Gesetz Menschen mit Behinderung haben weniger Chancen auf dem Arbeits-Markt
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03. Mai 2024, 14:34 Uhr
Menschen mit Behinderung sind doppelt so oft arbeitslos
wie nicht behinderte Menschen.
Doch Betriebe mit 20 Mitarbeitern
müssen auch schwer-behinderte Menschen beschäftigen.
Aber das machen die Betriebe nicht immer.
Das hat eine Studie gezeigt.
Die heißt: Inklusions-Barometer.
Die Studie ist von der Initiative Aktion Mensch.
Immer mehr Menschen mit einer schweren Behinderung
finden in Deutschland eine Arbeit
Im Jahr 2022 waren 164 Tausend schwer-behinderte Menschen arbeits-los.
Aber es waren 9 Tausend weniger als ein Jahr davor.
Damit ist die Arbeitslosen-Quote auf 11 Prozent gesunken.
Das ist gut.
Aber es könnte noch besser werden.
Im Sozial-Gesetz-Buch steht:
Wenn ein Betrieb 20 Mitarbeiter hat:
dann müssen davon 5 Prozent der Beschäftigten
Schwer-behinderte sein.
Wenn sie das nicht machen:
dann müssen die Betriebe Geld-Strafe bezahlen.
Wenn ein Betrieb noch mehr Mitarbeiter hat:
dann ist die Geld-Strafe etwas kleiner.
Die Strafe wird an den Staat bezahlt.
Mit dem Geld bezahlt der Staat
Sachen für die schwer behinderten Menschen.
Was die Studie noch zeigt:
Schwer-Behinderte Menschen haben meistens eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Man sagt dazu auch: Sie sind gut qualifiziert.
Trotzdem finden sie schwerer eine Arbeit
als nicht behinderte Menschen ohne Ausbildung.
Deswegen sind Menschen mit Behinderung oft dauerhaft arbeits-los.
Das ist nicht gut.
Menschen mit Behinderung werden also benachteiligt.
Und wer keine Arbeit hat,
ist nicht gut integriert.
Die Studie hat auch gezeigt:
Frauen mit einer Behinderung
werden noch stärker diskriminiert als Männer:
Sie erhalten etwa 700 Euro weniger Lohn als Männer.
Und sie finden kaum Stellen-Angebote.
Es gibt ein Inklusions-Gesetz
Seit dem letzten Jahr
gibt es ein Inklusions-Gesetz.
Das Gesetz soll den inklusiven Arbeitsmarkt fördern.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung sollen gleich-berechtigt und selbst-bestimmt
am Arbeitsleben teil-haben können.
Dann bekommen die Betriebe:
• bessere Ausgleichs-Zahlungen
• und höhere Lohnkosten-Zuschüsse.
Das steht auch so schon in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Förder-Möglichkeiten für Betriebe
Viele Betriebe wollen leider keine Menschen mit Behinderung haben.
Es sind etwa ein Viertel von den Betrieben.
Aber viele Betriebe wissen gar nicht:
dass sie bei der Integration von Menschen mit Behinderung
Unterstützung bekommen.
Hier sind ein paar Beispiele für die Unterstützung von den Betrieben:
Die Bundesagentur für Arbeit
bezahlt vollständig den Lohn:
Wenn ein Mensch mit Behinderung
auf Probe in dem Betrieb arbeitet.
• Nach der Probe-Zeit bekommt der Betrieb einen Eingliederungs-Zuschuss.
Das ist ein Teil von den Lohn-Kosten.
• Der Staat hilft auch mit Geld
bei dem Einrichten von dem Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung.
In vielen Arbeits-Bereichen
gibt es digitale Technik.
Das sind vor allem Roboter.
Damit wird die Arbeit oft leichter.
So können auch mehr Menschen mit Behinderung schwierige Arbeit machen.
In den Betrieben wissen die Chefs oft nicht:
dass Behinderte genauso gut arbeiten können.
Deswegen müssen die Betriebe aufgeklärt werden:
• wo die Menschen mit Behinderung arbeiten können,
• wo man Menschen mit Behinderung helfen muss,
• dass Menschen mit Behinderung genauso leistungsstark sind,
• dass Menschen mit Behinderung nicht häufiger krank sind,
• welche Unterstützung es gibt,
• was in den Gesetzen steh,
• dass Menschen mit Behinderung eine Bereicherung für alle sind
• und wo Diskriminierung verhindert werden kann.
In welchen Betrieben Menschen mit Behinderung arbeiten können:
Die meisten Menschen mit Behinderung arbeiten in dem verarbeitenden Gewerbe.
Das sind ein Viertel der Behinderten.
Und sie arbeiten auch
• im öffentlichen Dienst,
• im Handel,
• und in der Instandhaltung von Autos,
• im Gaststätten-Gewerbe
• und im Pflege- und Sozial-Bereich.
Über dieses Thema schreibt der MDR auch in schwerer Sprache: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Februar 2024 | 09:12 Uhr