Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF
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Seit Juli 2023 ist Stephan Schwarze der gemeinsame Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF.
Stephan Schwarzes beruflicher Werdegang
1970 | geboren in Karlsruhe |
1996-1998 | Referendariat |
1998 | Zweites Juristisches Staatsexamen in Dresden |
1999 | Beginn der Tätigkeit beim Mitteldeutschen Rundfunk als juristischer Referent |
2012-2018 | Datenschutzbeauftragter des MDR |
2018-2022 | Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim MDR |
2017-2018 | Vorsitzender des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (AK DSB) |
2019-2020 | Stellvertretender Vorsitzender des AK DSB |
2019-2020 | Stellvertretender Vorsitzender der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) |
seit 2022 | Vorsitzender der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) |
seit 07/2022 | Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim MDR und SWR |
seit 01.01.2023 | Gemeinsamer Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF |
seit 01.07.2023 | Gemeinsamer Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF |
Wahl und Amtszeit
Zuständig für die Wahl des Rundfunkdatenschutzbeauftragten sind die Kontrollgremien der Rundfunkanstalten. Stephan Schwarze wurde beim Bayerischen Rundfunk vom Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats (Art. 21 BR-Gesetz), beim Hessischen Rundfunk (§ 28 HDSIG) vom Rundfunkrat, beim MDR (§ 38 MDR-Staatsvertrag), beim rbb (§ 47 rbb-Staatsvertrag), beim Saarländischen Rundfunk (§ 24 SR-Gesetz), beim SWR (§ 27 LDSG BW für den Südwestrundfunk) und beim Westdeutschen Rundfunk (§ 49 WDR-Gesetz) vom Rundfunkrat sowie vom Deutschlandradio-Hörfunkrat und vom ZDF-Fernsehrat jeweils mit Zustimmung des Verwaltungsrats (§ 16 DRadio-StV bzw. § 16 ZDF-StV) bestellt.
Seine Amtszeit hat am 1. Juli 2023 begonnen, ihre Dauer ergibt sich aus dem jeweiligen Landesdatenschutz-, Landesrundfunk- oder Landesmediengesetz bzw. dem MDR-, Deutschlandradio- und dem ZDF-Staatsvertrag.
Struktur
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte wird unterstützt durch zwei Referentinnen bzw. Referenten, die zugleich die Vertretung im Falle längerer Abwesenheiten des Rundfunkdatenschutzbeauftragten übernehmen, sowie eine Assistentin bzw. einen Assistenten.
Die Dienststelle des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten befindet sich in Leipzig auf dem Gelände des Mitteldeutschen Rundfunks.