Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragte
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Die Datenschutzaufsicht liegt in Deutschland bei verschiedenen Stellen, die jeweils für die Datenverarbeitung in bestimmten Bereichen zuständig sind.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Aufsichtsbehörden
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es neben dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF weitere Aufsichtsbehörden. In einigen Fällen ist die Aufsicht über die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken und die zu anderen Zwecken zwischen der rundfunkspezifischen und der staatlichen Aufsicht aufgeteilt.
HR | Für Datenverarbeitung zu nicht-journalistischen Zwecken: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit |
NDR | Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz des Norddeutschen Rundfunks |
Radio Bremen | Für journalistische Datenverarbeitung: Die Datenschutzbeauftragte von Radio Bremen
Für Datenverarbeitung zu anderen Zwecken: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen |
Deutsche Welle | Für journalistische Datenverarbeitung: Der Beauftragte für den Datenschutz der Deutschen Welle
Für Datenverarbeitung zu anderen Zwecken: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) |
In anderen EU-Ländern sind in der Regel die staatlichen Aufsichtsbehörden für die Überwachung des Datenschutzes im (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk zuständig. Eine Übersicht finden Sie hier.
Interne Datenschutzbeauftragte
Die Rundfunkanstalten und ihre Beteiligungsunternehmen haben jeweils interne Datenschutzbeauftragte benannt. Sie unterstützen und beraten die Verantwortlichen und sind die primären Ansprechpartner für den Rundfunkdatenschutzbeauftragten in allen aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten. Die Kontaktinformationen finden Sie in den Datenschutzinformationen auf der Website der jeweiligen Organisation sowie für die Rundfunkanstalten hier:
Privatrechtlicher Rundfunk
Die Aufsicht über private bzw. kommerzielle Rundfunk- und Telemedienanbieter unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern liegt die Datenschutzaufsicht bei den jeweiligen Landesmedienanstalten. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland übernehmen Mediendatenbeauftragte, die bei den jeweiligen Landesmedienanstalten angesiedelt sind, diese Aufgabe. In anderen Bundesländern sind die Landesdatenschutzbeauftragten für die Aufsicht zuständig. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Landesmedien-, Landesrundfunk- oder Landesdatenschutzgesetzen.
Presse
Presseverlage unterliegen bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken der freiwilligen Selbstkontrolle durch den Deutschen Presserat, sofern sie sich dieser unterworfen haben. Dieser hat einen Pressekodex, einen Leitfaden zum Redaktionsdatenschutz und eine Beschwerdeordnung erlassen, auf deren Grundlage an ihn gerichtete Datenschutzbeschwerden geprüft und beschieden werden. Wenn sich Pressevertreter nicht der Selbstkontrolle unterworfen haben, unterliegen sie der staatlichen Datenschutzaufsicht.
Die Datenverarbeitung zu administrativen Zwecken unterliegt der Datenschutzaufsicht durch die Landesdatenschutzbeauftragten.
Unternehmen und öffentliche Stellen
Für die Aufsicht über Unternehmen und öffentliche Stellen außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Beteiligungsgesellschaften sind die staatlichen Datenschutzbehörden und für die Aufsicht über Organe und Einrichtungen der EU ist der europäische Datenschutzbeauftragte zuständig:
Kirchen
Für die evangelische und die katholische Kirche gibt es spezifische Datenschutzbehörden: