Flucht grundsätzlich entschädigt werden.
(jk/dpa)