Das Altpapier am 13. Oktober 2022 Schwammigkeit und Zweifel
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14. Oktober 2022, 17:03 Uhr
Radio Bremen zieht wegen Urheberrechtsverstößen vor Gericht und gewinnt. In anderen Fällen scheinen dem Sender solche Verstöße egal zu sein. Liegt es daran, dass es in diesem Fall um einen Kritiker geht? Ein Altpapier von Ralf Heimann.
Klage als Antwort auf Kritik?
"Planet Interview"-Redaktionsleiter Jakob Buhre hat für sein Magazin ein sehr langes Interview mit der Radio-Bremen-Intendantin Yvette Gerner und dem Justiziar des Senders, Sven Carlson, geführt, in dem Buhre vor allem eines wissen möchte: Warum unternimmt Radio Bremen in vielen Fällen nichts, wenn Menschen Inhalte des Senders klauen, in einem speziellen Fall aber sehr viel? Dieser spezielle Fall ist schon etwas älter. Christian Bartels hatte vor zwei Jahren im Altpapier darüber geschrieben.
Es geht um eine Medienkritik des Journalisten Holger Kreymeier, der sich bei Youtube in seinem Magazin „Mediatheke“ eine Viertelstunde lang (in der Youtube-Version elf Minuten) mit einer Reportage aus der Reihe „Y-Kollektiv“ beschäftigt hatte, die bei Radio Bremen entstanden ist. Die Reportage beschäftigt sich mit einem „Infokrieg“, den Kreymeier so nicht erkennen kann. Der Untertitel der Sendung lautet: „Wie die neuen Rechten die Medien 'hacken'“.
Das "Y-Kollektiv" hat zum Beispiel rechte Twitter-Accounts identifiziert, die nach der Darstellung in der Reportage sehr einflussreich sind, weil sie sehr viel twittern, die aber – das merkt Kreymeier an – mit ihren Tweets kaum jemanden erreichen, weil ihre Reichweite gering ist und ihre Inhalte kaum verbreitet werden.
Das kritische Video ist bei Youtube nicht mehr zu finden, denn Radio Bremen hat Holger Kreymeier verklagt. Der Sender sah Urheberrechte verletzt und bekam mit dieser Auffassung vor Gericht weitgehend recht. Der Grund ist: Kreymeier zeigt nicht nur Ausschnitte, um seine Aussagen zu belegen, dann würde das Zitatrecht ihn raushauen; er lässt große Teile der Reportage laufen, während er dazu aus dem Off spricht.
Im Juni hat Kreymeier den Fall in einem 40 Minuten langen Youtube-Beitrag selbst erklärt. Am Ende sagt er unter anderem:
"Es geht hier offenbar nicht darum, dass man irgendwie Urheberrecht geltend machen will. Es geht darum, eine kritische Stimme auszuschalten."
Und ob das wirklich so ist, das ist auch die Frage, die Jakob Buhre umtreibt. Er betrachte das Vorgehen des Senders als "nicht verhältnismäßig", schreibt er in der Einleitung seines Interviews, denn
"während alle möglichen Internetnutzer Radio Bremen-Material ungestraft kopieren und bei Youtube hochladen können (s.o.), reagiert der beitragsfinanzierte Sender auf kritischen Journalismus mit einer Urheberrechtsklage".
Als Buhre bei einer ARD-Pressekonferenz Fragen zu dem Fall stellte, bot Radio-Bremen-Intendantin Yvette Gerner ein Interview an, das Ende September stattfand. Das zur Vorgeschichte.
Klagen, um einen Akzent zu setzen
Seinen eigenen Eindruck vom Interview schildert Buhre vorab. Er wundert sich zum einen darüber, dass Yvette Gerner behauptet ("auch nach der Autorisierung"), ihr Vorgänger habe das Verfahren gegen Kreymeier veranlasst. Der war aber schon nicht mehr im Amt, als der Beitrag veröffentlicht wurde.
Buhre wundert sich auch darüber, dass Yvette Gerner sagt, es sei problematischer, wenn Menschen Inhalte von Radio Bremen selbst hochladen und damit Geld verdienen (monetarisiert), als wenn es um Beiträge geht, mit denen sie kein Geld verdienen (nicht-monetarisiert). Kreymeiers Beitrag war nicht monetarisiert, Buhre hat aber mehrere Beiträge gefunden, die Menschen kopiert und zur Monetarisierung auf ihren eigenen Konten hochgeladen haben.
Justiziar Carlson sagt dazu, es sei nicht seine Aufgabe,
"das Internet zu durchsuchen nach etwaigen Bewegtbildschnipseln oder ganzen Folgen von Serien von Radio Bremen".
Um diesen Punkt dreht sich ein großer Teil des über 40.000 Zeichen langen Gesprächs. Warum unternimmt der Sender in so vielen Fällen gar nichts, während er in anderen Fällen alle Geschütze auffährt?
An einer Stelle sagt Carlson auf die Frage (nach dem Hinweis, er habe die Frage ja schon beantwortet):
"Das hier ist ein kommerzieller Anbieter und darum ist es ein Unterschied. Und es findet ja eine Verwendung in seinem Beitrag statt. Wenn Sie so wollen, ist es ja nicht mehr das Original. Er hat Teile verwendet, die nicht vom Urheberrechtsgesetz abgedeckt sind und ich finde, das kann man von einem Medienmacher schon verlangen, dass er sein journalistisches Handwerk beherrscht. Ich frage mich eher: Warum fragen Sie uns, wenn jemand das Recht bricht, warum wir dagegen vorgehen?"
Diese Frage beantwortet Carlson hier tatsächlich. Doch es fehlt eine überzeugende Antwort auf den zweiten Teil: Warum macht der Sender das in so vielen anderen Fällen nicht?
Yvette Gerner beantwortet die Frage, in welchen Fällen der Sender vor Gericht zieht, an einer Stelle so:
"Manchmal setzen wir einfach den Akzent, wenn es uns wichtig ist."
Bei Kreymeiers Beitrag hätten sie das Gefühl gehabt, "wir müssen das machen", sagt sie. Das habe dann eine enorme Aufmerksamkeit bekommen.
Überzeugend ist ihre Antwort nicht, denn so bleibt der Eindruck, der Sender klage immer dann, wenn irgendwem der Sinn danach steht, ohne dass es dafür irgendwelche verlässlichen Kriterien gibt, die eine zuverlässige Prognose zulassen, in welchem Fall der Sender vor Gericht ziehen wird. Und Holger Kreymeier? Hat möglicherweise einfach Pech gehabt?
Das Problem ist: Gerner und Carlson können nicht glaubwürdig belegen, dass es ihnen wirklich um das Motiv geht, das sie vorgeben, denn in anderen Fällen scheint dieses Motiv nicht so wichtig zu sein.
Das wäre anders, wenn der Sender dokumentieren könnte, dass er auch sonst konsequent gegen Urheberrechtsverstöße vorgeht. Doch das scheint nicht der Fall zu sein. Jakob Buhre hat eine Liste mit Sendungen oder Ausschnitten von Radio Bremen zusammengestellt, die auf anderen Konten hochgeladen wurden. Dafür hat er nach eigener Auskunft zehn Minuten gebraucht.
Sven Carlson sagt:
"Sie haben in zehn Minuten so und so viele Links gefunden. Aber damit ist es doch nicht getan. Sie sehen doch, was das Vorgehen gegen Herrn Kreymeier für Arbeit gemacht hat. Wir brauchen nur wieder einen Nutzer, der ein 'großzügiges' Verhältnis zur deutschen Rechtsordnung hat und glaubt, dass das Einstellen von Beiträgen auf Youtube zulässig ist. Dann führen wir wieder ein solches Verfahren. Wenn Sie etwas in zehn Minuten finden, heißt das umgekehrt nicht, dass die jeweiligen Beiträge in 20 Minuten aus dem Netz verschwunden sind. Natürlich ist es die Aufgabe des Justiziars, auch Rechtsverstöße nachzuverfolgen, wenn er sie kennt – und wenn das Haus der Auffassung ist, wir sollten dagegen vorgehen. Aber es ist nicht meine Aufgabe, das Internet zu durchsuchen nach etwaigen Bewegtbildschnipseln oder ganzen Folgen von Serien von Radio Bremen."
Eine Frage ist: Ist das wirklich nicht seine Aufgabe? Warum sollte er diese zehn Minuten nicht investieren, wenn der Aufwand doch so gering ist, und wenn es in anderen Fällen im Interesse des Senders liegt, viele Stunden und viel Geld dafür einzusetzen, gegen solche Rechtsverstöße vorzugehen? Möglicherweise gibt es ja auch Mitarbeiter, die Carlson die Suche abnehmen könnten. Und natürlich, in 20 Minuten werden nicht alle Beiträge aus dem Netz verschwunden sein. Aber nach einer Woche möglicherweise einige, wenn man Youtube einfach nur eine Liste mit den Videos übermittelt, in denen Urheberrechte verletzt werden.
Unternimmt ein Sender aber nichts, während er in anderen Fällen gleiche eine große Kanone auffährt, entsteht der Eindruck, dass es hier möglicherweise nicht nur um die Absicht geht, Urheberrechtsverstöße zu ahnen, sondern Entscheidungen willkürlich fallen oder andere Motive im Spiel sind – vielleicht persönliche, vielleicht sogar tatsächlich die Absicht, einen kritischen Beitrag aus dem Netz zu bekommen.
Warum sagt sie's nicht einfach?
Ein kleines Detail noch: Am Ende des Gesprächs spricht Jakob Buhre Yvette Gerner auf etwas an, das sich eigentlich schnell beantworten ließe: die Frage, ob sie Mitglied in einer politischen Partei ist. In der Einleitung hatte Buhre sie mit dem Satz zitiert:
"Wir haben eine hohe Transparenzkultur bei Radio Bremen (...) es macht überhaupt keinen Sinn, irgendetwas nicht zu kommunizieren, weil es kommt doch eh wieder raus."
Nun zitiert er noch den früheren stellvertretenden ZDF-Chefredakteur Elmar Theveßen, der gesagt hatte:
"Ich bin der Meinung, ein Journalist sollte gar kein Parteibuch haben, ich habe auch keins. Und wenn ein Journalist Mitgliedschaften hat, sollte er diese offenlegen."
Das kann man allerdings auch anders sehen. SWR-Intendant Kai Gniffke hatte erst vor einem Monat bekräftigt, dass er zu seiner SPD-Mitgliedschaft stehe.
Im Wikipedia-Eintrag von Yvette Gerner kann man nachlesen, dass sie vor 20 Jahren bei der Oberbürgermeisterwahl in Speyer für die SPD kandidiert hat. Dort steht auch, dass sie seit Anfang der 1990er-Jahre SPD-Mitglied sei. Wäre das nicht mehr der Fall oder nie so gewesen, könnte sie das einfach sagen. Und auch sonst wäre ihre Mitgliedschaft keine Überraschung.
Ein merkwürdiger Eindruck entsteht erst dadurch, dass sie mit seltsamen Verrenkungen versucht, das Thema zu umschiffen. Auf die Frage, ob diese Transparenz nicht zur Transparenzkultur bei Radio Bremen gehört, sagt sie:
"Ich wüsste nicht, dass es zu irgendeiner Transparenzkultur gehört, aber am Schluss bin ich als Intendantin Radio Bremen allen demokratischen Parteien verpflichtet."
Auf die Nachfrage, ob es denn nicht der Glaubwürdigkeit diene, so etwas transparent zu machen, sagt sie:
"Darüber würde ich dann diskutieren. Ich weiß das nicht. Ich habe aus gar keinen Dingen bei mir jemals ein Geheimnis gemacht. Insofern muss man dann überlegen, wie man das veröffentlicht und diskutiert."
Und auf die erneute Nachfrage, ob sie es vorhabe, ihre Parteimitgliedschaft transparent zu machen, sagt sie.
"Wir können das zu gegebener Zeit gern diskutieren. Das betrifft ja nicht nur mich allein. Ich finde, wir sind schon sehr transparent. Und alles, was der Glaubwürdigkeit dient, unterstütze ich. Ich glaube aber, dass man Dinge immer auch erklären muss. Und wo hört es dann auf? Muss ich dann auch transparent machen, dass ich in der katholischen Kirche bleibe oder noch bin? Wer definiert, welchen Transparenzgrad der Maßstab ist? Darüber denke ich nach und werde das – wenn es soweit ist – dann auch im Kreis der ARD-KollegInnen diskutieren."
Auf die Formulierung "wenn es so weit ist" kann man entgegnen: Es ist spätestens so weit, wenn ein Journalist danach fragt. Und: Eine Intendantin hat selbst in der Hand, wann es so weit ist. Sie sollte sogar Interesse daran haben, selbst zu entscheiden, wann es so weit ist, wenn sie später nicht den Eindruck erwecken möchte, sie sei dazu gezwungen worden, diese Information öffentlich zu machen.
Die Frage muss eher lauten: Warum hat Yvette Gerner es in den knapp vier Jahren seit ihrer Wahl nicht geschafft, eine Antwort auf die Frage zu geben? Bei Kai Gniffke war das ja auch nicht so schwer.
Diese Schwammigkeit und diese Lücken in der Argumentation, auch im Fall Kreymeier, führen am Ende zu Zweifeln daran, ob hier tatsächlich alles gesagt worden ist, was zu der Sache zu sagen wäre. An dieser Stelle kann man zum Abschluss noch einmal Yvette Gerner zitieren:
"Es macht überhaupt keinen Sinn, irgendetwas nicht zu kommunizieren, weil es kommt doch eh wieder raus."
Altpapierkorb (Nachrichten-Fatigue, Fußball-WM, Mosebach, Precht und Welzer, Böhmermann, Meta auf der Terrorliste, Katrin Vernau)
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Neues Altpapier gibt es am Freitag.
Korrekturhinweis:
In der früheren Version hatten wir geschrieben, der Videobeitrag von Holger Kreymeier, gegen den Radio Bremen gerichtlich vorgegangen ist, sei eine Stunde lang gewesen. Tatsächlich war er eine Viertelstunde lang, in der Youtube-Version elf Minuten. Wir haben das korrigiert.
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