Das Altpapier am 22. Dezember 2017 Weiß Elvis die Lösung?
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Die Wahl einer kleineren Schrift könnte den Streit von Verlegern und ARD befrieden. In Brandenburg will die Landesmedienanstalt Lokaljournalismus finanzieren. Neues vom Eumann. Mit Gesichtserkennung zu mehr Datenschutz. Wenn Eltern-Blogs sich mit Medikamenten-Schleichwerbung finanzieren. Freie Journalisten sagen Nein zu Spaßhonoraren. Ein weihnachtliches Altpapier von Juliane Wiedemeier.
Es tut mir leid. Wirklich. Denn ich weiß, Sie brauchen noch Geschenke, einen Laden, in dem die Marzipanrohmasse nicht ausverkauft ist, und müssen sich zudem noch gegen die schlechten Witze von Onkel Willi imprägnieren. Und was müssen wir stattdessen Zeit einräumen? Der sechseinhalb Jahre alten "Tagesschau"-App.
"'Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?', fragte sich das Landgericht daher schon 2012. Verhandelt wurde trotzdem noch viele weitere Jahre und durch etliche Instanzen" (Uwe Mantel bei DWDL),
und nun gibt es eine Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des NDR zu dem Urteil gegen die App (Altpapier) nicht zugelassen, womit jenes nun rechtskräftig ist - oder, wie Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV, es in der Pressemitteilung formuliert, "dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat."
Diese Schurken und Halunken von der ARD aber auch!
Wolff spielt zudem Evergreens wie "Deckmantel des Sendungsbezugs" und "massive(r) Wettbewerbseingriff" - Letzterer natürlich wie immer ohne konkrete Belege -, um dann folgenden Kompromissvorschlag zu unterbreiten:
"Aus Sicht des BDZV sind allenfalls zu Sendungen hinführende Texte, soweit diese nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite ausmachen, angemessen."
Wäre ich, sagen wir, mdr.de, würde ich hier mal ganz schnell die Schrift verkleinern oder dem BDZV eine Spende sehr großer Bildschirme zukommen lassen. 200 Zoll. Ist schließlich Weihnachten.
Dass dieser Lösungsvorschlag tatsächlich im Raum steht, und zwar ernsthaft und nicht erst seit heute, musste ich mir zunächst per Google (ausgerechnet!) bestätigen lassen (in seinem Blog machte sich Christian Jakubetz bereits vor genau einem Jahr darüber lustig), um ihm kurz darauf in der aktuellen Ausgabe epd medien wiederzubegegnen.
Diese dokumentiert, leider derzeit nicht online, was Medienwissenschaftler Volker Lilienthal Mitte November ihm Rahmen der Ringvorlesung "Public Service und gesellschaftlicher Wandel - Was leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk?" des Hans-Bredow-Instituts der Universität Hamburg zum Streit zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichen Sendern zu sagen hatte, was in folgendes Fazit mündete:
"Qualitativ sind Grenzsetzungen im Sinne von 'du darfst diesen und jene Inhalte nicht publizieren oder nicht wie folgt gestalten' ohnehin immer problematisch, weil es damit auf die journalistische Mikroebene hinabgeht: Das kann gegen die Pressefreiheit beziehungsweise die Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoßen. Meines Erachtens wird man einen Kompromiss, wenn man ihn denn überhaupt anstreben will, nur in quantitativen Limitationen finden - wie vorhin schon am seitens der ARD widerrufenen Ein- Drittel-Beispiel angesprochen."
Echt jetzt? Die Rettung des Geschäftsmodells deutscher Verlage soll daraus bestehen, dass die ARD-Online-Redaktionen sich die Ketten der Zeilenbeschränkung anlegen, die seit Jahrhunderten in den Kellern der Druckereien herumliegen und Journalisten mit guten Geschichten drangsalieren (ich habe heute nur 70 Zeilen für Dich)? Das ist ja, als würde man Zeitungsausträgern den Mindestlohn… Weinhandel als Erlösmöglichkeit… mehr Zeitungstitel von weniger Leuten… Anzeigenkunden im redaktionellen Teil…
Sorry, Leute, aber das ist alles nicht die Lösung eurer Probleme mit dem Medienwandel.
Aber noch sind Verlage halt die Branche, die schöne Begriffe wie "presseähnlich" oder "Telemedien" im Wortschatz führt, an denen sich Altpapier-Kollege Christian Bartels in seiner aktuellen Kolumne bei evangelisch.de abarbeitet und u.a. meint:
"Wer immer noch mit dem Begriff 'presseähnlich' hantiert, tut auch seinen guten Argumenten keinen Gefallen. (…)
Vereinfacht gesagt, meint Telemedien 'was mit Internet'. Das mag seinerzeit auf der Höhe gewesen sein; da müsste man Zeitzeugen der Bildschirmtext-Ära befragen. Inzwischen verschleiert der Begriff das Zusammenwachsen aller Mediengattungen im Internet, also ebenjene Konvergenz.
2018, übernehmen Sie! Diese Debatte könnte ein paar neue Impulse nur zu gut vertragen. Und nein, damit ist nicht gemeint, was NDR-Justiziar Michael Kühn in der Pressemeldung des Senders nach der Entscheidung des BGH in Aussicht gestellt hat:
"ARD und NDR werden nun prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll."
Wie die MABB den Lokaljournalismus retten will
Während sich die Herren und Damen von BDZV und ARD noch mit Förmchen bewerfen, lässt sich in Brandenburg schon heute sehen, dass der aufgeworfene Sand den Blick auf ein echtes Demokratie-Problem verschleiert. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie, die Goldmedia u.a. im Auftrag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) erstellt hat und die privaten Lokal-TV-Anbietern in der Region ziemlich miese ökonomische Perspektiven bescheinigt (konkrete Ergebnisse auf 18 Seiten finden sich hier).
In der dazugehörigen Pressemitteilung heißt es daher:
"Die mabb sieht aufgrund der anhaltend schwierigen Situation der lokalen Medien, insbesondere der Lokal-TV-Veranstalter in Berlin und Brandenburg, zunehmend die Gefahr 'weißer Flecken'. Als 'weiße Flecken' werden Regionen bezeichnet, in denen lokale Medieninhalte nicht mehr flächendeckend verbreitet werden."
Was sie dagegen zu tun gedenkt, formuliert Kurt Sagatz im Tagesspiegel:
"Um dem lokaljournalistischen Kahlschlag im ländlichen Raum entgegenzuwirken, hat die MABB den Ländern ein plattformunabhängiges, crossmediales Fördermodell vorgeschlagen. In erster Linie soll es für private Radio- oder TV-Anbieter, aber auch für Blogger und Youtuber gelten. Aber auch Medienunternehmen wie Zeitungen könnten für audiovisuelle Online-Inhalte gefördert werden. Der Landtag in Brandenburg hat die Forderung in einem fraktionsübergreifenden Antrag angenommen."
Ganz recht: Der Brandenburger Landtag hat vor einer Woche beschlossen, die Landesregierung zu bitten,
"sich in der Rundfunkkommission dafür einzusetzen, dass der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) dahingehend geändert wird, dass die Länder ihrer jeweiligen Landesmedienanstalt die Förderung lokaljournalistischer Inhalte ermöglichen können. Dies könnte durch die Streichung des Wortes 'nichtkommerziell' in § 40 Absatz 1 RStV erfolgen. Alternativ könnte die Regelung in § 64 RStV auf Berlin und Brandenburg ausgeweitet werden."
Nachdem ich aufgehört habe, mich daran zu erfreuen, dass die Parlamentsdokumentation in Brandenburg auf den Namen ELVIS hört (kurz für "Elektronisches Landtags-Vorgangsbearbeitungs-und Informations-System" und so viel schöner als die ParDok aus Berlin!), würde mich nun interessieren, was der BDZV zu dieser Refinanzierungs-Variante zu sagen hat?
Denn auch wenn ich damit langsam nerve, muss ich erneut loswerden, dass ich ja glaube, dass sich im Lokalen als erstes die Demokratie (vierte Gewalt, Herstellung öffentlicher Debatten und so) gefährdenden Folgen des Medienwandels zeigen, und zwar schon jetzt, und dass sich daher ernsthaft über die Refinanzierung lokaler Nachrichtenangebote Gedanken gemacht werden muss. Allerdings würde ich mir darüber eine etwas breitete Debatte wünschen, als es ein kurz vor Weihnachten in ELVIS versenktes Dokument derzeit anbietet.
2018, Sie wissen schon.
Eine neue Folge der beliebten Serie "Marc Jan Eumann" ist da
Was jetzt noch fehlt? Die aktuellste Entwicklung um unseren Landesmedienanstaltsboss der Herzen und für Rheinland Pfalz, Marc Jan Eumann.
Dessen voraussichtlich neuer Arbeitgeber teilte gestern mit:
"Mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen die LMK informiert, dass Rechtsanwalt Florian Schulz-Knappe aus Neustadt/Weinstraße, einen Antrag auf einstweilige Verfügung beantragt hat, mit der der LMK untersagt wird, die Stelle Direktorin/Direktor und Stellvertretende Direktorin/Stellvertretender Direktor bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache endgültig zu übertragen."
So dokumentiert es die Medienkorrespondenz, während sich die LMK selbst entschloss, in einer aktualisierten Fassung den Namen des Klagenden zu streichen - fun fact: ein Experte u.a. für Weinrecht.
Andere Identitäten hingegen rückte die Medienanstalt endlich heraus:
"Die Mitglieder der Findungskommission waren: Albrecht Bähr (Vorsitz), Dr. Bernhard Braun, Günther Gremp, Marlies Kohnle-Gros, Ruth Scherer und Astrid Schmitt",
was die Rheinpfalz aus Ludwigshafen sinnvoll ergänzt zu
"der Landtagsabgeordnete Bernhard Braun (Grüne), Günther Gremp (Familienverbände Rheinland-Pfalz), die CDU-Landtagsabgeordnete Marlies Kohnle-Gros, Ruth Scherer (Industrie- und Handelskammern) und die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt."
Der in der Aufzählung fehlende Vorsitzende Bähr ist Landespfarrer für Diakonie in Rheinland-Pfalz. Womit wir festhalten können: immerhin sind nicht alles Mitglieder der SPD. Ein - Ich auch! Ich auch! Ich auch ein Klüngel-Witz! - Klingeln in den Ohren bleibt trotzdem.
Altpapierkorb (Journalisten/Talkshowgäste/Eilmeldungen des Jahres, Freie mit Selbstachtung, ein europäisches Netflix)
+++ Das Medium Magazin hat auch in diesem Jahr Journalisten des Jahres gesucht und gefunden.
+++ Neuestes Datenschutz-Feature aus dem Hause Facebook: die Gesichtserkennung. Wie das zusammenpasst, weiß Markus Reuter von Netzpolitik.org.
+++ Die Quasi-Rasterfahndung der Hamburger Polizei (Altpapier am Dienstag) hat nebenher eine 17-Jährige auf den Titel der Bild-Zeitung gespült. "Verfechter der Massenfahndung sagen, diese sei nach unabhängiger Prüfung und richterlicher Freigabe erfolgt. Aber wie kann es dann sein, dass ein Teenager auf Verdacht so sehr den Blicken ausgesetzt wird, dass man an der Verhältnismäßigkeit der Justizvertreter zweifeln muss, und an ihrem Ethos sowieso?", fragt Thomas Hahn im SZ-Kommentar.
+++ Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft halten sie nicht so viel von Satire à la Leo Fischer, und daher ermittelt sie nun nach dessen "Kauft nicht bei Deutschen"-Text wegen Volksverhetzung gegen das Magazin Konkret (Quelle: taz).
+++ Ein bisschen mehr Selbstachtung, bitteschön, und nein, ein warmes Mittagessen ist kein Honorar: Ulrike Simons Weihnachtswünsche an freie Journalisten bei Spiegel Daily.
+++ Emmanuel Macron möchte die öffentlich-rechtlichen Sender in Frankreich, ähm, reformieren, um es positiv auszudrücken, und nebenher u.a. gemeinsam mit dem ZDF ein europäisches Netflix etablieren. Jürg Altwegg berichtet auf der Medienseite der FAZ (Blendle-Link).
+++ Schlechte Lagerung, ungeklärte Rechte, ungewöhnliche Längen: Warum die öffentlich-rechtlichen Sender zu selten ihre Archiv-Schätze heben, und wie sich das ändern ließe, ist Christian Bartels Thema im aktuellen epd medien (nicht online).
+++ Was mazedonische Teenager können, beherrschen deutsche schon lange. Statt mit Fake News werden sie jedoch mit Fake Followern reich. Spiegel Online hat die ganze Geschichte.
+++ "Was aber, wenn Elternblogs auf diese Art und Weise nicht mehr nur elektrische Kinderzahnbürsten oder Pausenbrotboxen bewerben, sondern auch Medikamente?", ist eine Frage, die sich Barbara Vorsamer heute auf der SZ-Medienseite (paid) in ihrem Artikel über Elternblogs und deren Refinanzierung stellt.
+++ Endlich mal wieder Meinung von Sascha Lobo! Diesmal im Meedia-Welt-Medienpodcast, u.a. zu Facebook und #meetoo.
+++ Jens Schröder hat für Meedia wieder was mit Zahlen gemacht, und am Ende ist Sarah Wagenknecht mit neun Auftritten deutsche Talkshowkönigin 2017.
+++ Irgendwann im Laufe eines Medienjournalistenlebens muss jeder mal in die JVA Tegel fahren und die dortige Gefangenenzeitung Der Lichtblick porträtieren. Für Jan Schilling von @mediasres war es jetzt soweit.
+++ Ihre Fernsehhighlights 2018 (ja, die soll es geben) nennt Susanne Herrmann bei W&V.
+++ Wer alternativ lieber das Jahr 2017 in Eilmeldungen an sich vorüber ziehen lassen möchte, wird mit einem solchen Angebot bei Zeit Online versorgt.
Das Altpapier macht eine kurze Weihnachtspause und wünsche frohe Feiertage! Weiter geht es hier am 2. Januar 2018.