Kolumne: Das Altpapier am 21. November 2024 Demokratie im Elchtest
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21. November 2024, 11:43 Uhr
Die Klage von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag sorgt für viel Ärger. Dabei geht es nicht um 58 Cent, sondern um die Frage, wie demokratische Institutionen politischem Druck standhalten. Heute kommentiert Ralf Heimann die Medienberichterstattung.
Das Altpapier "Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.
Größe und Auftrag, das machen die Sender
Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags steht auf der einen Seite – das ist die der öffentlich-rechtlichen Sender – die Überzeugung, dass man hier lediglich auf einem rechtsstaatlichen Verfahren beharrt, das so festgelegt wurde, damit die Politik den Sendern nicht einfach das Geld kürzen kann, wenn sie nicht machen, was die Politik von ihnen möchte. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren mehrfach bestätigt. Die Sender reichen nun zum dritten Mal eine Klage ein, um ihr Recht durchzusetzen (Altpapier).
Auf der anderen Seite – das ist die einiger Bundesländer – steht die Auffassung, dass dieses Verfahren die Politik dazu zwingt, eine Entscheidung zu treffen, die politisch nicht dem Willen der Mehrheit entspricht – dass es einige Landesregierungen also in die schwierige Lage bringen würde, eine Entscheidung zu vertreten, die sich aus ihrer Sicht nicht vertreten lässt. Was könnte man da machen?
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat im Februar festgelegt, dass der Rundfunkbeitrag zum neuen Jahr um 58 Cent monatlich steigen soll. Damit das passieren kann, hätten die Länder im Sommer alles auf den Weg bringen müssen. Das aber ist nicht passiert. Stattdessen hat man im Oktober ein Reförmchen beschlossen, das erst in mehreren Jahren wirken wird; die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag hat man vertagt. Im Grunde hätte man schon vor vier Jahren wissen können, dass es mit diesem Verfahren zu Schwierigkeiten kommen würde, wenn die KEF wieder empfiehlt, den Beitrag anzuheben.
Die Länder hätten noch etwas anderes machen können, um zu verhindern, dass der Rundfunkbeitrag steigt. Sie hätten den Auftrag ändern können.
"Es stimmt (…) einfach nicht, dass die nötige Veränderung schon auf einem super Weg war, wie es Medienpolitiker jetzt vortragen. Man kann es gar nicht oft genug sagen: Größe und Auftrag der Sender legen die Länder fest, das ist ihr Hebel, um den Beitrag zu senken, aber sie nutzen ihn nicht richtig",
schreibt Claudia Tieschky in einem Kommentar für die "Süddeutsche Zeitung".
Die Länder drücken sich um eine Entscheidung, denn diese Entscheidung muss einstimmig fallen, und wenn die Länder zum Beispiel beschließen würden, dass ein kleinerer Sender in einem größeren aufgeht, müsste auch das Land zustimmen, das damit eine Anstalt verliert. Man erkennt die Vergeblichkeit.
Die Länder hoffen daher seit Jahren, dass die Sender sich selbst so viel Fleisch wegschneiden, dass man sagen kann: Sieht doch schon sehr viel schlanker aus. Aber das machen sie nicht, denn warum auch, wenn die KEF und das Bundesverfassungsgericht auf ihrer Seite stehen?
Claudia Tieschky:
"Wenn die Länder sich jetzt gegen jede Erfahrung darauf verlassen, dass die ARD selber Mehrfachstrukturen abschafft, erhalten sie in Wirklichkeit den Apparat auf Kosten des Programms."
Eine Idee ist, das Verfahren zu ändern, in dem der Rundfunkbeitrag festgelegt wird. Genaueres wollen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Dezember besprechen beziehungsweise auch schon beschließen.
Zur Erinnerung: Das Verfahren besteht aus drei Stufen. Stufe eins: Die Sender melden ihren Bedarf an. Stufe 2: Die KEF prüft und legt den Beitrag fest. Stufe 3: Die Länder nicken den Vorschlag ab und können nur in Ausnahmefällen etwas ändern.
Andere mögliche Varianten sind ein Indexmodell, das die KEF entmachten und den Beitrag nach bestimmten Kriterien automatisch steigen lassen würde. Oder: Die KEF entscheidet weiter, berücksichtigt aber einen Teuerungsindex und einen Rationalisierungsabschlag, und die Landtage kommen nur dann ins Spiel, wenn die Erhöhung bestimmte Grenzen überschreitet. Oder: Die KEF-Empfehlung wird automatisch per Verordnung durchgesetzt. Oder: Man wagt eine komplette Strukturreform. Aber das scheitert eben an den skizzierten Problemen oben.
Soll lieber Karlsruhe entscheiden?
Im aktuellen Fall hatten die Länder sich ein Modell überlegt, das Claudia Tieschky "richtig abenteuerlich" nennt. Es sieht vor,
"das verfassungsgemäße Verfahren für die Beitragserhöhung vorläufig einfach zu ignorieren. Mindestens bis das neue Finanzierungsgesetz greift, soll es mit großer Geste beim alten Beitrag bleiben – vielleicht ein halbes Jahr lang, vielleicht zwei oder vier Jahre".
Für die Länder wäre das superbequem gewesen. Sie hätten ihre Verantwortung einfach auf die andere Seite rübergeschoben, auf die der Sender, denn die, so die Logik der Variante, müssten ja sehen, dass ihre Akzeptanz mit einer Beitragserhöhung nur weiter in Bedrängnis geriete. Das allerdings verdreht die Wirklichkeit ganz enorm. Es ist nicht die Aufgabe der Sender, eine politische Entscheidung zu treffen, die ihnen die Gunst der Bevölkerung einbringt.
Sie müssen sich an die Regeln halten, die das Recht ihnen setzt. Und wenn es hier Unklarheiten gibt, dann sieht die Demokratie vor, dass eine übergeordnete Instanz darüber entscheidet, in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht.
Was die Länder hier unterschlagen, ist, dass die Sender sich nicht über eine Entscheidung hinwegsetzen, sondern dass sie sich mit ihrer Klage dem Gericht unterwerfen. Klagen bedeutet nämlich, die Entscheidung auch dann zu akzeptieren, wenn man vor Gericht verliert.
Das wollen die Länder nicht, denn sie ahnen, dass die Sender im Recht sind, aber sie erwarten, dass die Sender in einer Art vorauseilendem Gehorsam einlenken und sagen: Okay, wir sehen, dass ihr nicht mehr hinter diesem Recht steht; es gilt zwar noch, und wir wissen nicht, ob ihr es schaffen werdet, es so zu ändern, dass das Bundesverfassungsgericht sein Okay gibt; wir wissen überhaupt noch nicht, ob ihr es schafft, dieses Recht jemals zu ändern. Aber wir halten uns schon mal dran, weil das in eurem Bundesland einfach dem gefühlten Willen der Wähler entspricht.
Je länger man sich das Gedankengebäude ansieht, desto deutlicher wird, dass die Länder hier mit windschiefen Argumenten Druck aufbauen wollen, um sich aus einer politisch unangenehmen Lage zu befreien.
"Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre Entscheidung den Richter:innen zu überlassen",
schreibt Christian Rath in einem Kommentar für die taz. So kann man es natürlich auch sehen, denn man kann den Ländern es zwar später vorwerfen, wenn sie die Regeln nicht ändern oder geändert haben. Aber nach dem Urteil in Karlsruhe könnten sie erstmal sagen: Wir sehen das anders, aber uns sind die Hände gebunden.
Gefährlich an der ganzen Sache ist, dass die Ministerpräsidenten hier nicht nur politische Entscheidungen in Frage stellen, sondern demokratische Institutionen. Sie müssten eigentlich sagen: Auch wenn das Recht nicht mehr unseren politischen Vorstellungen entspricht, unterwerfen wir uns den Gesetzen trotzdem, solange sie gelten.
Sie sagen aber: Wir halten uns schon jetzt nicht mehr an das Recht, das zwar noch gilt, aber das wir gern ändern würden, wenn es gelingt.
Claudia Tieschky schreibt:
"Die Klage der Sender sei nicht klug, hört man jetzt aus der Politik. Wie klug ist es, während man gebannt auf den tollen Trump starrt, freiwillig demokratische Standards zu untergraben?"
Hier ist auch eine zweite Parallele zu einer weiteren Klage zu erkennen, die demnächst in Karlsruhe liegen wird. Der RBB legt eine Verfassungsbeschwerde gegen den seit diesem Jahr geltenden Rundfunkstaatsvertrag ein, berichtet unter anderem Timo Niemeier für "DWDL". Die Politik könnte sagen: Gut, wir haben das so beschlossen, wir sind überzeugt, dass es mit der Verfassung konform ist. Aber wir können das gern überprüfen lassen. Tatsächlich reagiert die SPD in Brandenburg wie jemand, der erwischt worden ist und ahnt, dass die Sache jetzt möglicherweise auffliegt. Brandenburgs SPD-Fraktionschef Daniel Keller droht mit dem Ausstieg seines Bundeslands aus der Sendeanstalt.
Aber zurück zum Rundfunkbeitrag. Immerhin die Landesregierung in Hannover sieht noch die Chance, dass man im Dezember eine Einigung finden wird. Das sagt laut "Horizont Online" jedenfalls Jörg Mielke, der Chef der dortigen Staatskanzlei.
Die Grundlage der Unabhängigkeit
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärt im Interview mit Götz Hamann und Roman Pletter für die "Zeit", warum er die Klage für unausweichlich hält.
"Wenn wir hier fünfe gerade sein lassen, ist das ganze Verfahren beschädigt und damit die unabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Grundlage unserer Unabhängigkeit, perdu",
sagt er. Das ist richtig, denn durch den Verzicht auf rechtliche Schritte würden die Sender deutlich machen, dass sie die medienpolitische Einflussnahme der Landesregierungen unter gewissen Umständen für gerechtfertigt halten. Dann hätte die Politik einen Fuß in der Tür.
Und wenn die Länder so tun, als ginge es nicht um Einflussnahme, sondern nur darum, nicht auf einem Recht zu beharren, das schon bald nicht mehr gelten wird, dann muss man sie wieder auf ihr Versäumnis hinweisen, das Recht noch nicht geändert zu haben. Solange es gilt, können die Sender sich darauf berufen. Werfen die Länder ihnen das vor, stellen sie auch noch den Rechtsstaat in Frage.
Auf die Frage, ob nicht sowohl der Reformstaatsvertrag als auch der Unwillen der Ministerpräsidenten die Folge des Eindrucks seien, dass sich innerhalb der ARD zu wenig verändert habe, sagt Gniffke:
"Das ist der Punkt, der mich am meisten schmerzt. Dass es uns, auch mir persönlich, nicht gelungen ist, zu vermitteln, wie viel sich bei uns bewegt hat. Wir fahren alle unsere Häuser am Maximum der Belastbarkeit."
Zentrale technische und redaktionelle Prozesse seien vereinheitlicht und Kompetenzzentren aufgebaut worden. Dennoch sehe die ARD sich mit scharfer Kritik konfrontiert, die oft politisch motiviert sei.
Auf die Frage, wie er das Bild bewertet, das die ARD mit der Klage abgibt, sagt er:
"Es ist nicht gut für uns, es ist nicht gut für die Länder und vermutlich auch nicht für das Bundesverfassungsgericht. Und damit ist es nicht gut für unser Land. Aber es wäre noch schlechter, wenn wir das unabhängige Verfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach drangeben würden."
Oder geht’s doch um den Inhalt?
Helmut Hartung, Chefredakteur von Medienpolitik.net, sieht das alles vollkommen anders. In einem Kommentar für sein Magazin (Titel: "Die fetten Jahre sind vorbei") räumt er zwar ein, dass das Bundesverfassungsgericht schon zwei Mal im Sinne der Sender entschieden hat. Doch die Länder hätten mehrfach erklärt, dass sie bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember ein neues Verfahren für die dritte Stufe beschließen wollten.
"Warum haben ARD und ZDF nicht bis zum 12. Dezember gewartet? Es hätte für sie nichts geändert. Im Gegensatz zu 2020 wurde jetzt kein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, also ein Dringlichkeitsantrag, gestellt. Anscheinend hat man es selbst nicht so eilig. Denn dass die Karlsruher Richter bis 31. Dezember dieses Jahres urteilen, ist sehr zweifelhaft."
Das ließe sich allerdings dadurch erklären, dass die Sender mit der Klage nicht möglichst schnell an das Geld kommen wollen, sondern dass sie, wie oben beschrieben, deutlich machen möchten, dass es hier um Grundsätzliches geht, vor allem darum, zu zeigen, dass man hinter dem Verfahren steht.
In Hartungs Argumentation wird deutlich, dass Gniffkes Eindruck, die Sparbemühungen würden nicht wahrgenommen, wahrscheinlich auch deshalb stimmt, weil hinter der Kritik an den öffentlich-rechtlichen Sendern viel mehr steht als der Wunsch, dass sie mit weniger Geld auskommen mögen.
Sowohl bei Hartung als auch in einem weiteren Kommentar von Michael Hanfeld für die FAZ scheinen die starken Gefühle sehr deutlich durch. Das wird schon in Hanfelds Titel deutlich: "Die Klagewut wird sich rächen."
Hanfeld schreibt:
"Mit 'Zurückhaltung' haben es die Intendanten von ARD und ZDF (…) nicht. Sie verwechseln die Rundfunkfreiheit mit den hohen Gehältern, die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezahlt werden und geben ihre ewige Finanzshow als Demokratieförderung aus."
Das klingt schon fast ein bisschen nach: die da oben. Die Intendanten-Gehälter fallen ja schon geringer aus als zu Zeiten, in denen Tom Buhrow ins Amt kam. An der Kritik hat das nichts geändert. Das würde es wahrscheinlich auch nicht, wenn die Intendanten nur noch die Hälfte bekommen würden oder noch weniger. Am eigentlich kritisierten Missstand, den hohen Kosten, würde es nicht mal was ändern, wenn die Intendanten ehrenamtlich tätig wären.
Man wird das Gefühl nicht los, dass das Sparen auch ein willkommener Vorwand ist, um einen anderen Wunsch zu verwirklichen, nämlich den Sendern und ihrem gesättigten Führungspersonal mal ordentlich eins auszuwischen.
Helmut Hartung wird in seinem Kommentar noch etwas deutlicher. Er schreibt von der
"Bewertung der zunehmenden Zahl von Bürgern (…), die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar grundsätzlich für wichtig erachten, ihn aber zu teuer, zu aufgebläht und zu belehrend empfinden?"
Zu belehrend. Da kommen wir der Sache schon näher. Unter anderem, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk als zu belehrend empfunden wird, soll er mit weniger Geld auskommen? Wenn das tatsächlich so sein sollte, dann wäre das genau der Fall, vor dem das aktuelle Finanzierungssystem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schützen soll. Man soll die Sender nicht für ihre Inhalte bestrafen können, auch dann nicht, wenn sich in der aktuellen Stimmung eine Mehrheit fände, die das befürwortet. Das Verfahren ließe sich natürlich ändern. Aber damit sind wir wieder bei den Ländern.
Altpapierkorb (Trump und Social Media, Murdoch, Spiegel vs. Berliner Zeitung, Slowakei, Axel Spilcker vs. Clans)
+++ Julia Angwin analysiert in einem Gastbeitrag in der "New York Times", wie die politische Rechte soziale Medien nutzte, um die Wählerschaft mit Desinformationen zu beeinflussen und Donald Trump zum Wahlsieg zu verhelfen. Ihre Kritik: Dass Elon Musk auf "X" alle Schleusen geöffnet hat, hat die Verbreitung von Desinformation begünstigt. Angwin: "Wenn wir ein qualitativ hochwertiges Informationsumfeld wollen, müssen wir ein neues Umfeld jenseits der Mauern der bestehenden Big-Tech-Plattformen für soziale Medien schaffen."
+++ Rupert Murdochs Medienkonzern "News Group Newspapers" (MGN) hat in der historischen Affäre um illegal abgehörte Telefongespräche außergerichtliche Vergleiche mit rund 40 Prominenten geschlossen, berichtet Philipp Plickert auf der FAZ-Medienseite. Die Zahl der noch ausstehenden Klagen gegen den Herausgeber der Zeitung "The Sun" ist damit deutlich gesunken. Prinz Harry und der frühere Labour-Vizechef Tom Watson sind laut Plickert die einzigen verbliebenen Kläger. Harrys Zivilprozess gegen die "Sun" werde im Januar beginnen; er fordere Zugang zu relevanten E-Mails zwischen Mitarbeitern von Murdochs Zeitungsgruppe und dem Königshaus. Die Abhöraffäre hat NGN bislang mehr als eine Milliarde Pfund an Entschädigungen und anderen Zahlungen gekostet.
+++ Der "Spiegel” hat seine Berichterstattung über die "Berliner Zeitung” korrigiert, berichtet die "Berliner Zeitung" selbst. Was genau sie korrigiert hat, verrät der "Spiegel" nicht. Unter dem Artikel steht lediglich: "Aus rechtlichen Gründen wurde dieser Artikel nachträglich bearbeitet." Die "Berliner Zeitung" dagegen schreibt, das Magazin habe den Eindruck erweckt, dass alle für einen Artikel über sie befragten Mitarbeiter der "Berliner Zeitung" anonym bleiben wollten. Tatsächlich hatten einige Mitarbeiter ihre Bereitschaft signalisiert, auch mit kritischen Äußerungen namentlich zitiert zu werden. Das sei jedoch nicht erwähnt worden. Nach einer Unterlassungsklage des "Berliner Verlags" vor dem Landgericht München hätten sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt.
+++ In der Slowakei demontiert Kulturministerin Martina Šimkovičová seit ihrem Amtsantritt vor einem Jahr systematisch den Kulturbetrieb, schreiben Ann-Kathrin Leclere und Linda Huber in einem Beitrag für die taz. Šimkovičová habe die Leitungen des Nationaltheaters und der Nationalgalerie entlassen, etwa 40 Prozent der Belegschaft im Kulturministerium ausgetauscht und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgelöst, um ihn durch ein vom Staat kontrolliertes Medium zu ersetzen. Kritische Journalistinnen und Kulturschaffende würden eingeschüchtert. Die Entwicklungen zeigten, wie Rechtspopulistinnen durch demokratische Wahlen an die Macht gelangen und staatliche Institutionen nach ihren Vorstellungen umbauen, schreiben Leclere und Huber. Das lasse erahnen, was auch in Deutschland drohen könnte.
+++ Der Kölner Investigativjournalist Axel Spilcker, der für seine Berichterstattung über kriminelle Clans bekannt ist, muss sich immer wieder mit Einschüchterungsversuchen herumschlagen, berichtet Reiner Burger auf der FAZ-Medienseite. Mitglieder dieser Clans nutzten gezielt Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung, um Druck auf ihn auszuüben und persönliche Informationen wie seine Wohnadresse zu bekommen. Ein Fall habe zu einem anderthalbjährigen Ermittlungsverfahren geführt, obwohl der Kläger im betreffenden Artikel nicht mal erwähnt worden sei. Diese Taktiken zielten darauf ab, Journalisten zu verunsichern und ihre Arbeit zu behindern. Es sei wichtig, dass Justizbehörden solche Manöver rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren.
Das Altpapier am Freitag schreibt Christian Bartels.