Kolumne: Das Altpapier am 25. August 2023 Im Zweifel für wen?
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25. August 2023, 11:45 Uhr
Ferdinand von Schirach schlägt Millionenstrafen vor, wenn die Berichterstattung über MeToo-Fälle nicht stimmt. Aus juristischer Sicht mag das einleuchten. Trotzdem wäre es nicht gut. Heute kommentiert Ralf Heimann die Medienberichterstattung.
Das Altpapier "Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.
Von Schirachs Vorschlag
Ferdinand von Schirach hat im Interview mit dem "Stern" gesagt, die Berichterstattung über MeToo-Fälle entwickle sich "in den sozialen Medien zum Horror". Von Schirach sagt:
"Komplexe Sachverhalte werden auf einen einzigen Satz reduziert. Auf den Reiz erfolgt unmittelbar die Reaktion. Tiere verhalten sich so. Das limbische System im Gehirn, das wir mit den Schimpansen gemeinsam haben und das nur Emotion und Trieb kennt, übernimmt das Ruder. Ein nachdenkliches Abwägen findet dort nicht statt. 'Das Schwein ist schuldig, das sehe ich sofort' oder 'Die Schlampe hat gelogen, ist doch klar'. Diejenigen, über die berichtet wird, sind verloren, selbst wenn keine Anklage erhoben wird. 'Schuldig ist der trotzdem, ich weiß es einfach', heißt es dann. Die sozialen Medien sind das limbische System des Internets."
Und dazu macht er einen Vorschlag:
"Falls eine unzutreffende Berichterstattung dazu führt, dass das Ansehen eines Betroffenen erheblich geschädigt wird, könnte ein Gericht ein Strafgeld in Millionenhöhe verhängen."
Für solche Fälle gibt es ja immerhin den Tatbestand der Verleumdung. Das sollte man hier vielleicht doch erwähnen, aber eine Millionenstrafe würde die Risikoabwägung vielleicht doch verändern. Auf den Einwand von Gregor Peter Schmitz und Hannes Roß, die das Interview führen, viele Medien würden dann aus Angst vor horrenden Prozesskosten gar nicht mehr über Missstände berichten, sagt von Schirach, das Gegenteil werde passieren. Eine Story in der Zeitung bekäme dann ein anderes Gewicht. Von Schirach:
"Sie wäre glaubwürdig, weil die Leser wüssten, was für Sie auf dem Spiel steht. Nur dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Vorwürfe auch beweisen können, werden Sie Ihre Geschichte veröffentlichen. Das scheint mir fair zu sein."
Von Schirach geht es darum, die Rechte von Beschuldigten neu auszuloten, sie besser zu schützen, also Grenzen zu verschieben, um zu verhindern, dass Menschen zu Unrecht an den Pranger gestellt werden. Das entspricht der Idee unseres Rechtssystems, besser schuldige Menschen laufen zu lassen, als unschuldige zu bestrafen, also dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.
Für Medien würde das unter Umständen bedeuten: Wenn die Sache nicht vollkommen klar ist, dann lässt man besser die Finger davon, denn eine falsche Berichterstattung könnte in den Ruin führen.
Hier kann man einwenden: Auf der anderen Seite steht unter Umständen das gesellschaftliche und vielleicht auch das wirtschaftliche Aus eines Menschen.
Von Schirach antwortet auf die Frage, ob er denn nicht finde, dass über MeToo-Fälle berichtet werden sollte:
"Drehen Sie (…) bitte Ihre Frage einmal kurz um: Dürfen Sie vor einem Millionenpublikum etwas behaupten, was Sie nicht beweisen können? Dürfen Sie die Existenz eines Menschen ruinieren, obwohl Sie sich nicht ganz sicher sind? Dürfen Sie ein Leben zerstören, wenn Sie selbst die von Ihnen veröffentlichten Vorwürfe für 'nicht mehr beweisbar' halten? Nein."
Nur was ist mit Fällen, in denen Medien und ihre Justiziariate die Beweise für ausreichend halten, sich aber später vor Gericht zeigt, dass sie das nicht waren?
Welches Ergebnis am Ende steht, kann vom einzelnen Gericht abhängen. In der "Spiegel"-Berichterstattung über die Vorwürfe gegen Luke Mockridge etwa hielt das Landgericht Köln Aussagen für vertretbar, die das Landgericht Hamburg später verbot. Es kann sein, dass Magazine Passagen löschen oder schwärzen müssen, die eine spätere Instanz wieder freigibt.
Diese erst nach einigem Hin und Her erlaubten Passagen würden wahrscheinlich nie öffentlich, wenn einem Medium bei einer Niederlage eine Millionenstrafe drohte. Das wäre eine Konsequenz. Dann wären Medien auch dort vorsichtiger, wo sie es eigentlich nicht sein müssten.
Das könnte Täter schützen, aber auch Unschuldige, die unter Verdacht stehen und sich keine Armee aus Medienanwälten leisten können. Doch Millionenstrafen hätten auch dort Konsequenzen, wo es für Gerichte gar nicht von Interesse ist, für die Öffentlichkeit aber unter Umständen schon.
Im Ergebnis würde weniger berichtet werden, vor allem aus dem Graubereich, in dem Menschen zwar Grenzen überschreiten, aber nicht die der Gesetze. In der MeToo-Debatte haben die Debatten über solche Fälle vor allem dazu geführt, dass das öffentliche Empfinden sich verändert hat, Normen im Zusammenleben. Dinge, die man früher einfach so hinnahm, gelten heute als Grenzüberschreitung.
Patrick Bahners sieht auf der FAZ-Medienseite in von Schirachs Vorschlag dessen "zynisches Verhältnis zur Öffentlichkeit" durchscheinen. Von Schirach hatte gesagt, siehe oben, wenn in sozialen Netzwerken über Verdachtsfälle und Übergriffe berichtet werde, übernehme das limbische System, das nur Emotion und Trieb kennt. Bahners:
"Lassen wir dahinstehen, welche Hirnareale in Schirachs Einbildung die Fans steuern, die auf seinen Aufruf hin folgenlose sogenannte Unterschriften unter die Forderung nach Grundrechten auf eine heile Welt setzen. Die öffentliche Anteilnahme an MeToo-Opfern als triebgesteuert hinzustellen: Diese Volte zeigt, dass Schirachs Erfolgsmasche der Advokatentrick bleibt."
Luke Mockridge, nächste Runde
Im Fall Luke Mockridge ist noch nicht klar, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt (Altpapier). Es gibt noch kein abschließendes Gerichtsurteil, und das kann auch noch eine Weile dauern. Schon das sogenannte "Eilverfahren" hat sich über anderthalb Jahre hingezogen. Jetzt beginnt das Hauptsacheverfahren, oder wie Timo Niemeier für DWDL in der Überschrift seines Vorberichts schreibt: "Jetzt geht’s erst richtig los." Im nun anstehenden Haupsacheverfahren werden anders als zuletzt auch Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige zu hören sein.
Der aktuelle Stand ist: Das Oberlandesgericht hat Teile des "Spiegel"-Artikels verboten. Später kann es dann noch weitergehen, bis vor den Bundesgerichtshof oder sogar vor das Bundesverfassungsgericht.
Niemeier:
"Kommt es tatsächlich zu Urteilen vor dem BGH oder dem Bundesverfassungsgericht, könnte damit Rechtsgeschichte geschrieben werden. Die Gerichte könnten dann Leitplanken setzen für die Rechtmäßigkeit künftiger Verdachtsberichterstattung. Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen."
Es ist möglich, vielleicht auch wahrscheinlich, dass der "Spiegel" in dieser Form nie berichtet hätte, wenn die drohende Strafe so groß gewesen wäre, wie von Schirach es möchte. Aber wäre das gut?
In jedem Fall wird hier deutlich, wo die Schwierigkeit liegt, wenn von Schirach fordert: nur das berichten, was man beweisen kann.
Per Hinrichs stellt für die "Welt" beide Versionen der Aussagen über das gegenüber, was in der Nacht auf den 19. März 2019 zwischen Mockridge und seiner damaligen Freundin Ines Anioli passiert sein soll.
"Er sagt: Als er gemerkt habe, dass sie nicht wollte, habe er aufgehört, sie an der Vagina zu streicheln. Gerangel und Kitzeln sei bei ihnen aber üblich gewesen. Wenn einer der beiden das Codewort 'Honig' rief, sei damit sofort aufgehört worden.
Sie sagt: Mockridge habe sie bedrängt und gegen ihren Willen berührt. Es habe kein Gerangel gegeben, nur körperliche Abwehr ihrerseits."
Der "Spiegel" schrieb damals – das zitiert auch Timo Niemeier:
"Anioli ist entweder Betroffene oder eine Lügnerin, Mockridge ist entweder das Opfer einer wütenden Ex-Partnerin oder Täter."
Tenor in Per Hinrichs Artikel ist, so steht es in der Überschrift:
"Das Bild des vermeintlichen Täters beginnt zu bröckeln."
Das liege, so Hinrichs, vor allem an drei Anwälten, die die Ermittlungsakten und ein presserechtliches Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts durchgearbeitet haben.
Der Münchner Jurist Alexander Stevens beschäftige sich in seinem Buch "Falsch verdächtigt" mit dem Fall und komme zu dem Schluss, der "Spiegel" habe entscheidende Informationen weggelassen, so dass der Verdacht sich verstärkt habe.
Die beiden Juristen Dennis Bock und Friedrich Fülscher hätten eine 23 Seiten lange Strafanzeige geschrieben, in der sie Ines Anioli der üblen Nachrede und der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung beschuldigen.
Die beiden Anwälte beziehen sich unter anderem auf eine Podcastfolge aus dem April 2019. Dort spricht Anioli über die Nacht, in der Mockridge sie nach ihrer Darstellung vergewaltigt haben soll, und in der sie sagt, sie habe das Ereignis "eigentlich verdrängt", ihre, so Hinrichs, "Erinnerungsfragmente habe sie erst im Nachhinein, wie Anioli es im Podcast sagt, "mit Freunden wieder zusammengesetzt". Ihre Bewertung der Nacht änderte sich in der Folge, was Anioli damit begründet, dass sie erst im Verlauf von Gesprächen verstanden habe, dass "das so eigentlich nicht okay war".
Das macht auch die Bewertung von außen schwer und damit die Berichterstattung. Hinrichs:
"Kaum eine Frau möchte bei Nennung ihres Namens berichten, was ihr passiert ist. Anonyme Quellen aber mindern die Authentizität solcher Schilderungen, die ohnehin darunter leiden, dass meist nur zwei Menschen berichten können, was passiert ist – oder eben nicht."
Und neben der Möglichkeit, dass eine Seite die Wahrheit sagt und die andere lügt, gibt es auch noch eine andere Variante: Beide Seiten haben die Situation unterschiedlich wahrgenommen.
Auch Debatten würden verhindert
Die ARD-Serie "37 Sekunden" (Altpapier) zeigt einen Fall, in dem der Sex zu sehen ist, um den es später vor Gericht geht. Man kann aber trotzdem nicht sagen: War das jetzt eine Vergewaltigung?
Eine Forderung, die es in diesem Zusammenhang gibt, ist, Frauen, die angeben, sie seien vergewaltigt worden, grundsätzlich erst einmal zu glauben. Im vergangenen Februar sagte eine Aktivistin in einem NDR-Beitrag (Altpapier):
"Ich denke an Verantwortung nicht gegenüber mutmaßlichen Tätern, sondern gegenüber Betroffenen. Ich verstehe den Fokus nicht."
Der Anwalt Alexander Stevens sagt dagegen in dem "Welt"-Artikel:
"Die bestehende Beweisnot bei Sexualdelikten kann nicht zur Folge haben, den Rechtsstaat faktisch abzuschaffen und Menschen auf Grundlage einer unbewiesenen Behauptung medial und sozial zu vernichten."
Hinter beiden Zitaten stehen unterschiedliche Überzeugungen. Das Anliegen der Aktivistin ist, möglichst jede Vergewaltigung zu bestrafen und dabei in Kauf zu nehmen, dass es auch Unschuldige trifft.
Im Rechtsstaat ist das nicht vorgesehen. Hier braucht es für eine Verurteilung Beweise. In der Berichterstattung gibt es kein Urteil, hier geht es nur darum, ein möglichst zutreffendes Bild von der Wirklichkeit zu zeichnen. Das muss belegt sein, aber es kann passieren, dass es so ist wie in der ARD-Serie. Man sieht dieses Bild, kann aber immer noch nicht sagen, wie es zu bewerten ist.
Vor allem wegen dieser Unklarheit ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit von solchen Fällen erfährt. Das zeigt auch der Fall Lindemann. Hier könnte am Ende ein Freispruch stehen, weil möglicherweise nichts von dem, was hinter und unter der Bühne passiert ist, strafbar war. Problematisch war es dennoch, das lässt sich schon heute sagen.
Eine Folge der Berichterstattung ist nicht nur, dass Frauen gewarnt sind, die zwar zu Rammstein-Konzerten gehen wollen, aber nicht hinter der Bühne in schwierige Situationen geraten möchten. In der öffentlichen Debatte findet auch eine Neubewertung oder überhaupt erst mal eine Bewertung bestimmter Verhaltensweisen statt.
Würden Medien auf eine Berichterstattung verzichten, weil Millionenstrafen zu erwarten wären, wenn etwas nicht stimmt, hätte das den Vorteil, dass weniger unschuldige Menschen mit den Folgen von falschen Anschuldigungen leben müssten.
Ein Nachteil wäre: Viele Debatten, in denen es um die Frage geht, wie Dinge zu bewerten sind, würden gar nicht stattfinden. Aber erst diese Debatten führen dazu, dass bestimmte Praktiken und Verhaltensweisen als kritisch, nicht angemessen oder als nicht akzeptabel identifiziert werden – dass sie nicht mehr hingenommen werden und sich am Ende vielleicht sogar Gesetze ändern.
Der Spiegel hat laut Timo Niemeier angekündigt, in der Sache Luke Mockridge mindestens bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Was am Ende dabei herauskommt, lässt sich überhaupt nicht sagen. Eines dagegen schon: Es wird wohl noch Jahre dauern.
Altpapierkorb (Bundesliga-TV-Rechte, Windkraft-Studie, "Bild" und der komplizierte Strommarkt, News Front, Evan Gershkovich, Schuss in Augsburg, Reichelt, Deutschlandfunk)
+++ Sebastian Wellendorf hat für das Deutschlandfunk-Medienmagazin "@mediasres" mit dem Kommunikationswissenschaftler Michael Schaffrath von der Technischen Universität München über die Geschichte der TV-Rechte für die Fußball-Bundesliga gesprochen.
+++ Die Studie über mediale Narrative über Windkraft (Altpapier gestern) ist heute Thema auf der FAZ-Medienseite. Georgiana Banita, die Autorin der Untersuchung, hatte die Zeitung in ihrem Papier als ein Medium identifiziert, das die Windkraft eher kritisch sieht. Helmut Hartung wiederum sieht die Studie kritisch. Hartung: "Banita analysiert die Berichterstattung von einem vorgefassten Standpunkt aus. Ihr zufolge scheint es etwas Unziemliches zu haben, der Windenergie reserviert gegenüberzustehen. (…) In ihrem Fazit schreibt Banita, die 'medialen Narrative' zum Ausbau der Windenergie verstärkten einen Zielkonflikt zwischen der Umstellung auf klimaschonende Energiequellen und dem Schutz von Natur, Tradition und Wohlstand (den es ihres Erachtens offenbar gar nicht gibt)". Die Grundlage der Studie sei überschaubar. Für ihre Studie habe die Autorin 40 Artikel ausgewertet, schreibt Hartung.
+++ Die "Bild"-Medien haben sich den nicht so schönen Begriff "Strombettler" ausgedacht, weil Deutschland aus dem Ausland Strom zukauft und das auf dem ersten Blick so aussieht, als wäre Strom knapp. Tatsächlich kauft Deutschland aber einfach deshalb im Ausland Strom, weil es dort günstiger ist. Lukas Heinser erklärt im "Bildblog" akribisch, wie das Blatt sich eine Geschichte zurechtbiegt, dabei einen Experten als Kronzeugen anführt, der sich jetzt missverstanden fühlt, und Informationen weglässt, damit die Erzählung auch ja zum Nachteil der aktuellen Regierung ausfällt.
+++ Die Propagandaschleuder "News Front" verbreitet russische Desinformation in sozialen Netzwerken – trotz Sanktionen und wahrscheinlich gesteuert vom russischen Geheimdienst. Petra Blum und Sebastian Erb berichten für die "Süddeutsche Zeitung".
+++ Der US-Journalist Evan Gershkovich, der für das "Wall Street Journal" arbeitet, muss in Russland drei weitere Monate in Untersuchungshaft bleiben, berichtet unter anderem "Zeit Online" (zuletzt hier im Altpapier). Die russischen Behörden hatten Gershkovich am 29. März festgenommen – angeblich weil er versucht haben soll, an Informationen über eine russische Waffenfabrik zu gelangen. Die Untersuchungshaft wurde schon im Mai verlängert. Sowohl Gershkovich als auch sein Arbeitgeber und die US-Regierung bestreiten die Vorwürfe und fordern seine Freilassung. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Gershkovich ist der erste ausländische Journalist, der seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion in Russland wegen Spionageverdachts festgenommen wurde.
+++ Während des Fußball-Bundesligaspiels zwischen Augsburg und Mönchengladbach löste sich ein Schuss aus einer Polizeiwaffe und traf einen leerstehenden Transporter. Öffentlich gemacht hat den Zwischenfall die Fanhilfe Mönchengladbach. Aber die meisten Medien sprachen nicht mit der Gruppe, sondern mit der Polizei, und sie übernahmen auch deren Darstellung, kritisiert Andrej Reisin in einem Beitrag für Übermedien. Die Darstellung der Polizei lautet: "Die Schussabgabe war unabsichtlich, die Ermittlungen laufen, es wurden vier Beamte verletzt." Doch daran gibt es Zweifel, denn so leicht kann ein Schuss sich gar nicht aus einer Waffe lösen, wie Reisin herausarbeitet.
+++ Nachdem der Springer-Verlag und Julian Reichelt sich in einem Vergleich geeinigt haben (Altpapier), geht’s jetzt auch schon mit der nächsten Anzeige weiter. Der NDR hat Strafanzeige erstattet, weil der Sender vermutet, dass Reichelt im Rahmen einer eidestattlichen Erklärung gelogen hat, berichtet Anton Rainer für den "Spiegel". Reichelt hatte unter anderem eidesstattlich versichert, keine "diversen Affären" mit Mitarbeiterinnen gehabt zu haben. Das wäre ja was, wenn sich das als falsch herausstellen würde. Reichelts Anwalt sagt jedenfalls, der NDR sei "voreingenommen", Reichelt bleibe weiter bei der von ihm versicherten Version.
+++ Im Deutschlandfunk hat ein Hörer dazu aufgerufen, den ukrainischen Präsidenten zu töten. Das passierte nicht live, die Redaktion hatte das Statement vorher aufgezeichnet, berichtet unter anderem Sonja Dawson auf der SZ-Medienseite. Der Sender entschuldigte sich und schnitt die Passage aus der Sendung heraus. Michael Hanfeld schreibt auf der FAZ-Medienseite: "Die Äußerung dokumentiert nur, dass es in diesem Land mordlüsterne Wirrköpfe gibt. Mit Hörer-, Zuschauer- und Lesermeinungen verantwortungsvoll umzugehen ist freilich eine Aufgabe, die in Zeiten von Social Media und des Alle-haben-zu-allem-eine-Meinung um ein Vielfaches größer ist als in vordigitalen Zeiten." Das hätte jetzt so allerdings auch in vordigitalen Zeiten passieren können. Es wäre dann nur wahrscheinlich nicht öffentlich geworden. Das wurde es nämlich erst, nachdem der Ausschnitt bei X, also ehemals Twitter, verbreitet wurde.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Das Altpapier am Montag schreibt Klaus Raab.