Infos in Leichter Sprache Noch mehr wichtige Infos zum Schwangerschafts-Abbruch
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07. April 2022, 14:31 Uhr
Wenn Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen wollen:
Dann müssen sie verschiedene Dinge be-achten.
Die Frauen brauchen verschiedene Papiere
für den Schwangerschafts-Abbruch
Ein Schwangerschafts-Abbruch wird bei einem Frauen-Arzt gemacht.
Dort müssen die Frauen verschiedene wichtige Papiere zeigen.
Das sind diese Papiere:
• Die Kranken-Kassen-Karte,
• eine Bestätigung für die Kosten-Übernahme
von der Kranken-Kasse
• und eine Bescheinigung von der SKB.
Wenn die Frauen einen Blutgruppen-Nachweis haben:
Dann bringen sie ihn auch mit zum Frauen-Arzt.
Ein Schwangerschafts-Abbruch kostet Geld
Wenn Frauen den Schwangerschafts-Abbruch mit Medikamenten machen:
Dann kostet das ungefähr 300 Euro.
Der Schwangerschafts-Abbruch mit einer Operation
kostet ungefähr 600 Euro.
Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse
den Schwangerschafts-Abbruch
Die Kranken-Kasse bezahlt den Schwangerschafts-Abbruch:
• Wenn Frauen schlimme Gesundheits-Probleme bekommen können.
Wegen der Schwangerschaft
oder wegen der Geburt.
• Oder wenn Frauen schwanger geworden sind:
Weil ein Mann sie vergewaltigt hat.
Wenn die Kranken-Kasse den Schwangerschafts-Abbruch bezahlen soll:
Dann müssen die Frauen vorher einen Antrag an die Kranken-Kasse schreiben.
Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse vielleicht nicht
Die Frauen haben entschieden:
Dass sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen wollen.
Weil sie jetzt noch kein Baby haben wollen.
Zum Beispiel:
• Weil sie vielleicht denken:
Sie schaffen die Arbeit mit einem Baby nicht.
• Weil sie keinen Partner haben.
• Oder weil sie gerade eine Berufs-Ausbildung machen.
Das heißt dann in schwerer Sprache:
Die Frauen machen einen Schwangerschafts-Abbruch auf eigenen Wunsch.
Dann bezahlt die Kranken-Kasse vielleicht nicht dafür.
Und die Frauen müssen selbst den Schwangerschafts-Abbruch selbst bezahlen.
Es gibt aber eine Ausnahme von dieser Regel.
Das ist im Schwangerschafts-Konflikt-Gesetz auf-geschrieben.
Dort steht:
Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse vielleicht doch
für den Schwangerschafts-Abbruch.
Das ist zum Beispiel so:
Wenn die Frau nur sehr wenig Geld hat.
Und wenn sie den Schwangerschafts-Abbruch
deshalb nicht selbst bezahlen kann.
Wenn die Frauen mehr Informationen dazu brauchen:
Dann können sie bei der SKB nach-fragen!
Die Mitarbeiterinnen von der SKB können ihnen erklären:
Ob die Kranken-Kasse bei ihnen vielleicht eine Ausnahme macht.
Auf diesen Internet-Seiten können die Frauen eine SKB finden:
• Liste mit Beratungs-Stellen im Bundes-Land Sachsen
• Liste mit Beratungs-Stellen in Sachsen-Anhalt
• Liste mit Beratungs-Stellen in Thüringen
• BZgA: Familienplanung
Achtung: Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.
Hilfe und Informationen
Wenn die Frauen mehr Informationen oder Hilfe brauchen:
Dann können sie beim Hilfe-Telefon für Frauen anrufen.
Die Mitarbeiterinnen vom Hilfe-Telefon sprechen auch Leichte Sprache.
Das ist die Telefon-Nummer: 08 00 01 16 01 6
Und das ist die Internet-Seite: Hilfe-Telefon