Porträt von Mann mit kurzen graumelierten Locken, dunkler Brille und Bart, Stephan Schwarze, Rundfunkdatenschutzbeauftragter beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF
Stephan Schwarze, Rundfunkdatenschutzbeauftragter beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF Bildrechte: MDR/Fotoredaktion

Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF

Seit Juli 2023 ist Stephan Schwarze der gemeinsame Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF.

Stephan Schwarzes beruflicher Werdegang

1970 geboren in Karlsruhe
1996-1998 Referendariat
1998 Zweites Juristisches Staatsexamen in Dresden
1999 Beginn der Tätigkeit beim Mitteldeutschen Rundfunk als juristischer Referent
2012-2018 Datenschutzbeauftragter des MDR
2018-2022 Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim MDR
2017-2018 Vorsitzender des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (AK DSB)
2019-2020 Stellvertretender Vorsitzender des AK DSB
2019-2020 Stellvertretender Vorsitzender der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)
seit 2022 Vorsitzender der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)
seit 07/2022 Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim MDR und SWR
seit 01.01.2023 Gemeinsamer Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF
seit 01.07.2023 Gemeinsamer Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF

Wahl und Amtszeit

Zuständig für die Wahl des Rundfunkdatenschutzbeauftragten sind die Kontrollgremien der Rundfunkanstalten. Stephan Schwarze wurde beim Bayerischen Rundfunk vom Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats (Art. 21 BR-Gesetz), beim Hessischen Rundfunk (§ 28 HDSIG) vom Rundfunkrat, beim MDR (§ 38 MDR-Staatsvertrag), beim rbb (§ 47 rbb-Staatsvertrag), beim Saarländischen Rundfunk (§ 24 SR-Gesetz), beim SWR (§ 27 LDSG BW für den Südwestrundfunk) und beim Westdeutschen Rundfunk (§ 49 WDR-Gesetz) vom Rundfunkrat sowie vom Deutschlandradio-Hörfunkrat und vom ZDF-Fernsehrat jeweils mit Zustimmung des Verwaltungsrats (§ 16 DRadio-StV bzw. § 16 ZDF-StV) bestellt.

Seine Amtszeit hat am 1. Juli 2023 begonnen, ihre Dauer ergibt sich aus dem jeweiligen Landesdatenschutz-, Landesrundfunk- oder Landesmediengesetz bzw. dem MDR-, Deutschlandradio- und dem ZDF-Staatsvertrag.

Struktur

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte wird unterstützt durch zwei Referentinnen bzw. Referenten, die zugleich die Vertretung im Falle längerer Abwesenheiten des Rundfunkdatenschutzbeauftragten übernehmen, sowie eine Assistentin bzw. einen Assistenten.

Die Dienststelle des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten befindet sich in Leipzig auf dem Gelände des Mitteldeutschen Rundfunks.