Das Altpapier am 31. Januar 2018 Auch Deutsche unter den Abgehörten
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Missachtet der BND die Pressefreiheit? Das soll nun das Bundesverfassungsgericht klären. Das sich zudem mit der "Tagesschau"-App befasst. Die wiederum auch Thema der sich ab heute treffenden Medienpolitiker ist. Die der VPRT unter neuem Namen rasch noch Richtung begrenzte Video-im-Netz-Verweildauer belobbyieren möchte. Außerdem: Alexander Dobrindt hat alles falsch gemacht. Algorithmen wissen doch nicht, was Leser wollen. Der Welt wurde der Stecker gezogen. Ein Altpapier von Juliane Wiedemeier.
Wer heute als Verfassungsbeschwerde etwas auf sich hält, der braucht schon eine eigene Website. Ein schönes Youtube-Video. Einen Hashtag, der sowohl bei Twitter als auch Facebook die Runde macht. Und damit keine Bedenken, im Kampf gegen Überwachung die Hilfe multinationaler Konzerne mit Datenkrakensammelwut in Anspruch zu nehmen.
Doch wie löste einst der Legende nach ein Berliner Taxifahrer "Der Zwe_ _ _ei_igt die _ittel?" beim Glücksrad? Ganz recht: der Zwerg reinigt die Kittel.
Und damit zu den inhaltlichen Aspekten der aus Sicht dieser kleinen, opportunistischen Medienkolumne mit ebenfalls sozialmedialer Kanalpräsenz natürlich unterstützenswerten Kampagne gegen das BND-Gesetz. #notrustnonews
"Ein neues Gesetz erlaubt dem Bundesnachrichtendienst, ausländische Journalist*innen auszuspionieren. Das zerstört das Vertrauen zwischen Journalist*innen und ihren Quellen gerade dort, wo es investigativer Journalismus besonders schwer hat. Deshalb klagen mehrere prominente internationale Journalist*innen und Menschenrechtsaktivist*innen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das BND-Gesetz. Ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen unterstützt sie dabei",
heißt es kompakt auf der oben angesprochenen Website. Im Impressum übernimmt die Gesellschaft für Freiheitsrechte die Verantwortung. Mit dabei sind außerdem DJV, dju, NR, n-ost, RoG sowie internationale Investigativ-Journalisten wie Khadija Ismajilova aus Azerbaijan oder Goran Lefkov aus Mazedonien.
BND-Gesetz? Wie war das noch? Recap, feat. Ronen Steinke auf der Medienseite der SZ (alternativ, siehe Altpapier):
"Gerade im Umfeld terroristischer Gruppen tummeln sich immer wieder auch 'Medienorganisationen',die ihren Aktivismus nur fadenscheinig als Journalismus tarnen. Als im Oktober 2016 das neue BND-Gesetz verabschiedet wurde, ein Paragrafenwerk, das viel mehr juristische Präzision und Ehrlichkeit in den Geheimdienstbetrieb brachte, weigerte sich die große Koalition deshalb trotz vieler Forderungen, die üblichen sogenannten Berufsgeheimnisträger - Anwälte, Priester, Journalisten - von einer Überwachung auszunehmen."
Das führte dazu, dass der BND munter die Überwachung von Medienorganisationen wie BBC, Reuters oder New York Times aufnahm, die, wenn man nicht gerade reichsbürgereske Sichtweisen vertritt, keiner Anführungszeichen bedürfen, wie der Spiegel im Februrar 2017 enthüllte.
Gute Gründe, sich verfassungszubeschweren
Nun verfassungsbeschwert sich dagegen also ein breites Bündnis, mit zudem noch folgenden Argumenten im Gepäck:
"Die Beschwerde bezieht sich auf die 'Ausland-Ausland-Überwachung', also auf jene, von der Deutsche eigentlich nicht betroffen sein sollen. Nur: 'Wie will man verhindern, dass Deutsche unter den Überwachten sind?', fragt Ulf Buermeyer. Der Jurist ist Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Einer Email könne man nicht ansehen, aus welchem Land sie komme; die im BND-Gesetz garantierte Unterscheidung sei realitätsfern."
(Nochmal Steinke in der SZ.)
"Projekte wie die Paradise Papers zeigen, dass investigativer Journalismus zunehmend in internationalen Kooperationen entsteht. Wenn der BND ausländische Journalisten überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland aus."
(Geschäftsführer Christian Mihr in der Pressemitteilung der Reporter ohne Grenzen.)
"Das aktuelle BND-Gesetz ist Gift für den Journalismus, insbesondere für die Recherche. Quellen von Journalisten können nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibt."
(Bundesvorsitzender Frank Überall in der Pressemitteilung des DJV.)
In anderen Worten - nehmen wie die von Anna Biselli bei Netzpolitik.org:
"Denn Pressefreiheit, das macht ein Blick auf die Kläger aus verschiedenen Teilen der Welt deutlich, kann es nur international geben. Oder gar nicht."
Und weil es der Pressefreiheit aus internationaler Sicht gerade nur so mittelgut geht, wäre es doch schön, wenn zumindest in diesem zwar immer noch fantasieregierten, aber doch immerhin mit einem demokratisch gewählten Bundestag ausgestatteten Land Journalisten schöne Dinge wie Quellenschutz und ein Berufsgeheimnis zugestanden würden.
"Statistisch sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden zwar gering", schreiben die Beschwerdeführer in ihren Website-FAQ. Aber die Beschwerdeschrift habe ein führender Hochschullehrer, Spezialgebiet staatliche Überwachung, verfasst. "Daher rechnen wir uns insgesamt gute Chancen auf einen Erfolg in Karlsruhe aus."
Welches Gericht will noch mal, welches hat noch nicht (zur "Tagesschau"-App geurteilt)?
Womit sich das Bundesverfassungsgericht zudem nach gefühlt jedem anderen Gericht in Deutschland beschäftigen darf, ist die "Tagesschau"-App in ihrer Version vom 15. Juni 2011. Denn der NDR hat sich nun entschieden, "alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", wie Timo Niemeier den NDR-Justiziar bei DWDL zitiert, nachdem erst im Dezember der Bundesgerichtshof eine Revision zum Urteil des Kölner Oberlandesgerichts nicht zugelassen hatte (ich sagte doch: JEDES VERDAMMTE GERICHT) (s. Altpapier).
"Auch wenn die 'Tagesschau'-App in der Version aus dem Jahr 2011 heute längst nicht mehr besteht, will der zuständige NDR nun Rechtssicherheit haben, wie ein Online-Angebot der ARD (nicht) aussehen darf",
kommentiert das Niemeier.
Andererseits ist dieser Spaß jedoch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, schließlich befassen sich ab heute die Chefs der Staatskanzleien und ab morgen auch die Ministerpräsidenten mit der Frage, wie diese Presseähnlichkeit nun genau zu definieren ist, an der sich der Streit um die App kristallisiert (s. Altpapier gestern). Wie 2011 eine App hätte aussehen oder nichts aussehen dürfen, könnte also gar keinen Erkenntnisgewinn darüber mit sich bringen, wie diese im Jahr 2018 daherzukommen hat. Verrückt, nicht?
Auf der Medienseite der FAZ (Blendle-Link) erhöht Michael Hanfeld heute schon mal die Betriebstemperatur, was hier vor allem zitiert sei, um schonmal die Vorfreude auf die kommenden Tage zu steigern:
"Es geht um die Ordnung (oder Neuordnung) des Rundfunks, die sich auf die gesamte Medienlandschaft und den Medienmarkt auswirkt. Es geht um öffentlich-rechtliche und private Sender, um Presseverlage, um Produzenten und Urheber, um Rechte, Kosten und Investitionen. Kurzum: Es geht um alles."
Unser VPRT will schöner heißen
Als zudem neuen Protagonisten im Streit um Aufgaben und Nicht-Aufgaben öffentlich-rechtlicher Sender dürfen wir an dieser Stelle zudem Vaunet begrüßen, was klingt wie einer dieser Handyanbieter, die so günstig sind, dass sie sich mittlerweile nicht einmal mehr wohlfrisierte Ex-Fußballer oder Handtaschen–fixierte Castingshow-Kompetenzen als Testimonials leisten können. Aber nein, das ist nur der gute, alte VPRT, der offenbar so spontan vom Wunsch nach einem Rebranding erfasst wurde, dass er es - bislang - versäumte, die Domain www.vaunet.de anzuschließen. Unter der alten Adresse im alten Design kann man sich aber immerhin schon das neue Logo herunterladen.
Aber das schöne, neue Vaunet leitet sich halt "aus den Anfangsbuchstaben von 'Video' und 'Audio', die zukünftig die Eckpfeiler des Verbandes bilden, sowie dem Begriff 'Network' ab, wie Joachim Huber im Tagesspiegel informiert. Von Online und damit verbundenen Kompetenzen ist keine Rede.
Und was will er nun, der Verband neuen Namens? Für Horizont hat Ulrike Simon in dieser Frage eine Pressemitteilung, Verzeihung: den Vrauprne-Vorsitzenden Hans Demmel interviewt und ihm folgende catchy phrases entlockt:
"Durch die Medienkonvergenz und die Digitalisierung wird unser bisheriger Name den Bereichen, in denen unsere Mitglieder aktiv sind, nicht mehr umfassend gerecht. (…) Für die Verbandsarbeit bedeutet das, das wir uns zukünftig noch stärker auf die konvergente Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien ausrichten werden und hier auf nationaler wie europäischer Ebene ihre Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten wollen."
Noch jemand ohne Buzzword?!
Konkret, und nun kommen wir wieder zurück auf die Medienpolitikerzusammenkunft des heutigen und morgigen Tages, geht es dabei auch um Grenzen der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF. Noch einmal Huber, noch einmal Tagesspiegel:
"Genauso, wie das Verbot der 'Presseähnlichkeit' dem Schutz der Presseverlage dienen soll, dienen die Video-on-Demand-Beschränkungen dem Schutz privater Wettbewerber. Sollte diese Balance durch die Politik in Frage gestellt werden, würde der Angebotsvielfalt und damit den Interessen der Verbraucher massiv geschadet. Der VPRT will in diesem Fall den erneuten Gang nach Brüssel nicht scheuen."
Die Lobbyisten sind warmgelaufen. Lasset die Debatten beginnen.
Altpapierkorb (Doping-Recherche, nervende Algorithmen, Kika-Doku, deutsche Wired)
+++ Von den Schwierigkeiten, investigativ über Doping zu berichten, und einem Whistleblower, der sich vor dem Interview alle Fragen vorlegen ließ, berichtet Sportjournalistin Andrea Schültke im Interview mit Brigitte Baetz bei @mediasres.
+++ "In anderen Worten: Dobrindt hat eine grundsätzlich falsch ausgerichtete Breitbandpolitik zu verantworten, an der Deutschland noch lange knabbern wird." So fasst Tomas Rudl bei Netzpolitik.org einen Bericht des Bundesrechnungshofes zusammen, der belegt, dass Alex D. überraschenderweise gar keinen soooo tollen Job als Infrastrukturminister hingelegt hat.
+++ "Ich habe meist nicht das Gefühl, dass mir Beiträge von Menschen oder Organisationen verdichtet angezeigt werden, die mich tatsächlich besonders interessieren. Im Gegenteil." Tja. Algorithmen sind wohl doch nicht so clever, wie gedacht, meint zumindest Claudia Zettel bei futurezone.at.
+++ Die Debatte um "Malvina, Diaa und die Liebe" ist beendet - zumindest für den Rundfunkrat des HR: "'Niemand hat Kritik am Film oder an Verantwortlichen des Senders vorgebracht', sagte Ausschusschef Rolf Müller. Jedoch sei die Frage laut geworden, ob man die Dokumentation, die sich vornehmlich an Jugendliche richtete, in einen redaktionellen Beitrag hätte einordnen sollen. Dass das Alter des Syrers zunächst mit 17 statt korrekt mit 19 Jahren angegeben worden war, spielte keine Rolle mehr. Dies hatte der HR bereits als Fehler eingestanden und bedauert", berichtet Susanne Holl auf der Medienseite der SZ.
+++ Derweil weitergespielt wird der Klassiker "Em Jay Eumann oder die Suche nach einem transparent gewählten Landesmedienanstaltschef in Rheinland-Pfalz". Auf der Medienseite der FAZ (online bei Blendle) informiert Michael Hanfeld, dass sich das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße nun beiden gegen die Wahl eingereichten Beschwerden widmet. "Dort hatte die Beschwerde des Kölner Anwalts Markus Kompa von Beginn an gelegen, die des Anwalts Florian Schulz-Knappe, die zunächst beim Arbeitsgericht Ludwigshafen anhängig war, wird vom Verwaltungsgericht nun ebenfalls verhandelt. In beiden Fällen habe man die Landesmedienanstalt um 'Antragserwiderung bis zum 20. Februar gebeten', teilte das Gericht mit."
+++ "Matthias Matussek enthüllt selbst erfundenen Skandal der Flüchtlingspolitik" enthüllt bei Übermedien Stefan Niggemeier.
+++ Dort zudem: Michalis Pantelouris liest Robb Report – Die Seele der Dinge - ein Magazin, das sich an Hyperreiche richtet, aber eventuell diese nicht erreicht, um die Kolumne kurz zusammenzufassen.
+++ Beim Sender, den wir nun Welt nennen sollen, läuft alles super, und daher ist gestern erstmal die ganze Technik zusammengebrochen, weil ein Mitarbeiter einen Stecker gezogen hat, "den er niemals hätte ziehen dürfen" (DWDL). Die namengebende Schwester berichtet ebenfalls in eigener Sache. Seit heute früh um sieben Uhr geht’s aber wieder.
+++ "Zwar seien die Beiträge auf Twitter länger geworden, aber das Phänomen sei noch zu frisch, als dass es schon belastbare Forschungsergebnisse dazu gäbe", ist eine Information, die Sophie Krause dem Kommunikationswissenschaftler Martin Emmer von der Berliner FU zur alles bewegenden Frage entlockt hat, was die Erhöhung auf 280 Zeichen mit Twitter gemacht hat.
+++ Regionalzeitung möchte man gerade auch nicht sein. Mit der interessanten Ausnahme des Berliner Tagesspiegels (+1,1 Prozent) sinken sonst allüberall die Auflagen, dokumentiert bei Meedia Jens Schröder.
+++ Ein weiteres Print-Produkt mit Problemen: die deutsche Wired-Ausgabe. "Einer Meldung der Presseagentur dpa zufolge wird die Produktion der Printausgabe des Magazins mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der Onlineauftritt bleibe aber weiterhin als zentrales redaktionelles Angebot bestehen", schreibt Raphael Piotrowski in der taz.
+++ Wem in diesem nie endenden Winter die zu streamenden Serien ausgegangen sind, wird vielleicht auf der Suche nach Neuem in der aktuellen Auswahl fündig, die Katja Belousova in Springers Welt präsentiert.
Das nächste Altpapier erscheint am Donnerstag.