Aufgaben
Hauptinhalt
Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF überwacht als unabhängige, eigenständige Datenschutzaufsicht die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Einhaltung der Betroffenenrechte in den Rundfunkanstalten und ihren Beteiligungsunternehmen. Seine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus den Artikeln 57 und 58 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Inhalt des Artikels:
Aufsicht
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF überwacht die Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzvorschriften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Für Prüfungen hat der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ungehinderten Zugang zu allen Bereichen und Einrichtungen. Stellt er einen Verstoß gegen Datenschutzregelungen oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, hat er die Abhilfe- und Sanktionsbefugnisse nach Art. 58 DSGVO. Im Falle der Rundfunkanstalten kann er einen solchen Verstoß gegenüber der Intendantin oder dem Intendanten außerdem förmlich beanstanden und sie bzw. ihn zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Darüber unterrichtet er zugleich den Verwaltungsrat des jeweiligen Senders.
Von einer Beanstandung und Unterrichtung kann er absehen, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt oder der Mangel unverzüglich behoben wird. Gegenüber den Beteiligungsunternehmen kann der Rundfunkdatenschutzbeauftragte außerdem ein Bußgeld verhängen. Gleiches gilt im Falle individuell zurechenbaren schuldhaften Verhaltens auch im Verhältnis zu einzelnen Beschäftigten der Rundfunkanstalten bzw. Beteiligungsunternehmen.
Folgende Organisationen unterliegen der Aufsicht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten:
Die Rundfunkanstalten
- BR
- HR
- MDR
- rbb
- SR
- SWR
- WDR
- Deutschlandradio
- ZDF
Deren rechtlich unselbstständige Verwaltungseinrichtungen
- ard.de
- ARD Sternpunkt
- ARD /Dradio Steuerbüro
- Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
- 3Sat
- funk
- KiKA
- One
- Phoenix, Das Parlamentsfernsehen
- Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen/ daserste.de
- Sportschau.de
Deren Beteiligungsunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Konkret sind dies die folgenden Einrichtungen bzw. Unternehmen:
- ARD MEDIA GmbH
- ARD.ZDF Medienakademie gGmbH
- ARTE Deutschland GmbH, Baden-Baden
- Baden-Badener Pensionskasse VVaG
- Bavaria Film GmbH
- BR media GmbH
- BR media Personal GmbH
- BR media Service GmbH
- BR-Senderstandort Vermietungsagentur GmbH
- CIVIS Medienstiftung GmbH
- Deutsches Rundfunkarchiv
- Doc.station Medienproduktion GmbH
- DRadio Service GmbH
- GID Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH
- Gruppe 5 Filmproduktion GmbH
- Innovation- und Digitalagentur (ida) GmbH
- MDR Media GmbH
- Network Movie Film- und Fernsehproduktion GmbH & Co KG
- Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen
- pub. – Public Value Technologies GmbH
- Saxonia Media Filmproduktionsgesellschaft mbH
- SportA GmbH
- Stiftung Zuhören
- Streamwerke GmbH
- SWR Media Services GmbH
- SWR Sender Service GmbH
- WDR Media Group
- Werbefunk Saar GmbH
- ZDF Digital Medienproduktion GmbH
- ZDF Service GmbH
- ZDF Studios GmbH
- ZDF Werbefernsehen GmbH
Bearbeitung von Beschwerden
Mit einer Beschwerde kann sich jede Person unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten wenden, wenn sie der Ansicht ist, dass eine der acht Rundfunkanstalten, eine von ihnen verantwortete Gemeinschaftseinrichtung oder eines ihrer Beteiligungsunternehmen sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren schutzwürdigen Belangen verletzt.
Anders als die staatlichen Datenschutzbeauftragten ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte nicht zuständig für Anträge nach einem der Gesetze zur Informationsfreiheit, also das Recht zur Einsichtnahme in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung.
Mehr Informationen dazu, wie Sie eine Beschwerde einreichen können, finden Sie hier.
Information
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte informiert betroffene Personen über ihre Rechte und stellt Informationen zum Thema Datenschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Infothek auf seiner Website bereit. In seinem jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht gibt er einen Überblick über seine Arbeit.