Ein Grablicht auf einem Grabstein
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In Leichter Sprache Erben müssen die Verträge von Verstorbenen kündigen

01. Oktober 2024, 15:04 Uhr

Wenn ein Mensch stirbt:
Dann verlässt er seine Freunde und seine Familie.
Sie sind die Hinterbliebenen.
Und sie trauern um den verstorbenen Menschen.

Manche von den Hinterbliebenen
sind die Erben von dem verstorbenen Menschen.
Die Erben bekommen die Sachen von dem Verstorbenen.
Zum Beispiel:
    • Das Geld von dem Verstorbenen,
    • den Schmuck von dem Verstorbenen,
    • oder andere Dinge.

Die Erben müssen sich nach dem Tod einer Person
aber auch um viele Dinge kümmern.
Die Erben müssen sich auch um die Verträge kümmern.
Diese Verträge hat der verstorbene Mensch
während seines Lebens gemacht.
Jetzt müssen die Erben die Verträge
für den verstorbenen Menschen kündigen.

1. Schritt:
Die Verträge von dem Verstorbenen finden

Zuerst müssen die Erben wissen:
Welche Verträge der Verstorbene hatte.
Die Erben können sich eine Liste
über die Verträge machen.
Dazu können sie auf die Konto-Auszüge
von dem verstorbenen Menschen schauen.
Denn von dem Konto werden die Raten von den Verträgen
jeden Monat bezahlt.
Auf dem Konto-Auszug werden die Beträge von den Raten aufgelistet.
Dann können die Erben zum Beispiel erkennen:
Was jeden Monat vom dem Konto bezahlt wurde.
Das kann zum Beispiel sein:
    • die Miete,
    • der Strom für die Wohnung,
    • die Versicherungen,
    • das Handy,
    • der Internet-Anschluss,
    • das Zeitschriften-Abo
    • oder die Streaming-Plattform.

Nun wissen die Erben:
Welche Verträge der verstorbene Mensch hatte.

Das sind zum Beispiel:
    • der Mietvertrag,
    • der Vertrag mit der Strom-Firma,
    • die Verträge mit den Versicherungen,
    • der Vertrag mit der Handy-Firma,
    • der Vertrag mit der Firma von dem Internet-Anschluss,
    • der Vertrag für das Zeitschriften-Abo
    • und der Vertrag mit der Streaming-Plattform.

Es gibt vielleicht auch noch andere Verträge.
Und die werden vielleicht anders bezahlt.
Zum Beispiel mit einer anderen Bezahl-Möglichkeit.
Deshalb können die Erben
auch noch andere Menschen fragen.
Zum Beispiel:
    • die Ehe-Partner,
    • die Lebens-Partner,
    • die Kinder,
    • Freunde von dem verstorbenen Menschen

Andere Verträge können zum Beispiel sein:
    • Ein Abo für eine Fahr-Karte für den ÖPNV.
      Das ist ein Vertrag mit den Verkehrsbetrieben.
    • Ein Vertrag über eine Mitgliedschaft in einem Sport-Verein
    • oder ein Vertrag mit einem Fitness-Studio.

Auch der Rundfunk-Beitrag
wird von allen Menschen in Deutschland bezahlt.
Jeder Mensch ist deshalb beim Beitrags-Service
für den Rundfunk-Beitrag angemeldet.
Das heißt:
Auch der verstorbene Mensch hat den Rundfunk-Beitrag bezahlt.
Er muss nach seinem Tod
beim Beitrags-Service abgemeldet werden.

2. Schritt:
Die Verträge von dem Verstorbenen kündigen

Nun haben die Erben
alle Verträge des verstorbenen Menschen.
Jetzt müssen die Hinterbliebenen die Verträge kündigen.

Dabei ist wichtig:
Manche Verträge enden mit dem Tod eines Menschen..
Diese Verträge müssen nicht gekündigt werden.
Das sind zum Beispiel:
   • die Kranken-Versicherung,
   • der Arbeits-Vertrag
   • oder die Mitgliedschaft in einem Verein.

Bei den Versicherungen gibt es Unterschiede.
Es gibt Versicherungen
    • für Personen
    • und für Sachen.

Die Versicherungen für Personen
enden mit dem Tod der Person.
Das sind zum Beispiel:
   • die Lebens-Versicherung,
   • der Pflege-Vertrag
   • oder die private Haft-Pflicht-Versicherung.

Die Versicherungen für Sachen
müssen von den Erben gekündigt werden.
Sie enden nicht mit dem Tod der Person.
Sie müssen von den Erben gekündigt werden.
Das sind zum Beispiel:
   • die Hausrat-Versicherung,
   • die Versicherung für das Auto
   • oder die Versicherung für das Haus.

Auch der Miet-Vertrag von dem verstorbenen Menschen
muss gekündigt werden.
Aber Mietverträge sind etwas Besonderes.
Denn nach dem Tod von dem Mieter können
    • die Erben
    • und der Vermieter
den Miet-Vertrag kündigen.
Wenn sie vom Tod des Mieters erfahren haben,
haben sie dafür einen Monat Zeit.

Die Hinterbliebenen können auch die Wohnung weiter nutzen.
Der Mietvertrag endet nicht von alleine.
Den Miet-Vertrag können
    • Ehe-Partner,
    • Kinder
    • und Lebenspartner übernehmen.

3. Schritt:
Die Erben müssen Dokumente besorgen

Für verschiedene Verträge
brauchen die Erben verschiedene Dokumente.
Erst dann können die Erben
die Verträge von dem verstorbenen Menschen kündigen.
Diese Dokumente können die Erben
bei dem Anbieter von den Verträgen erfragen.

Das wichtigste Dokument für die Kündigung ist die Sterbe-Urkunde.

Aber manche Versicherungen wollen noch mehr Dokumente.
Sie wollen zum Beispiel:
    • den Versicherungs-Vertrag,
    • die Geburts-Urkunde
    • oder einen Brief von einem Arzt
      über den Tod von dem Menschen.

Zum Beispiel für die Kündigung von dem Strom-Vertrag
brauchen die Erben auch den Zähler-Stand.
Den können sie für die Kündigung aufschreiben.
Und das können sie dann der Strom-Firma geben.

Wichtig ist noch:
    • Die Verträge müssen die Erben
      bald nach dem Tod von dem verstorbenen Menschen kündigen.

Über dieses Thema schreibt der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR FERNSEHEN | Voss & Team | 23. Mai 2024 | 20:15 Uhr