Das Altpapier am 21. Februar 2024: Porträt des Altpapier-Autoren René Martens 4 min
"Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren im aktuellen Altpapier die wichtigsten Medienthemen des Tages. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G

Kolumne: Das Altpapier am 21. Februar 2024 Kaiser Wilhelms Einfluss auf die aktuelle Pressefreiheit

21. Februar 2024, 12:45 Uhr

ARD-Talkshows müssen AfD-Politiker einladen, aber keineswegs alle ARD-Talkshows müssen das tun, sagt ein Medienrechtler. Eine ZDF-Moderatorin fällt mit irreführenden energiepolitischen Einschätzungen auf. Die Berliner Staatsanwaltschaft klagt den Chefredakteur von fragdenstaat.de an. Heute kommentiert René Martens die Medienberichterstattung.

Porträt des Altpapier-Autoren René Martens
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Das Altpapier "Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.

Der Gestaltungsspielraum bei Einladungen an AfD-Politiker

In der Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es oft um Auftritte rechtsextremer Politiker in Talkshows sowie Live-Interviews mit ihnen in anderen Sendungen. Um diese Themen ging es u.v.a. in diesem Altpapier-Jahresrückblick und in dieser regulären Kolumne. Bei Riffreporter wirft Martin Rücker nun in einem Interview (Kaufpreis: 2,99 Euro) mit Tobias Gostomzyk von der Uni Münster einen medienrechtlichen Blick auf die Einladungspraxis von ARD und ZDF.

Was lässt sich allgemein sagen? Gostomzyk:

"Die Sender sind an ihre Programmgrundsätze gebunden, die sich letztlich auch an demokratischen und rechtsstaatlichen Werten des Grundgesetzes orientieren. Die affirmative Verbreitung extremistischer Inhalte ist da nicht vorgesehen. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungsrechtlich und durch seinen Programmauftrag einer vielfältigen Berichterstattung verpflichtet. Das bedeutet, er hat grundsätzlich alle in der Gesellschaft vertretenen Positionen in ihrer Breite abzubilden und darf dabei auch keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen Parteien machen, für die das Grundgesetz Chancengleichheit vorsieht. Das Vielfaltsgebot gilt aber nicht für jede Sendung, sondern für das Gesamtprogramm."

Rücker fragt daraufhin, ob das bedeute, dass "eine ARD-Talkshow sich durchaus entscheiden könnte, keine AfD-Vertreter einzuladen", und "ein Problem erst dann entstünde, wenn das alle ARD-Talkshows so handhaben"? Gostomczyk bejaht dies. Und:

"Die große Schwierigkeit liegt darin, wie das Vielfaltsgebot im Programm insgesamt umgesetzt wird (…) Letztlich ist es (…) Aufgabe der jeweiligen Intendanten sicherzustellen, dass Vielfalt nach den rechtlichen Vorgaben abgebildet wird. Hierbei besteht ein Einschätzungs- und letztlich Gestaltungsspielraum."

Dass der Medienrechtler betont, dass "grundsätzlich alle in der Gesellschaft vertretenen Positionen in ihrer Breite" abgebildet werden müssen (und nicht nur die von Parteien), ist in einem aktuellen Kontext besonders relevant: Denn dass die Positionen der mindestens 3,4 Millionen Anti-AfD-Demonstranten (oder, wie es die meisten Journalisten am liebsten formulieren: "Hunderttausende") "in ihrer Breite" abgebildet werden, lässt sich ja zumindest für Polit-Talkshows nicht sagen.

Gostomzyk betont weiterhin den Unterschied zwischen Tendenzbetrieben, also Verlagsmedien ("Es gibt keinen Anspruch auf ein Interview in einer Tageszeitung. Das Gleiche gilt im Übrigen für Online-Medien") und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ob dann, "wenn die AfD in den Umfragen aussichtsreich liegt, (…) ein anerkannter Faschist wie Björn Höcke zum TV-Duell eingeladen werden (muss)", fragt Rücker natürlich auch, denn das ist ja die Frage, auf die alle Leserinnen und Leser gewartet haben. Gostomzyk dazu:

"Der entscheidende Maßstab ist: Wenn eine Partei nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten ist, hat sie das Recht, genauso behandelt zu werden wie andere Parteien (…) Gibt es ein TV-Duell und hat eine Partei Chancen auf das Amt des Kanzlers oder des Ministerpräsidenten, muss sie auch repräsentiert sein. Gibt es kein TV-Duell, scheidet das aus. Außerdem ist eine Besonderheit bei Live-Sendungen zu berücksichtigen, die sich aus der Pflicht zu journalistischer Sorgfalt ergibt: Wenn sich prognostizieren lässt, dass ein Kandidat wahrscheinlich rechtswidrige Äußerungen treffen wird, könnte ein Sender ihn mit dieser Begründung nicht einladen."

Das Schlagwort "rechtswidrige Äußerungen" könnte Ausgangspunkt für weitere Überlegungen sein. Wie ist der Begriff "rechtswidrig" auszulegen? Geht es da nur um strafrechtlich Relevantes? Oder auch um medienrechtlich Relevantes? Im MDR-Staatsvertrag, § 8, Abs. 3, heißt es zum Beispiel (und im SWR-Staatsvertrag, § 6, Abs. 3, fast wortgleich):

"Alle Informationsangebote (Nachrichten und Berichte) sind (…) wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen."

Nach meinem Verständnis dürften Politiker, die keinen Zweifel daran gelassen haben, dass Wahrheit für sie kein sonderlich relevantes Kriterium ist (und die gibt es ja nicht nur in der AfD, siehe diesen Altpapier-Jahresrückblick) daher nicht in Live-Sendungen eingeladen werden.

Die falsche Erzählung von den erhöhten Strompreisen

Im ZDF-Staatsvertrag taucht der Begriff "Wahrheit" übrigens nicht direkt auf, aber unter §6 ("Berichterstattung") heißt es:

"Die Bestimmungen des Medienstaatsvertrages zu Berichterstattung, Informationssendungen und Meinungsumfragen finden Anwendung."

Und in diesen Bestimmungen steht u.a. Folgendes:

"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind (…) in besonderem Maße (…) zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information (…) verpflichtet."

Ich erwähne das, weil die Moderatorin Andrea Maurer in der ZDF-Sendung "Berlin direkt" gerade gesagt hat, Deutschlands Ausstieg aus der Atomenergie sei "auch ein Grund, warum sich die Lage der deutschen Wirtschaft verschärft hat". Das ist mindestens ein irreführender Satz. Wollte sie damit sagen, dass sich die Stromkosten für die "deutsche Wirtschaft" nach dem Ausstieg erhöht haben? Aus den abgeschalteten Kraftwerke kam zuletzt "nur noch 6,5 Prozent des erzeugten Stroms" (tagesschau.de im April 2023).

Ein Mitglied eines sog. Wirtschaftsrats der CDU, der Maurer gegen Kritik verteidigt, sagt nun, "aufgrund der gestiegenen Strompreise" würden "viele Investitionsentscheidungen aktuell gegen den Standort Deutschland getroffen" (siehe zum Beispiel "Frankfurter Rundschau"). Table Media konstatiert dagegen, dass "die Wirtschaft derzeit häufig über hohe Strompreise klagt", die Realität im Jahr 2024 aber anders aussehe. In einem ausführlichen Thread schreibt Table-Media-Redakteur Malte Kreutzfeldt:

"Der Industrie-Strompreis (ist) mit 17,65 Cent/kWh tatsächlich so niedrig wie seit 2017 nicht mehr."

Und das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energie hatte schon im Januar darauf hingewiesen, dass die "Großhandels-Strompreise" 2023 "trotz Atomausstieg" gesunken sind.

Radaumedien sind keine Mitbewerber auf dem journalistischen Spielfeld

Die Aufarbeitung der Berichterstattung über Alexandra Föderl-Schmid scheint hier zu Lande (siehe u.a. das Altpapier-Extra von vergangenem Dienstag) etwas abzuebben, trotz der empfehlenswerten aktuellen Ausgabe von "BR24 Medien". In der Sendung kommt auch die in dieser Angelegenheit unermüdliche Barbara Tóth zu Wort. Für den "Falter" kommentiert sie nun:

"Beim letzten Mal war es Alexandra Föderl-Schmid, Vize-Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung. Beim nächsten Mal wird es eine andere Frau sein. Etablierte linksliberale Medien müssen sich darauf einstellen, dass Charakter-Attentate auf prominente Journalistinnen – und Journalisten – zunehmen werden. Sie sind Teil einer größeren Agenda rechtspopulistischer bis rechtsextremer Portale, ihrer Financiers und ihnen nahestehender Parteien. In Österreich ist das die FPÖ, in Deutschland die AfD."

Es brauche, so Tóth weiter,

"ein Umdenken im Umgang mit Radaumedien wie dem deutschen Nius, FPÖ-nahen Portalen wie Der Status oder dem nach wie vor mit staatlicher Journalismusförderung bedachten Exxpress (…)  Wir (sollten) sie (…) nicht als Mitbewerber auf dem journalistischen Spielfeld sehen. Sondern als das, was sie sind: Saboteure der öffentlichen Meinung – und damit der politischen Kultur und Demokratie an sich."

Der "Medieninsider" beackert weiterhin einen Nebenschauplatz und beschäftigt sich mit dem SZ-Mitarbeiter-Überwachungs-Kuddelmuddel, über das er selbst ja auch zuerst berichtet hat. Nun greift er ein Zitat aus einem Schreiben des Betriebsrates "zur Abfrage von Kommunikationsdaten auf" - wörtlich heißt es darin: "In der Vergangenheit kam dieses Instrument (…) nur äußerst selten zum Einsatz" - und wirft damit die Frage auf, was "äußerst selten" denn konkret bedeutet.

"Strafrecht, das kritische Berichterstattung zu Ermittlungsverfahren verhindert, ist ein Fremdkörper"

Vor zweieinhalb Monaten sind wir an dieser Stelle auf eine Art Experiment von Arne Semsrott eingegangen. Er hatte Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht, um eine Klage zu provozieren, und nun liegt die "erwün­schte Anklage" ("Legal Tribune Online"-Presseschau) vor.

Markus Reuter blickt für netzpolitik.org zurück:

"Semsrott hatte auf der Recherche- und Transparenzplattform FragDenStaat.de im August 2023 über Ermittlungsmaßnahmen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland berichtet. Im Zuge dessen hatte er Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, an denen es auch im Vorfeld schon ein reges öffentliches Interesse gab. Dafür stellte er insgesamt vier der Beschlüsse aus den breit diskutierten Strafverfahren im Wortlaut zur Verfügung. Das ist in Deutschland durch § 353d Nr. 3 StGB aber ohne Ausnahme verboten."

Für die involvierte Plattform fragdenstaat.de hat Benjamin Zimmermann aus gegebenem Anlass "in der Mottenkiste des Strafgesetzbuches gekramt", wie er selbst es formuliert:

"Die Ursprünge des Paragrafen 353d Nummer 3 Strafgesetzbuch fallen in eine Zeit, in der sich die europäischen Monarchien bedroht sahen. Im Jahr 1874 trat das 'Reichspressegesetz' im noch jungen Deutschen Kaiserreich in Kraft. Laut Paragraf 17 des Gesetzes war es nun der Presse verboten, Dokumente aus einem laufenden Strafverfahren zu veröffentlichen."

"Die Ursprünge des Paragrafen 353d Nummer 3 Strafgesetzbuch fallen in eine Zeit, in der sich die europäischen Monarchien bedroht sahen. Im Jahr 1874 trat das 'Reichspressegesetz' im noch jungen Deutschen Kaiserreich in Kraft. Laut Paragraf 17 des Gesetzes war es nun der Presse verboten, Dokumente aus einem laufenden Strafverfahren zu veröffentlichen."

In diesem Sinne nimmt Kaiser Wilhelm I. also immer noch Einfluss auf die Pressefreiheit. Zimmermann weiter:

"War die Verabschiedung des Reichspressegesetz im Jahr 1874 noch von einem liberalen Geist getragen, so wurde spätestens mit den sogenannten 'Sozialistengesetzen' des Reichskanzlers Bismarck die Presse schärfer verfolgt. Strafverfahren gegen Redakteur*innen und Herausgeber*innen waren an der Tagesordnung. Allein das Reichsgericht, der oberste Gerichtshof im Kaiserreich, beschäftigte sich bis zum Jahr 1918 30 Mal mit dem Publikationsverbot aus Paragraf 17. Und schon damals wurde der Paragraf scharf kritisiert: 'Wohl die verfehlteste Bestimmung des RPG ist sein § 17: irreführend und ungeschickt in der Fassung, ungeeignet zur Erreichung der erstrebten Ziele', so der Berliner Professor für Strafrecht Hermann Mannheim im Jahr 1927. Eine Beeinflussung von Richtern und Zeugen lasse sich durch beschreibende Zeitungsberichte viel eher erreichen als durch die Veröffentlichung der Anklageschrift."

Mit dieser fast 100 Jahre alten Kritik ließe sich auch eine Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft kontern. Die nämlich geht "in ihrer Anklage gegen Semsrott von einer Gefahr für die Unbefangenheit von Laienrichtern und Zeugen eines zukünftigen Gerichtsprozesses aus", wie "Legal Tribune Online" in einem ausführlichen Beitrag berichtet. Semsrotts Anwalt Lukas Theune wird dort auch zitiert. Er sagt:

"In Zeiten von Fake News muss das Interesse an wahrheitsgetreuer und akkurater Berichterstattung besonders groß sein. Strafrecht, das kritische Berichterstattung zu Ermittlungsverfahren verhindert, ist ein Fremdkörper. Deshalb gehört § 353d Nr. 3 StGB abgeschafft."

Freiheit für Martina Zöllner!

Nach nur einem Jahr als RBB-Programmdirektorin hört Martina Zöllner bereits in diesem Sommer auf, und zumindest ein Teil der Begründung für diesen Schritt ist nicht unoriginell:

"Für mich ist es nun Zeit, wieder stärker inhaltlich statt vornehmlich administrativ zu arbeiten und so einen Teil meiner gestalterischen Freiheit zurückzugewinnen."

Auf den Posten hatte der Rundfunkrat des RBB Zöllner im April 2023 berufen, fünf Monate bevor er Ulrike Demmer zur Intendantin wählte.

"Neue Senderspitze trifft auf gerade frisch bestellte Programm-Managerin. Das kann gut gehen, muss aber nicht",

lautet nun Claudia Tieschkys Einschätzung in der SZ anlässlich von Zöllners angekündigtem Abschied.

Die 2017 vom SWR zum RBB gewechselte Programmmacherin hatte für den Direktorenposten nur einen Einjahresvertrag bekommen, und das war die Folge eines Lernprozesses, der mit ihrer Person gar nichts zu tun hatte. Noch einmal Tieschky:

"In der ARD hatte man zu diesem Zeitpunkt gelernt, dass man Spitzenposten besser nicht langfristig besetzt, wenn man noch nicht weiß, was die neue Senderleitung will. Beim BR zum Beispiel hat so eine Konstellation Ende 2021 zur Trennung vom zuvor frisch verlängerten Programmdirektor Kultur, Reinhard Scolik, geführt."

Einen hübschen Seitenhieb in Richtung Politik hat Tieschky in diesem Zusammenhang auch parat:

"(Das dürfte) den BR etwa 700 000 Euro gekostet haben (…), mit Billigung der neuen Intendantin Katja Wildermuth und der Verwaltungsratschefin Ilse Aigner, CSU."


Altpapierkorb (acht eidesstattliche Versicherungen von Correctiv, Instagram-Enteignungsvisionen, der Ukraine-Krieg als Thema einer fiktionalen Serie, ein Sorgerechtsfall, der die Öffentlichkeit eigentlich nichts angeht)

+++ Correctiv meldet "in eigener Sache", sieben Mitglieder aus der Redaktion sowie Publisher David Schraven hätten eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Sie "werden in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Hamburg mit Ulrich Vosgerau vorgelegt. Dieser nahm an dem Treffen in Potsdam teil und (…) will nicht bemerkt haben, dass er an einer rechtsextremen und rassistischen Veranstaltung teilgenommen hat, auf der über die Vertreibung von Millionen Menschen gesprochen wurde. Unsere Quellen zeigen ein anderes Bild." Harald Staun zitiertin der FAZ, was "Correctiv-Anwalt Thorsten Feldmann aus der Kanzlei JBB Rechtsanwälte in seiner 47-seitigen Antragserwiderung" dazu sagt, worum es dem CDU-Mann Vosgerau bei seiner Klage auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geht. Nämlich "um die Herrschaft über den Diskurs". Vosgerau "und seinen Mitstreitern", so heißt es in der FAZ weiter, "gehe es weniger um den 'engen Streitgegenstand', schließlich greife er nur 'mittels des Instruments der Haarspaltung (...) bloße Nebensächlichkeiten’ der Recherche an."

+++ Dass Instagram und Threads "bald keine politischen Inhalte mehr algorithmisch empfehlen möchten" (siehe dazu eine kurze Erwähnung in diesem Altpapier), kommentiert Titus Blome für den "Freitag": "In einem Jahr mit Wahlen in 60 Ländern, in denen über drei Milliarden Menschen mal mehr, mal weniger frei an die Urne treten, in dem Kriege toben und Rechtsextremismus global erstarkt, ist das eine beiläufige Machtdemonstration dystopischen Ausmaßes." Auf einer allgemeineren Ebene kritisiert Blome, dass Meta Politik nun einfach "abschalten" will, "nachdem man sich knapp 20 Jahre lang als großer Vermittler positioniert und mediale Alternativen aktiv ausgestochen und geschwächt hat. Die Lösung hierfür ist: Meta zerschlagen, Facebook, Instagram und Threads enteignen und kollektiv als die Art von globaler öffentlicher Infrastruktur verwalten, die sie längst ist."

+++ Heike Hupertz lobt in der FAZ überschwänglich die ukrainische Serie "In Her Car". Hauptfigur: die Psychologin Lydia, die eine Evakuierungsinitiative gegründet hat. "Es ist offensichtlich, dass "In Her Car", unter gefährlichsten Bedingungen in und um Charkiw gedreht, zu den wichtigsten Produktionen des Jahres gehört", schreibt Hupertz. "In Her Car"gelinge es, "die von wirklichen Begebenheiten inspirierten Geschichten" von Lydias Mitfahrern "mit wenigen Handlungsstrichen zu weiten – in Familiendramen, die immer auch Kriegserzählungen sind (…). Heldenerzählungen meidet ’In Her Car' genau wie Propaganda. Es ist eine Serie, die nah am Dokumentarischen auf grandiose Weise von einzelnen Menschenleben im Krieg erzählt".

+++ Mit der seltsamen Faszination, die ein Sorgerechtsfall im Steakhausketten-Milieu bzw. ein "kurioser Fall, der die Öffentlichkeit in großen Teilen eigentlich gar nichts angeht", auch auf Journalisten ausübt, die durchaus nicht auf dem Boulevard zu Hause sind, befasst sich Boris Rosenkranz bei "Übermedien". Auch voll auf dem Trip: "Der Spiegel", der den Großvater (!) der betroffenen Kinder interviewt hat. Rosenkranz kommentiert: "Es ist nur eine weitere Runde gegenseitiger Beschuldigungen, und der 'Spiegel' räumt dafür vier Seiten frei. Wieso?"

Das Altpapier am Donnerstag schreibt Annika Schneider.

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